Meine Antwort auf das #LSR – wenn ich Google wäre

Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD  senden:

„Sehr geehrter Domaininhaber,

aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.

Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):

  1. Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
  2. Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
  3. Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
  4. Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2  genannten Dienste anbieten zu können
  5. Mehrere redundante, und vor allem breitbandige  Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.

Wie sich sicherlich nachvollziehen können,  kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.

Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.

Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung:       1000€
  • Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL)                  :              1€
  • Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je               :              0,01€

Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich

Michael Endes unendliche Geschichte, Nerdcore und Euroweb

Es scheint wahrlich eine unendliche Geschichte zu werden – und da ist viel Popcornpotential in dieser Tüte. Besonders interessant finde ich, wie einzelne Teilnehmer dieses Rührstücks „Drama Baby!“ das deutsche Recht so weit dehnen, dass es kurz vor dem Bruch steht.

Ein paar Beispiele (die in diesem Blog noch nicht verwurstet wurde..):

Udo Vetter (Lawblog) twittert:

Interessante: Seit vorhin ist Rene Walter wieder Inhaber von Nerdore.de, zumindest laut Denic.http://moby.to/3hvfpa (via @netzpolitik)

und verlinkt auf Daten, welche der DENIC-Datenbank entstammen. Nun steht vor jedem Zugriff auf die DENIC-Daten folgender Disclaimer:

Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt

Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons „Akzeptieren“ versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.

Ja, aber diese Regeln gelten natürlich nur für Firmen, die sich mit der Web-2.0 Szene anlegen. Für die Web-2.0 Szene gelten diese Regeln nicht. Für Udo Vetter gelten diese Regeln offensichtlich nicht oder er ignoriert sie wissentlich.

Ein anderes Phänomen findet man, wenn man den Wert der Domain nerdcore.de beziffern soll. Da gibt es die Firma Euroweb, die wohl über ihren Anwalt das Gericht (den Gerichtsvollzieher?) dazu brachte einen Wert der Domain auf 100€ zu beziffern. Ist das die „Schuld“/ ein Fehlverhalten seitens Euroweb? In meinen Augen: Nein. Denn dass die Firma Euroweb ihre Interessen vertritt scheint mir nachvollziehbar. Einerseits hätte Rene Walter lange vor der Übertragung der Domain aktiv werden können und andererseits hätte das Gericht (Gerichtsvollzieher?) ja dieser Bitte/Empfehlung Eurowebs nicht folgen müssen.

Rechtsanwalt Thomas Stadler twitterte

Holt das Popcorn wieder raus:#Euroweb attackiert DENIC http://tinyurl.com/4hcxvfy #nerdcore

Und leider (ja, ich bedauere es tatsächlich, aber es entspricht meiner Rechtsauffassung) hat die Euroweb recht, wenn Sie den von Stadler verlinkten Artikel mit

Das Internet – eine rechtsfreie Zone?

überschreibt. Denn von Rechts wegen hat Euroweb in vielerlei Hinsicht seine Interessen wesentlich rechtsstaatlicher verfolgt, als Rene Walter, die DENIC eG, oder andere Beteiligte. Schade eigentlich, dass sich hier der moralisch wahrscheinlich Unterlegene durch Formfehler der Gegenseite in das Licht der Rechtsstaatlichkeit stellen kann.