Anonym, Pseudonym, reale und statische Namen #TAZ

Am Samstag den 13.08. wurde ein Kommentar von mir in der TAZ – im Rahmen „Streit der Woche“ – veröffentlicht. Ich schreibe diesen Blogartikel prophylaktisch, da ich davon ausgehe, dass meine 1200 Zeichen für deutlich Missverständnisse sorgen werden. Man kann ein so komplexes Thema wie „Klarnamenforderung in sozialen Netzwerken“ nicht in ein paar Worten ausarbeiten. Da bleibt zwangsläufig das meiste auf der Strecke. Aber wie heißt das Zauberwort, dass man in solchen Fällen konsultiert: Sachzwang.

Eines vorab: Ich fordere keine Klarnamenpflicht im Internet. Ich fordere höchstens die Benutzer auf mit statischen, verlässlichen Namen zu agieren. Aber das zu erklären ist eine längere Geschichte.

Hier aber habe ich – im Gegensatz zu dem TAZ-Artikel – Platz für viel mehr Buchstaben und somit auch für eine tiefer gehende Erklärung.  Auch schrieb ich bereits zu dem Thema

  • Hier lächelte ich über Klarnamenforderung durch Politiker (Nov.2010)
  • Hier spreche ich mich gegen Anonymität aus (Jan. 2010)
  • Hier über Spitznamen, die nicht anonym sind (Jan. 2009)

aber ich muss und will nochmal nachlegen – allein, weil ich in der TAZ missverstanden werde (ich weiß das jetzt schon).

Zuerst einmal möchte ich die Begrifflichkeiten ein wenig betrachten. Was heißt eigentlich Realname(Klarname), Pseudonym(Künstler- oder Spitzname) und anonym(nicht identifizierbar)? Wir werden feststellen, dass diese Begriffe sehr miteinander verwoben sind.

Realname ist typischerweise der Name, wie er in unserem Ausweis steht. Meiner ist „Holger Köpke“. Aber nicht alles, was sich wie ein Realname anhört, muss auch ein Realname sein. Während man geneigt sein könnte, den Namen des Maler Hieronymus Bosch als Realname zu akzeptieren, muss man feststellen, dass es nur ein Pseudonym ist, denn er heißt wirklich Jeroen Anthoniszoon van Aken – Hieronymus ist „nur“ ein Künstlername. Wohingegen man bei Johnny Depp denken könnte, hier hat man ein Pseudonym vor sich, muss man feststellen: Der heißt wirklich so. Sollte ich mich irgendwo als „Werner Lange“ anmelden, wird man mir (ohne Ausweiskontrolle) nur schwer nachweisen können, dass dies nicht mein Name ist. Der Name hört sich halt wie ein Realname an – wäre an der Stelle aber ein Pseudonym.

Also schauen wir uns das Pseudonym mal an: griechisch ψευδώνυμος, -ον, psevdónymos – wörtlich „fälschlich so genannt“ von τὸ ψεύδος, psévdos – „Lüge“ und ὄνομα, ónoma – „Name“(Wikipedia)
Pseudonyme werden meist als Künstler- oder Spitznamen bezeichnet. Sie werden von den Inhabern (bei Spitznamen manchmal auch vom Umfeld) nach belieben an- und auch wieder abgelegt. Für die Nutzung von Pseudonymen gibt es diverse Gründe:

  • Der Inhaber möchte mit dem Werk nicht in Verbindung gebracht werden. Beispiel: Frank Farian und „Boney M“ – oder auch Schriftsteller, die „Lapidares“ unter Künsternamen veröffentlichen.
  • Der Realname des Künstlers ist schwer aussprechbar oder nicht für Zweck geeignet: Zum Beispiel wenn „Anis Mohamed Youssef Ferchichi“ unter dem Künstlernamen Bushido auftritt oder Reginald Kenneth Dwight als Elton John.
  • Die sogenannten Kampfnamen waren bei Kommunisten sehr modern. Beispiele: Lenin, Stalin oder Che Guevara

Auch hier steckt die Tücke im Detail, denn Pseudonyme können sehr wohl in Richtung „Realname“ wandern, wenn diese als Künstlername in den Ausweispapieren hinterlegt sind. Denn dann sind diese Namen „statisch“ mit der Person verknüpft. Pseudonyme sind nicht zwangläufig anonym!

