Wird aus der DNA-Datenbank eine Bevölkerungsmatrix?

Udo Vetter vom Lawblog macht mich gerade auf eine äusserst gruselige Realität aufmerksam:

Der genetische Fingerabdruck ist keineswegs so “einzigartig”, wie er mitunter dargestellt wird. Die DNA von Verwandten ähnelt sich nämlich, bei eineiigen Zwillingen ist sie normalerweise sogar gleich.

Die DNA-Probe einer Person hat nicht nur Relevanz für diesen konkreten Menschen, sondern auch für seine Verwandten. Je nach technischem Aufwand lassen sich so wieder neue Ermittlungsansätze und zusätzliche “Raster” aufmachen.´

Das heisst, wenn nur genügend Menschen aus meiner Verwandtschaft DNA-Proben an unseren zukünftigen Überwachungsstaat geliefert haben, kann dieser Rückschlüsse auf mich ziehen. So würde ich zum Beispiel in das Fahndungsraster fallen, weil ich in der Nähe eines Tatortes eine Cola trank. Auch wenn meine DNA dort nicht vorliegt, kann Aufgrund von Annäherungen auf mich zurück gegriffen werden.

Wieviel % der Bevölkerung muss in der Datenbank erfasst sein, dass die vorhandenen Lücken aufgrund der Profile logisch geschlossen werden können?

Orwell hatte was von Hello Kitty 🙁

Weitere 5000 männliche Bundesbürger in der DNA-Datenbank

Wie SR-Online zu entnehmen ist, wird seit heute in Weiskirchen(Saarland) ein Massen-DNA-Testdurchgeführt, bei dem 5.000 Senioren mal eben ihre DNA-Daten abgeben um in die zentrale DNA-Datenbank zu wandern.

Der VorwandGrund sind zwei aktuelle mehrere Jahrzehnte alte Morde. kann man die Abgabe verweigern, aber:

Auf die Frage was passiert, wenn man nicht zum Test erscheint, antwortete Polizeisprecher Georg Himbert dem SR: „Der DNA-Test ist freiwillig, das heißt, kein Bürger kann zur Abgabe einer Speichelprobe gezwungen werden.“ Sollte jemand die Teilnahme am Gentest verweigern oder sich dem Test entziehen, müsse man den Grund dieses Verhaltens ermitteln.

Also wird man sich rechtfertigen müssen, warum man bitte nicht in der BKA-Datenbank verewigt sein möchte. So weit ist es schon gekommen……

Meine DNA gehört mir

Tja, der Udo Vetter ist doch ein kleines Trüffelschweinchen und der lebende Beweis, dass nicht alle Rechtsverdreher nach rechts drehen.

Im Lawblog schreibt Udo von einem Fall, in dem eine einmal ihn die Klauen der Ermittlungsbehörden geratene DNA sehr wohl genützt wird um auch kleinere Delikte als erhebliche Straftaten aufzuklären: Mittels DNA-Datenbank wurde ein „Schwerverbrecher“ gefasst, der sich des Mordes eines Terroranschlags der Herbeiführung einer Kernexplosion der Sachbeschädigung mit einem Schadenswert von 500€ schuldig gemacht hat:

Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

(Quelle: Revista)

Da soll KEINER ankommen und mir erklären, dass alle männlichen Bewohner meiner Strasse an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen sollen ujm als Täter ausgeschlossen zu werden.  IST NICHT!

Nachtrag: Wofür werden DNA-Daten (Mit Ablauf des III. Quartals 2008 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 732.537 Datensätzen). Have a look @ BKA-FAQ