Die Relationen des CDU-Innenpolitikers Holger Stahlknecht

Es gibt Politiker, deren Amtsbefähigung man aus Ihren Aussagen ableiten kann. CDU-Innenpolitiker Holger Stahlknecht möchte ich als heutiges Beispiel nehmen. Nachdem Stahlknecht schon durch die Erkenntnis von „kriegsähnlichen Zuständen“ bei Demonstrationen auf sich aufmerksam machte, legt es jetzt über die Volksstimme noch einmal eine kräftige Kelle nach:

„Zwischen der theoretischen Betrachtung von Sesselhockern und der Lebenswirklichkeit eines Bereitschaftspolizisten dürfte es allerdings einen meilenweiten Unterschied geben.“ Er appellierte an die Vorgesetzten, bei der Aufklärung der Vorfälle die „Verdienste der Bereitschaftspolizisten nicht zu vergessen und bei der Ahndung die Verhältnismäßigkeit zu wahren“.

Meint er die Verhältnismässigkeit nach der sein Parteikollege Sauerland aus Duisburg nach der Mitschuld an 21 Toten, 500 Verletzten und ungezählten Traumatisierten noch einen Pensionsanspruch von geschätzten 2,25 Millionen Euro ersitzt? Oder meint er die Verhältnismässigkeit, nach der Polizeibeamte die sich einer weitaus schwereren Tat schuldig gemacht haben (vorsätzliche, schwere Körperverletzung), mit der Einstellung des Verfahrens rechnen dürfen?

Ja, nach DER Verhältnismässigkeit kriegen DIESE Randale-Polizisten bestimmt sogar noch eine Belobigung, schliesslich haben Sie das Hotel nicht komplett eingerissen.

Sollte ich mal irgendwann massiv den Ruf meines Arbeitgebers schädigen und diejenigen Beleidigen, die mein Gehalt bezahlen, werde ich mich gern an die wohlwollenden Worte von Herrn Stahlknecht erinnern. Auch die Sekretärinnen, Altenpflegerinnen und Kassiererinnen , die sich wegen des Genusses einer Frikadelle, eines Stück Backwaren oder eines „verschwundenen“ Pfandbons  vor dem Arbeitsgericht wiederfanden, werden die moralische Unterstützung des CDU-Politikers zu schätzen wissen.

Und ich bin mal wieder kotzen.

Maulschelle wegen Maultaschen

Anscheinend gibt es tatsächlich noch so etwas wie soziale Intelligenz bei Inhabern eines Richteramtes:

Sechs geklaute Maultaschen rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Die entlassene Altenpflegerin bekam in zweiter Instanz recht – und 42.500 Euro Abfindung. (Süddeutsche)

Ich ziehe meinen Hut vor dem zuständigen Richter und seiner Urteilsbegründung:

Dem Heim sei also kein materieller Schaden entstanden, sagte der Richter. „Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert.“

Danke-Danke-Danke sehr geehrter Herr Arbeitsrichter Christoph Tillmanns vom Landesarbeitsgericht Freiburg! DAS ist es, was ich von Richtern erwarte: Bodenhaftung, RECHTssicherheit und vor allem Fingerspitzengefühl und WEISHEIT. Gesetzestexte sind da um diese auszulegen und nicht stumpf mit einem Hammer durchzusetzen.

Diebstahl ist Diebstahl – aber Müll zu klauen ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung!