Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!

Die Relationen des CDU-Innenpolitikers Holger Stahlknecht

Es gibt Politiker, deren Amtsbefähigung man aus Ihren Aussagen ableiten kann. CDU-Innenpolitiker Holger Stahlknecht möchte ich als heutiges Beispiel nehmen. Nachdem Stahlknecht schon durch die Erkenntnis von „kriegsähnlichen Zuständen“ bei Demonstrationen auf sich aufmerksam machte, legt es jetzt über die Volksstimme noch einmal eine kräftige Kelle nach:

„Zwischen der theoretischen Betrachtung von Sesselhockern und der Lebenswirklichkeit eines Bereitschaftspolizisten dürfte es allerdings einen meilenweiten Unterschied geben.“ Er appellierte an die Vorgesetzten, bei der Aufklärung der Vorfälle die „Verdienste der Bereitschaftspolizisten nicht zu vergessen und bei der Ahndung die Verhältnismäßigkeit zu wahren“.

Meint er die Verhältnismässigkeit nach der sein Parteikollege Sauerland aus Duisburg nach der Mitschuld an 21 Toten, 500 Verletzten und ungezählten Traumatisierten noch einen Pensionsanspruch von geschätzten 2,25 Millionen Euro ersitzt? Oder meint er die Verhältnismässigkeit, nach der Polizeibeamte die sich einer weitaus schwereren Tat schuldig gemacht haben (vorsätzliche, schwere Körperverletzung), mit der Einstellung des Verfahrens rechnen dürfen?

Ja, nach DER Verhältnismässigkeit kriegen DIESE Randale-Polizisten bestimmt sogar noch eine Belobigung, schliesslich haben Sie das Hotel nicht komplett eingerissen.

Sollte ich mal irgendwann massiv den Ruf meines Arbeitgebers schädigen und diejenigen Beleidigen, die mein Gehalt bezahlen, werde ich mich gern an die wohlwollenden Worte von Herrn Stahlknecht erinnern. Auch die Sekretärinnen, Altenpflegerinnen und Kassiererinnen , die sich wegen des Genusses einer Frikadelle, eines Stück Backwaren oder eines „verschwundenen“ Pfandbons  vor dem Arbeitsgericht wiederfanden, werden die moralische Unterstützung des CDU-Politikers zu schätzen wissen.

Und ich bin mal wieder kotzen.

Verwaltungsgericht Berlin spricht sich für DemonstrationsFREIHEIT aus

Bei Heise lese ich gerade, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch „kleinere“ für den Kampf der Freiheit gegen Polizeiwillkür kämpfen. Konkret geht es um die Video-Überwachung von Demonstrationen durch die Polizei:

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im „Kamera-Monitor-Verfahren“ damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen“, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.

Eine Demonstrationsfreiheit muss es mir ermöglichen FREI zu demonstrieren und mir im Vorfeld die Gewissheit geben, nicht wegen der Ausübung meiner Meinungsfreiheit mit (versteckten) Restriktionen zu rechnen. HER-VOR-RAGEND! Es gibt Hoffnung. Ab und an blitzt sie auf.