Anonym kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich „namenlos“. Anonym bedeutet, dass keine Rückschlüsse auf die betreffende Person gemacht werden können. Pseudonyme können nur solange anonym sein, bis jemand die Verknüpfung zwischen Realnamen und Künstlername „enttarnt“.

Bin ich für Klarnamen? Ungenaue Fragestellung, denn ich bin für statische Namen innerhalb einer Plattform. Ob der Name meines Gesprächspartners Erwin Kaluppke, Holger Köpke, Max Mustermann, Frimp, THW, Poetronic, Padeluun, Snake oder Ca$h ist, ist mit eigentlich egal. Es geht um eine gewisse Statik und Wiedererkennung innerhalb einer Plattform. Tatsächlich werden einige meiner Bekannten eher unter ihrem statischen(!) Pseudonym angesprochen (kaum ein Mensch kennt den Geburtsnamen von Padeluun).

Es spricht nichts Konkretes dagegen, sich z.B. bei Twitter als Hansel_A anzumelden und bei Facebook als A-Gretel. Es erschwert den Gesprächspartner unnötig die gesuchte (vielleicht auch geschätzte) Person auf einem anderen Medium wieder zu finden. Dies ist aber vielleicht von Hansel_A aka A-Gretel gewollt.

Allerdings habe ich feststellen müssen, dass einige Menschen die gefühlte Anonymität bei Nutzung eines Pseudonyms dazu nutzen, sich wie die Axt im Walde zu benehmen. Dies betrifft ausschliesslich Personen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Pseudonyme schneller zu wechseln als die Unterhemden. So nach dem Motto: Die verbale Sau rauslassen, andere Menschen bepöbeln, denunzieren und dann schnell das Pseudonym wechseln. Die Mehrzahl der Pseudonymnutzer verhält sich zwar „gesittet“, mir persönlich gehen diese Pseudo-Hopper allerdings bemerkenswert auf die Waffel.

To make a long story short: Es ist sowohl der plattformübergreifenden Kommunikation als auch der Selbstdisziplinierung dienlich, sich mit statischen Namen im Internet zu bewegen.

Daneben gibt es Themen, bei denen es angezeigt ist, seine Identität zu verschleiern – dann aber bitte richtig.

All dies ist nur meine Meinung – ganz massiv subjektiv. Am Ende könnt ihr alle selbst machen, was ihr wollt – ob ich persönlich dies  gut finde oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Freie Kultur? Kulturflatrate? Befindlichkeiten und Standpunkte

Nachdem gestern die Streamingplattform kino.to durch die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen „aufgelöst“ wurde, ist das Thema „Finanzierung der Kulturschaffenden“ wieder in vielen Mündern. Dabei tuen sich Gräben auf, die den Mariannengraben in Tiefe nicht nachstehen.

Ich habe ja selbst ein gespaltenes Verhältnis zu dem Thema, einerseits stinkt mir die Macht der Medienindustrie ausserordentlich, andererseits habe ich auch Künstler in meinem Umfeld die froh wären von ihrer Kunst leben zu können.

Wenn man über Kulturflatrates, freiem Zugang zur Kultur und dem gesamten Problemkreis spricht, darf man nicht vergessen, dass der Bereich „Erwerb durch künstlerische Kreativität ein weites Feld ist.

  • Filmproduktionen, die mittels Fernsehgebühren – oder Werbung – bereits voll (quer..)finanziert sind, sollten für den Endverbraucher frei verfügbar sein.  Jedwedes „Wegschliessen“ ist dem „Verbraucher“ (der bereits für dieses Werk zahlte) argumentativ nur schwer zu vermitteln
  • Lokal agierende, musikalische Kleinkünstler profitieren teilweise davon, dass ihre Musik „unter der Hand“ weiter verteilt wird, da ihre Auftritte besser besucht und die Engagements besser bezahlt werde (auch der Hut wird besser gefüllt).
  • Die schreibende Zunft ist, wenn das Werk erst einmal frei verfügbar ist, pauschal beim Thema gekniffen. Ist doch die typische Einnahmequelle, der Buchverkauf, meist mit deutlichen Abstrichen versehen.
  • Aufwändige Spielfilme sind nicht finanzierbar, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Film kostendeckend aufgeführt werden kann.

