Wer ist Fleischhauer wird sich der Eine oder die Andere fragen. Jan Fleischhauer ist einer, der ab und an ein wenig Geld vom Spiegel bekommt um dort – neben Anderen – die Kolumne „Der schwarze Kanal“ mit Inhalte zu füllen.
Fleischhauer schreibt über das Thema Datenschutz:
In der Koalition gärt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Die Union will mehr Zugriffsrechte für die Behörden, die FDP sperrt sich. Dabei ist nicht ganz klar, vor was die Deutschen eigentlich solche Angst haben sollen: Dass die Demokratie wieder in eine Diktatur umschlägt?
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Es ist nicht ganz klar, was eigentlich Furchtbares passieren soll, wenn die Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht nur vier Wochen aufbewahrt, um dann ihre Abrechnungen zu erstellen, sondern, wie bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert, ein halbes Jahr – aber irgendwie stellen diese zusätzlichen fünf Monate eine enorme Gefahr für die Freiheit des Bürgers dar.
Und verhohnepiepelt die (nicht nur in meinen Augen) berechtigte Sorge vor weiteren Einschränkungen der Freiheit, die dann durch Vollzugsorgane (welche Teil des Staats sind) missbraucht werden. Wenn die Schokolade auf dem Tisch liegt, WIRD zugegriffen.
Vielleicht sollte der Fleischhauer mal seinen bierseeligen CSU-Stammtisch verlassen und etwas weniger BILD lesen. Denn gerade gestern gab es bei Udo Vetter im Lawblog zu lesen, wie sehr die Schutzrechte des Bürgers in Sachen Genprobe bereits aufgeweicht sind:
Um derartige Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld zu brechen, rettet sich der Chefermittler in eine, wie ich meine, unwürdige und entlarvende Argumentation. Er sagt tatsächlich folgendes:
Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern!
Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst.
Tja, wer nicht zulässt, dass Ermittlungsbehörden in seinem digitalen Bewegungsprofile bewacht, wer seine Festplatte verschlüsselt, oder etwas gegen staatliche Kameras im Schlafzimmer hat, wird so schnell zum Staatsfeind.
Und immer wieder zitiere ich mit grosser Freude den Spruch des Bunderverfassungsgerichtes, der unter 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 nach zu lesen ist:
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
Wer sich gegen diese Grundrecht auflehnt, der ist in meinen Augen ein Verfassungsfeind. Haben Sie das verstanden Herr Fleischhauer?