Ein Jurist muss erkennen: Ein bisschen schwanger geht nicht

Manche gesetzliche Grundlagen sind exakt formuliert. So ist bei Geschwindigkeitsübertretungen von nur einem Stundenkilometer bereits ein Vergehen definiert. Dies ist etwas, das man anerkennen sollte.

Udo Vetter vom Lawblog tut das nicht so, denn weil er „nur“ 6 km/h zu schnell fuhr, definiert er:

Das Geld ist mir ziemlich egal. Aber nicht der Eindruck, die so eine, ich sage es mal offen, kleinkarierte Verfolgungsmentalität bei mir hinterlässt.

Man könnte den ganzen Fall sportlich sehen und es mit einem „OK, ham sie mich erwischt, ich Depp“, oder „Ok, ich bezahle für die Dummheit nicht aufgepasst zu haben“.

Wer diesen Vorfall als kleinkariert bezeichnet muss sich fragen lassen: Wo hört kleinkariert auf? Bei +5km/h +10km/h +11km/h +12km/h +13km/h? Und wenn +12km/h noch Kavaliersdelikt ist, warum dann nicht +13km/h?

Schade, dass ein Mann (auch noch Jurist) mit so vielen Followern ein so schlechtes Beispiel abgibt. Ich bin ein wenig enttäuscht.