Die geniale Truppe „Monty Python“ stellt Teile ihrer Videos kostenfrei zur Verfügung (Youtube) und erklärt:

For 3 years you YouTubers have been ripping us off, taking tens of thousands of our videos and putting them on YouTube. Now the tables are turned. It’s time for us to take matters into our own hands.

No more of those crap quality videos you’ve been posting. We’re giving you the real thing – HQ videos delivered straight from our vault.

What’s more, we’re taking our most viewed clips and uploading brand new HQ versions. And what’s even more, we’re letting you see absolutely everything for free. So there!

But we want something in return.

None of your driveling, mindless comments. Instead, we want you to click on the links, buy our movies & TV shows and soften our pain and disgust at being ripped off all these years.

Nun kann man sagen: Hey, die Mannen haben es geschafft, die schlafen alle mit dem goldenen Löffelchen ein. Dennoch bleibt die Frage offen: Warum tun die das? Warum werfen sie die besten, meist angesehenen Videoclips in HD-Qualität frei auf den Markt?

Die Antwort ist so banal, wie auch einfach: Weil es sich für sie – monetär – rechnet. Nachdem Monty Python die Videos auf Youtube stellte, vervielfältigte sich der Umsatz der DVDs bei Amazon. Denn der echte Fan wird – nachdem er von dem Werk überzeugt ist – dieses gern im ganzen und vor allem in DVD-Qualität – auf dem heimischen Fernseher sehen wollen.

Wie erwähnt: Monty Python haben es finanziell nicht wirklich nötig, wie geht man mit dem „kleinen Musiker oder Schriftsteller von Nebenan“ um? Haben die nicht auch das recht auf eine Chance? Die Chance mit ihrer Kunst den Lebensunterhalt zu bestreiten?

Und exakt hier kommt das Problem ins Spiel: Die Rechteverwerter!  Wer schon mal einen begabten Musiker, der eine fertige CD auf dem Markt platzieren wollte, auf dem Weg durch die Instanzen begleitete, kennt die Irrwege. Wie überwältigend ist der Jubel, wenn nach einem Jahr endlich ein Label gefunden wurde. Und wie gross ist die Trauer, wenn dann festgestellt wird, dass die Einnahmen überwiegend in den Taschen des Labels (und anderer „Verdiener“) versacken und unser Musiker weiterhin in einer Kneipe hinterm Tresen stehen muss.

Ich glaube auch nicht an das Gelingen einer Kulturflatrate. Denn diese würde von den bereits etablierten Gewinnern der Kulturbranche eingesaugt werden, und kein Newcomer würde wirklich davon profitieren.

Man bräuchte eine – mit der Flatrate verbundene – monetäre Lösung, die vor allem die Arbeit und nur nachrangig den Erfolg der Künstler honoriert.

Ein (spinnerter, das weiss ich selbst) Ansatz könnte sein, dass jeder Kulturschaffende sein Werk erstmal monolitisch frei zur Verfügung stellt. Erst nachdem das Werk (flach gewürfeltes Beispiel) von 1000 unabhängigen Benutzer (ja, wie kontrolliert man dies?) geladen wurde, ist ein allgemeines Interesse festgestellt und dem Künstler steht ein Gehalt für das erschaffen des Werkes zu.

Parallel dazu hat jeder Mensch die Möglichkeit, an dem Werk des Künstlers finanziell zu partizipieren. Zum Beispiel dadurch, dass ein Buch gedruckt, oder eine CD gepresst wird. 50% des Ertrages (nach Abzug aller Kosten, NICHT der Gehälter, Aktiendividenden o.ä.!) dieses Vertriebsweges stehen dem Künstler als Honorar zu.

Wir brauchen Lösungsansätze wie Kleinkünstler sowohl die Möglichkeit erhalten ein Einkommen zu erhalten, als auch vor den Interessen der Großkonzerne geschützt werden.

Wer sagt den Weg? Vielleicht braucht man mehrere parallel installierte Konzepte, um allen Interessenten Recht zu tun. So wie wir derzeit aufgestellt sind, verdienen nur die grössten der Branche und vor allem viel zu viel administrativer Wasserkopf und Kontrolleure ..

Eins noch: Auch wenn die Filmindustrie sich stets beschwert, dass doch so viel Verlust gemacht wird: Warum werden dann noch episch-teure Produktionen wie z.B. Avatar fertig gestellt? Es wird – mit den „Krachern“ noch genügend Ertrag erwirtschaftet. Verlierer sind nur die Kleinen!

Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!