Ein Jurist muss erkennen: Ein bisschen schwanger geht nicht

Manche gesetzliche Grundlagen sind exakt formuliert. So ist bei Geschwindigkeitsübertretungen von nur einem Stundenkilometer bereits ein Vergehen definiert. Dies ist etwas, das man anerkennen sollte.

Udo Vetter vom Lawblog tut das nicht so, denn weil er „nur“ 6 km/h zu schnell fuhr, definiert er:

Das Geld ist mir ziemlich egal. Aber nicht der Eindruck, die so eine, ich sage es mal offen, kleinkarierte Verfolgungsmentalität bei mir hinterlässt.

Man könnte den ganzen Fall sportlich sehen und es mit einem „OK, ham sie mich erwischt, ich Depp“, oder „Ok, ich bezahle für die Dummheit nicht aufgepasst zu haben“.

Wer diesen Vorfall als kleinkariert bezeichnet muss sich fragen lassen: Wo hört kleinkariert auf? Bei +5km/h +10km/h +11km/h +12km/h +13km/h? Und wenn +12km/h noch Kavaliersdelikt ist, warum dann nicht +13km/h?

Schade, dass ein Mann (auch noch Jurist) mit so vielen Followern ein so schlechtes Beispiel abgibt. Ich bin ein wenig enttäuscht.

Wird aus der DNA-Datenbank eine Bevölkerungsmatrix?

Udo Vetter vom Lawblog macht mich gerade auf eine äusserst gruselige Realität aufmerksam:

Der genetische Fingerabdruck ist keineswegs so “einzigartig”, wie er mitunter dargestellt wird. Die DNA von Verwandten ähnelt sich nämlich, bei eineiigen Zwillingen ist sie normalerweise sogar gleich.

Die DNA-Probe einer Person hat nicht nur Relevanz für diesen konkreten Menschen, sondern auch für seine Verwandten. Je nach technischem Aufwand lassen sich so wieder neue Ermittlungsansätze und zusätzliche “Raster” aufmachen.´

Das heisst, wenn nur genügend Menschen aus meiner Verwandtschaft DNA-Proben an unseren zukünftigen Überwachungsstaat geliefert haben, kann dieser Rückschlüsse auf mich ziehen. So würde ich zum Beispiel in das Fahndungsraster fallen, weil ich in der Nähe eines Tatortes eine Cola trank. Auch wenn meine DNA dort nicht vorliegt, kann Aufgrund von Annäherungen auf mich zurück gegriffen werden.

Wieviel % der Bevölkerung muss in der Datenbank erfasst sein, dass die vorhandenen Lücken aufgrund der Profile logisch geschlossen werden können?

Orwell hatte was von Hello Kitty 🙁

Michael Endes unendliche Geschichte, Nerdcore und Euroweb

Es scheint wahrlich eine unendliche Geschichte zu werden – und da ist viel Popcornpotential in dieser Tüte. Besonders interessant finde ich, wie einzelne Teilnehmer dieses Rührstücks „Drama Baby!“ das deutsche Recht so weit dehnen, dass es kurz vor dem Bruch steht.

Ein paar Beispiele (die in diesem Blog noch nicht verwurstet wurde..):

Udo Vetter (Lawblog) twittert:

Interessante: Seit vorhin ist Rene Walter wieder Inhaber von Nerdore.de, zumindest laut Denic.http://moby.to/3hvfpa (via @netzpolitik)

und verlinkt auf Daten, welche der DENIC-Datenbank entstammen. Nun steht vor jedem Zugriff auf die DENIC-Daten folgender Disclaimer:

Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt

Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons „Akzeptieren“ versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.

Ja, aber diese Regeln gelten natürlich nur für Firmen, die sich mit der Web-2.0 Szene anlegen. Für die Web-2.0 Szene gelten diese Regeln nicht. Für Udo Vetter gelten diese Regeln offensichtlich nicht oder er ignoriert sie wissentlich.

Ein anderes Phänomen findet man, wenn man den Wert der Domain nerdcore.de beziffern soll. Da gibt es die Firma Euroweb, die wohl über ihren Anwalt das Gericht (den Gerichtsvollzieher?) dazu brachte einen Wert der Domain auf 100€ zu beziffern. Ist das die „Schuld“/ ein Fehlverhalten seitens Euroweb? In meinen Augen: Nein. Denn dass die Firma Euroweb ihre Interessen vertritt scheint mir nachvollziehbar. Einerseits hätte Rene Walter lange vor der Übertragung der Domain aktiv werden können und andererseits hätte das Gericht (Gerichtsvollzieher?) ja dieser Bitte/Empfehlung Eurowebs nicht folgen müssen.

Rechtsanwalt Thomas Stadler twitterte

Holt das Popcorn wieder raus:#Euroweb attackiert DENIC http://tinyurl.com/4hcxvfy #nerdcore

Und leider (ja, ich bedauere es tatsächlich, aber es entspricht meiner Rechtsauffassung) hat die Euroweb recht, wenn Sie den von Stadler verlinkten Artikel mit

Das Internet – eine rechtsfreie Zone?

überschreibt. Denn von Rechts wegen hat Euroweb in vielerlei Hinsicht seine Interessen wesentlich rechtsstaatlicher verfolgt, als Rene Walter, die DENIC eG, oder andere Beteiligte. Schade eigentlich, dass sich hier der moralisch wahrscheinlich Unterlegene durch Formfehler der Gegenseite in das Licht der Rechtsstaatlichkeit stellen kann.