Warum missbraucht der Staat Überwachungstechnik? Weil er es kann!

Früher gab es in „Hacker“kreisen den geflügelten Spruch „Why do Dogs lick their Balls? Because they can“. Damit wurde die Frage „Hey, warum macht (versucht) ihr das?“ beantwortet.

Wenn ich – nicht nur – hier in diesem Blog meine Befürchtungen äussere, dass der Staat technische (Überwachungs)Möglichkeiten nutzen könnte, um das Volk zu unterdrücken und Freiheitsrechte auszuhebeln, dann erinnert mich unser Staat an eben diesen Hund.

Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.

Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.

Quelle TAZ. Ich bin kein Freund von Verfolgungstheorien, auch wenn ich manchmal Befürchtungen formuliere, die diesen Schluss zulassen. Obige „Pervertierung der Möglichkeiten“ habe ich nicht so früh erwartet. Unser Polizei- und Überwachungsstaat ist an der Stelle schneller als ich es befürchtete. Stets formuliere ich in Gesprächen „Was aber passiert, wenn mal eine bösmeinende Regierung diese Möglichkeit zur Verfügung hat“. Was mit bösmeinender Regierung gemeint ist weiss ich seit dem Wochenende: Die Regierung Merkel.

Rechtsanwalt Stadler schreibt in seinem Blog Internet-Law:

Die Funkzellenüberwachung wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Dresden angeblich aufgrund von Ermittlungen wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte, also zu Zwecken der Strafverfolgung, angeordnet.

Wenn jetzt 12.000 Menschen pauschal die potentielle Straftat „Angriffs auf Polizeibeamte“ unterstellt wird, wann wird dann die nächste Karte gezogen, und alle Bundesbürger in den Generalverdacht „Angehöriger einer terroristischen Vereinigung“ gestellt? Damit wäre dann die bundesweite Überwachung aller Bundesbürger möglich. Viel hilft eben viel.

Ein Seiteneffekt dieser (in meinen Augen) völlig überzogenen Polizeiaktion ist, dass noch mehr Menschen sich eventuell nicht mehr trauen, ihr Grundrecht auf Demonstration überhaupt wahr zu nehmen. Vor zwei Wochen las ich (auf einer Mailingliste), jemanden die Frage warum er denn nicht auf der Demonstration gewesen wäre, wie folgt beantworten:

Das Polizeiaufgebot war mir zu groß, deswegen habe ich mich vorsichtshalber verzogen.

Der Staat macht uns mundtot. Er schüchtert uns ein, um uns so ganz nebenbei unsere Rechte zu nehmen. Es widert mich an. Wann endlich stehen wir auf und lehnen uns auf? Das Grundgesetz gibt uns das Recht dazu!

Der „Deutsche Bank“-Ackermann aber ist froh, dass er und seine Kollegen der Shareholder-Mafia derart vom Staat geschützt werden. Er darf sich weiter ungestraft und vom Staat gepampert hemmungslos bereichern.

[Update]Der Beweis, das Videoüberwachung dem Menschen nicht hilft

httpv://www.youtube.com/watch?v=7hpS9namx1Y

WENN Videoüberwachung für den Bürger wäre, dann erlaube ich mir – so ganz vorsichtig – die Frage zu stellen, warum dieser offensichtlich hilflosen Person nicht geholfen wird. Er eiert (anders kann man es nicht bezeichnen) durch verschiedene Videoüberwachungen, hat mehrfach mehr als nur Glück, dass er sich nicht ernsthaft verletzt. Aber Hilfe bekommt dieser Mann nicht.

Die SUN amüsiert sich über die Collage von Hilflosigkeiten, ich aber frage: Wenn er ausgeraubt, verprügelt und am Ende getötet worden wäre – was hätte ihm die Videoüberwachung gebracht, wenn diese so offensichtlich nur zur Dokumentation der Hilflosigkeit, nicht aber zur Hilfe geeignet ist.

Wer videoüberwacht um Sicherheitspersonal einzusparen vergeht sich an den potentiellen Opfern und müsste – nach meinem Rechtsempfinden – wegen Mithilfe ebenfalls belangt werden können.

Ob die betreffende Person seine Einwilligung gegeben hat, dass diese Videos im Internet auftauchen, darf mir auch gern mal jemand beantworten. Lieb wäre es mir, wenn der Typ Anhänger der Spackeria wäre.

PS: Ich muss anmerken: Das Video ist wahrlich sehenswert, auch wenn mir der arme Kerl leid tut.

Update: Der Spiegel schreibt dazu:

Das Personal habe sich das Lachen nur schwer verkneifen können, als es den Mann wiedererkannt habe. „Wir waren alle sehr erleichtert, als wir sahen, dass er nicht unter einen Zug gekommen war“, so die Quelle weiter. Der Mann sei total betrunken gewesen: „Es ist unglaublich, dass er sich nicht ernsthaft verletzt hat.“

Anscheinend kommt da noch eine sehr konkrete „Unterlassene Hilfeleistung“ hinzu

Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?