Alice und o2, was macht ihr für einen Blödsinn? @Alice_de

Am 19.08.2010 hat o2 seinen Kunden bewiesen, wie billig der Netzaufbau ist. Eine einzelne Lokation fällt aus, und der „Single point of failure“ – etwas dass jeder Techniker zu vermeiden sucht – sorgt dafür, dass über Stunden jegliche Mobilkommunikation für Hansenet- und o2-Kunden buchstäblich ins Wasser fiel.

Nun kommt eben über Twitter die offizielle Meldung von des Hansenet-Marketing (oder schon Telefonica?) rein:

Die Netzstörung am 19.8. im Raum HH tut uns leid. Als kleine Wiedergutmachung simsen alle Alice Mobile-Kunden am 4.+5.9. in D kostenlos!(AL)

Was bitte soll denn das? Ich zum Beispiel werden an den beiden Tagen wahrscheinlich gar nicht in Deutschland sein. Also geht diese Art von „Wiedergutmachung“ voll am Verbraucher vorbei.  Wenn wir uns mal die realen Kosten anschauen, die dem Carrier bei Telefonaten und SMS entstehen, so ist dieses Angebot im Millicent-Bereich angesiedelt. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur kostet Geld. Die Nutzung derselben ist Pippifax.

Auch muss die Frage erlaubt sein, wem ein echter Schaden entsteht, wenn das Mobiltelefon nicht nutz- und erreichbar ist. Wenn wir diese Personengruppe einmal als „Geschäftleute“ und „mobile Internetuser“ definieren und diese in Relation bringen mit der Klientel „SMS sendende Kunden“, haben wir welche Übereinstimmung dieser beiden Kundengruppen? 5%? Vielleicht?

Aber es liest sich toll, wenn Alice schreibt: Wiedergutmachung. Leider völlig am Geschädigten vorbei wieder gut gemacht, als wenn ich Werner eine Ohrfeige haue und Beate dafür Schmerzensgeld zahle. Vielleicht sollte Hansenet einmal Gedanken um Nutzstrukturen machen und in Sachen Marketing etwas kleinere Brötchen backen.

Wird die GVU in Zukunft mit neuen Partner kooperieren?

Wie ist es zu verstehen, wenn die GVU nicht bereit ist eine Unterlassungserklärung abzugeben,  der Dienstleister der GVU dies aber tut? (Über den Fall hatte ich schon geschrieben)

Zuerst zum Dienstleister OpSec Security, laut Blog Mario Sixtus:

Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.

Die GVU hingegen weigert sich (laut Netzpolitik) eine diesbezügliche Erklärung abzugeben und sendet lieber eine Presseerklärung aus:

Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.

Welch dreiste Sache geht da denn ab? Das ist typischerweise nicht die Vorgehensweise von eingetragenen Vereinen, sondern von Aktiengesellschaften oder Mafiaorganisationen: Man beauftragt externe Dienstleister und wäscht die eigenen Hände in Unschuld?

Im Rechtsverständnis der GVU wird Sie nun den Partner wechseln (die Preise bei der OpSec Security dürften nun auch steigen) und würde auch beim nächsten Kollateralschaden wieder sagen: Wir waren das nicht – wir gaben nur den Auftrag.

Gilt diese Rechtsauffassung auch für den Download von Filmen? Ich habe dem Program zwar gesagt, es soll downloaden aber ich habe das Programm nicht beauftragt illegale Dateien vom Netz zu ziehen.

Auch Udo Vetter berichtet über den Fall in seinem Lawblog:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

So traurig es klingt, aber die GVU wird mit ihrer überheblichen Haltung – aus formaljuristischer Beweislast – wohl durchkommen. Auch wenn es schwieriger für sie wird, Dienstleister preisgünstig einzukaufen.

Sommerloch: Bundesregierung will Volkssklaven legitimieren

Der Spiegel schreibt:

Es geht um Musiker, Sportlehrer oder Sozialpädagogen: Die Bundesregierung erwägt nach SPIEGEL-Informationen, Langzeitarbeitslose in der Betreuung von Kindern einzusetzen. Die Idee stammt von Bundesagentur-Vorstand Alt. Er glaubt an ein „Win-win-Geschäft“

Der Herr Alt haut dabei in eine Kerbe, die seit langem in vielen Bereichen unserer Gesellschaft vorbereitet werden: Der Einsatz von Arbeitslosen als billige Arbeitskräfte um Kosten zu sparen. Schliesslich besteht Handlungsbedarf, hat doch das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass die Hartz-IV Bezüge ungerecht seien. Arbeitslose Menschen mit pädagogischen Fähigkeiten sollten dann lieber mittels Umschulung als Mitarbeiter in Schulen oder Kindergärten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten. Aber darum geht es ja nicht, es soll ja gespart und nicht investiert werden.

Arbeitslose und deren Kinder brauchen keine Alibi-Beschäftigungen sondern eine Perspektive in unserer Gesellschaft. Ein-Euro-Jobs und Abschiebe-Weiterbildungen helfen nur den Statistiken und nicht den Menschen.