Hamburger Richter verklagt Merkel wegen „Billigung von Straftaten“

Als Hamburger ist man nicht sonderlich stolz auf die in der Hansestadt ansässigen Gerichte. Sind doch gerade im Bereich Urheberrecht die Hamburger Richter eher – im negativen Sinne – „bemerkenswert“. Dass nicht alle Hamburger Richter deshalb ihre „Pflicht zum Recht“ vernachlässigen zeigt der Hamburger Richter am Arbeitsgericht Heinz Uthmann, der die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt hat.

Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“

Quelle: Hamburger Morgenpost.

Wenn ich etwas zu sagen hätte: Rausschmeissen! #S21 #Polizeigewalt #Lügen

Ich stelle mir gerade vor, ich hätte eine Putzfrau. Diese wäre dafür Zuständig in meiner Wohnung Ordnung zu halten und würde dafür von mir bezahlt werden. Was würde ich wohl tun, wenn die Reinigungsfachkraft mich:

  • Schlägt?
  • Mit Waffen angreift?
  • mich schäbig und nachweislich belügt?

Jedes Arbeitsgericht würde mir – auch bei den Lügen – eine Kündigung durch gehen lassen. Seltsamerweise werden wir gewisses, von uns bezahltes – Personal nicht los, dass uns schlägt, mit Waffen angreift und dazu noch belügt – sozusagen in Tateinheit.

Die Süddeutsche schreibt:

Wasserwerfer? Waren nur zur Verteidigung vor Ort. Pfefferspray? Die Demonstranten nutzten es zuerst: Die Stuttgarter Polizei wehrt sich gegen den Vorwurf der Stuttgart-21-Gegner, sie habe den Konflikt eskalieren lassen. Schuld seien vielmehr die Demonstranten selbst, sagt der Polizeipräsident. Als Beweis präsentiert er Videos.

Die Wasserwerfer? „Es gibt Wasserregen, dabei wird nur über die Demonstranten hinweg gespritzt, um sie nass zu machen. Ferner gibt es die Wassersperre, um Demonstranten am Weitergehen zu hindern. Und im Extremfall gibt es den Wasserstoß, dabei wird beispielsweise auf die Beine von Demonstranten gespritzt“, erläutert der Polizeipräsident. Der Stoß sei jedoch „in aller Regel die Ausnahme“.

Und dem SWR kann man entnehmen:

Erst der „massive Widerstand“ der Projektgegner habe dazu geführt, dass die Polizei Pfefferspray, Wasserwerfer und Schlagstöcke einsetzen musste, erklärte Inspekteur Dieter Schneider. Es gebe „Bilder von Aggression“, die der Polizei entgegengebracht worden sei, sagte Landespolizeipräsident Wolf Hammann.

Diese Bilder von Aggressionen seitens der Demonstranten hätte ich zu gern auch einmal gesehen. Und zwar nicht nur von 1-5 Personen (welche Polizisten in Zivil sein könnten, gab es ja schon solche Fälle). Aber ALLE Medien zeigten nur Bilder in denen friedliche Demonstranten, Kinder und Jugendliche und sowohl Menschen in der Mitte des Lebens als auch ältere Menschen erbarmungslos von der Polizei misshandelt wurden.

Dieses Dokument beinhaltet die Beschwere und Dienstaufsichtsbeschwerde von Dieter Reicherter, eines pensionierten Richters, der zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart tätig war. Nicht zwingend eine Person, die man sich als gewalttätigen Randalierer vorstellen kann. Sehr wohl aber ein Lebenslauf, der ein gewisses Vertrauen in die Aussagen der Person zulässt:

Mit Lautsprecher erfolgten mehrere Aufforderungen, „dieStraße zu räumen und in den rückwärtigen Teil des Schlossgartens zu gehen“. Für den Fall des Nichtbefolgens wurde der Einsatz des Wasserwerfers angedroht. Ich selbst hieltmich zu keiner Zeit auf dieser Straße auf, sondern stand ca. drei Meter daneben (vom Wasserwerfer aus gesehen links) auf der Wiese – wie viele andere Personen auch.

Als die Straße nicht von allen Personen geräumt wurde, kam der Wasserwerfer und offenbar auch Pfefferspray gegen diese Personen zum Einsatz. Ich sah einige Verletzte,vor allem handelte es sich um Augenverletzungen und auch blutende Wunden. Es kam zum Glück weiterhin zu keinerlei Gewalt. Die auf der Straße befindlichen Personen versuchten nur, sich vor dem Wasserstrahl zu schützen.

