Hartz-4 Sätze massiv steigern oder Arbeitslose aussterben lassen?

Dieser kleine Lausbub, der Gesundheitsminister Philipp Rösler, hat ja immer wieder tolle neue Ideen. Von einer lese ich gerade in RP-Online:

Versicherte sollen die Arztrechnung künftig selbst begleichen und bei der Kasse einreichen.

nun werdet ihr sagen:“Ja und, das mache ich als Privatversichter oder Beamter  schon seit Jahren, alles alter, kalter Kaffee – aber es geht weiter:

Kostenerstattung bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Arztrechnung selbst zahlen und sie bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen (Hervorhebung von mir)

Wenn ab sofort alle Krankenversicherten per Vorkasse ihre Arztrechnungen bezahlen sollen, sehe ich entweder schwarz für die Arges dieser Welt, oder für die Bezieher von Arbeitslosen und Hartz-IV Geld. Auch die Bezieher kleinster Gehälter dürften sich freuen, wenn die erste Facharztrechnung vorliegt. Und all das nur, um den Krankenkassen einen Zinsgewinn zu verschaffen. Auf Kosten der Ärzte, die dem Geld dann bei all ihren Patienten einklagen dürfen. „Guten Tag, hat der Doktor heute Sprechstunde?“ „Ja, aber ihre Bonitätsprüfung wurde leider negativ beschieden, wir behandeln Sie nicht“.

Aber mal ehrlich: Kann man von einem Minister oder gar all den Mitarbeitern eines Ministeriums erwarten, dass sie an solche unwesentlichen Details denken?

Die Mathematik der BWLer

Heute Morgen hatte ich das Vergnügen mal wieder mit unseren Reinigungskräften einen kleinen Plausch zu halten. Wer glaubt Reinigungspersonal wäre strunzdoof, sollte sich mal mit denen unterhalten. Unsere sind sehr intelligent und auch gesellschaftskritisch.

Thema waren die langen Ladenöffnungszeiten. Wir kamen – wir sind alle älter als 30… – über den alten Gewerkschaftsslogan „Samstag gehört der Papi mir“. Damit kämpften die Gewerkschaften vor ca. 50 Jahren um die 40 Stunden-Woche. Das Ziel war, der Familie ein gemeinsames Wochenende zu ermöglichen.

Ja, wo ist er hin, der hohe Anspruch den Familien gemeinsame Zeit zu ermöglichen, wenn ein Familienmitglied im Supermarkt arbeiten muss. Wochentags bis 22:00 – Kasse machen um dann gegen 23:00 zu Hause zu sein. Wenn die Familie vor 20 Jahren noch freitags auf den Campingplatz fuhr, so sind diese Zeiten vorbei. Das geht höchstens noch alle 2 Wochen, wenn der Dienstplan dies zulässt.

Werden wir durch mehr Arbeit leistungsfähiger? Wer diese Frage stellt, sollte sich einmal das Interview in der Zeit mit Thomas Geoghegan durchlesen, der über die Unterschiede zwischen Arbeit/Leistung in den USA und Deutschland folgendes sagt:

Geoghegan: Die Amerikaner jammern permanent über den Aufstieg Chinas. Was machen die Deutschen? Sie gehen nach China und verkaufen dort ihre Maschinen und Autos. Zwischendurch machen sie sechs Wochen Urlaub. Es ist, als würden sie gegen uns gewinnen, während sie einen Arm auf dem Rücken festgebunden haben.

ZEIT ONLINE: Jahrelang wurde Deutschland von zahlreichen Ökonomen dazu gedrängt, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, amerikanischer zu machen…

Geoghegan: (lacht) Ja, und zwar von genau jenen Ökonomen, die selbst ganz europäisch arbeiten: sozial abgesichert und mit frühem Feierabend. Im Ernst: Der flexible US-Arbeitsmarkt, wie er von Professoren und vielen Journalisten so gerne gelobt wird – was bedeutet das denn? Amerikanische Arbeitnehmer sind machtlos und der Willkür ihrer Unternehmen ausgeliefert.

Durch Freizeit und Erholung (Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit) sind wir Deutschen der amerikanischen Wirtschaft überlegen. Es ist nicht das Prinzip „immer arbeiten“, sondern die Möglichkeit die Batterien auch aufzuladen, das uns international wettbewerbsfähig macht.

Aber zurück zu der Überschrift: Die Mathematik der BWLer.  Warum muss der Einzelhandel 14 Stunden am Tag geöffnet haben – an 6 Tagen der Woche?  Uns wird gesagt: Damit ihr mehr Zeit habt eure Ware einzukaufen. Gemeint ist: Damit wir euch mehr Geld aus den Taschen ziehen können.

Geht diese Rechnung aber auf? Kann der Verbraucher tatsächlich mehr Konsumartikel erwerben? Gegen sei eine Volkswirtschaft, in der jeder Verbraucher monatlich einen Etat (bei Währungsstabilität) von stets 200€ zum verkonsumieren hat.

Wenn das Einzelhandelsgeschäft am Tag 9 Stunden geöffnet hat, so sind die Personalkosten auf 9 Stunden festgesetzt. Soll dieses Geschäft nun 14 Stunden geöffnet gehalten werden, muss mehr Personal eingestellt werden. Auch wird mehr Strom (Licht etc) verbraucht. Die Kosten der 14 Stunden-Öffnung liegen – im Vergleich zur 9 Stunden Öffnung – höher. Diese höheren Betriebskosten müssen nun auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Das heisst, unser Beispiel-Verbraucher kann für seine 200€ unterm Strich weniger Waren kaufen.

Unterm Strich werden wir  Verbraucher also auch hier ausgenommen. Denn die Discounter werden weiterhin ihre x% Kapitalverzinsung realisieren. Letztendlich ging es nur darum, kleine Familienbetriebe aus dem Markt zu verdrängen – bezahlt haben den Tod der Tante-Emma-Läden die Verbraucher. Stolz können wir Deppen darauf sein, denn bei Rewe und Aldi kann man nicht anschreiben lassen.

Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!