Wird aus der DNA-Datenbank eine Bevölkerungsmatrix?

Udo Vetter vom Lawblog macht mich gerade auf eine äusserst gruselige Realität aufmerksam:

Der genetische Fingerabdruck ist keineswegs so “einzigartig”, wie er mitunter dargestellt wird. Die DNA von Verwandten ähnelt sich nämlich, bei eineiigen Zwillingen ist sie normalerweise sogar gleich.

Die DNA-Probe einer Person hat nicht nur Relevanz für diesen konkreten Menschen, sondern auch für seine Verwandten. Je nach technischem Aufwand lassen sich so wieder neue Ermittlungsansätze und zusätzliche “Raster” aufmachen.´

Das heisst, wenn nur genügend Menschen aus meiner Verwandtschaft DNA-Proben an unseren zukünftigen Überwachungsstaat geliefert haben, kann dieser Rückschlüsse auf mich ziehen. So würde ich zum Beispiel in das Fahndungsraster fallen, weil ich in der Nähe eines Tatortes eine Cola trank. Auch wenn meine DNA dort nicht vorliegt, kann Aufgrund von Annäherungen auf mich zurück gegriffen werden.

Wieviel % der Bevölkerung muss in der Datenbank erfasst sein, dass die vorhandenen Lücken aufgrund der Profile logisch geschlossen werden können?

Orwell hatte was von Hello Kitty 🙁

Wer jetzt noch CDU wählt hat echt die Vollmeise!

Gerade noch rechtzeitig zur Bundestagswahl wird durch die Süddeutsche Zeitung der Plan der CDU aufgedeckt, wie die Bundesrepublik vollends zu einem zentralistischem Unrechtsstaat umgebaut werden soll:

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor. Das Konzept, das der SZ vorliegt, zielt darauf ab, dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen zu geben.

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Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das ist quasi ohne Worte….

Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Hurra, so krieen wir wirklich JEDEN Bundesbürger dazu, uns seine Daten zu geben. Eine RIESIGE Datenbank. Wundervoll! Und diesen Verfolgungswahnsinnigen soll ich glauen, dass die Internetsperren nicht ausgeweitet werden sollen, auf kritische Webseiten etc? Lachhaft!

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als „unverdächtig“ beweisen können.

Na wunderbar. Sollen so die nächsten Knüppeltrupps legalisiert werden? Vorstellbar ist, dass ein VS-Mann in eine $Gruppe eingeschleust wird, dort die Motivation zu $Straftat erhöht und er anschliessend straffrei bleibt, obwohl die Straftat ohne seinen aktiven Einsatz garnicht geschehen wäre.

Wundervoll Herr Schäuble!