Ohne jede Ankündigung wurde plötzlich der Wasserstrahl gegen die Personen auf der Wiese gerichtet. Es war keinerlei Aufforderung ergangen, diesen außerhalb derpolizeilichen Absperrungen liegenden Bereich zu verlassen. Der Beschuss der Personen auf der Wiese wurde einige Zeit fortgesetzt, ohne dass erkennbar wurde, was damiteigentlich erreicht werden sollte (im Rücken der Menschenmenge befand sich der von zahlreichen Passanten benutze Weg Richtung Neckartor).

Bereits beim ersten völlig überraschenden Wasserangriff wurde ich voll getroffen. Ich wurde zum Glück nicht verletzt, war aber selbst beim Eintreffen in meiner Wohnunggegen 21 Uhr noch immer völlig durchnässt (die Kleidung konnte ich zuvor nicht wechseln, weil ich nach dem Angriff zu meiner pflegebedürftigen Mutter nach Esslingen fahren musste). Meine mitgeführten Einkäufe, insbesondere Hüllen von Schallplattenund Booklets von CDs sowie ein Buch, aber auch persönliche Papiere wurden völlig durchnässt und sind zum Teil unbrauchbar.

Nach einem heutigen Zeitungsbericht dienten die Wasserwerfer lediglich derEigensicherung der Polizei, „nicht um Straßen freizumachen“. Im Fernsehen und Rundfunk äußerten Sie und Polizeiführer gestern sinngemäß, man sei selbst schuld,wenn man vom Wasserwerfereinsatz betroffen sei. Der Einsatz sei mehrfach angekündigt worden. Man hätte daher rechtzeitig weggehen können. Da dies in meinem Fall nicht zutrifft, halte ich den Einsatz für rechtswidrig und erbitte Ihre fundierte juristische Stellungnahme sowie Bescheidung der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass ich einen derartigen Polizeieinsatz gegen friedliche Bürger bislang nur durch Berichte aus China und anderen Diktaturen kannte.

Wem wollen wir Bürger nun glauben? Einem Polizeipräsidenten, der versucht seinen Arsch zu retten? Wenn diese Kollateralschäden legitim sind, wird auch der Einsatz von Handgranaten – natürlich nur gezielt und zur Eigensicherung – vorstellbar.

Ich empfinde es als unerträglich, wie immer wieder versucht wird Polizeigewalt „schön“ zu reden und letztendlich mit brutaler Gewalt gegen den eigentlichen Souverän des Staates (den Bürger) vorzugehen.

Die Relationen des CDU-Innenpolitikers Holger Stahlknecht

Es gibt Politiker, deren Amtsbefähigung man aus Ihren Aussagen ableiten kann. CDU-Innenpolitiker Holger Stahlknecht möchte ich als heutiges Beispiel nehmen. Nachdem Stahlknecht schon durch die Erkenntnis von „kriegsähnlichen Zuständen“ bei Demonstrationen auf sich aufmerksam machte, legt es jetzt über die Volksstimme noch einmal eine kräftige Kelle nach:

„Zwischen der theoretischen Betrachtung von Sesselhockern und der Lebenswirklichkeit eines Bereitschaftspolizisten dürfte es allerdings einen meilenweiten Unterschied geben.“ Er appellierte an die Vorgesetzten, bei der Aufklärung der Vorfälle die „Verdienste der Bereitschaftspolizisten nicht zu vergessen und bei der Ahndung die Verhältnismäßigkeit zu wahren“.

Meint er die Verhältnismässigkeit nach der sein Parteikollege Sauerland aus Duisburg nach der Mitschuld an 21 Toten, 500 Verletzten und ungezählten Traumatisierten noch einen Pensionsanspruch von geschätzten 2,25 Millionen Euro ersitzt? Oder meint er die Verhältnismässigkeit, nach der Polizeibeamte die sich einer weitaus schwereren Tat schuldig gemacht haben (vorsätzliche, schwere Körperverletzung), mit der Einstellung des Verfahrens rechnen dürfen?

Ja, nach DER Verhältnismässigkeit kriegen DIESE Randale-Polizisten bestimmt sogar noch eine Belobigung, schliesslich haben Sie das Hotel nicht komplett eingerissen.

Sollte ich mal irgendwann massiv den Ruf meines Arbeitgebers schädigen und diejenigen Beleidigen, die mein Gehalt bezahlen, werde ich mich gern an die wohlwollenden Worte von Herrn Stahlknecht erinnern. Auch die Sekretärinnen, Altenpflegerinnen und Kassiererinnen , die sich wegen des Genusses einer Frikadelle, eines Stück Backwaren oder eines „verschwundenen“ Pfandbons  vor dem Arbeitsgericht wiederfanden, werden die moralische Unterstützung des CDU-Politikers zu schätzen wissen.

Und ich bin mal wieder kotzen.