Wird aus der DNA-Datenbank eine Bevölkerungsmatrix?

Udo Vetter vom Lawblog macht mich gerade auf eine äusserst gruselige Realität aufmerksam:

Der genetische Fingerabdruck ist keineswegs so “einzigartig”, wie er mitunter dargestellt wird. Die DNA von Verwandten ähnelt sich nämlich, bei eineiigen Zwillingen ist sie normalerweise sogar gleich.

Die DNA-Probe einer Person hat nicht nur Relevanz für diesen konkreten Menschen, sondern auch für seine Verwandten. Je nach technischem Aufwand lassen sich so wieder neue Ermittlungsansätze und zusätzliche “Raster” aufmachen.´

Das heisst, wenn nur genügend Menschen aus meiner Verwandtschaft DNA-Proben an unseren zukünftigen Überwachungsstaat geliefert haben, kann dieser Rückschlüsse auf mich ziehen. So würde ich zum Beispiel in das Fahndungsraster fallen, weil ich in der Nähe eines Tatortes eine Cola trank. Auch wenn meine DNA dort nicht vorliegt, kann Aufgrund von Annäherungen auf mich zurück gegriffen werden.

Wieviel % der Bevölkerung muss in der Datenbank erfasst sein, dass die vorhandenen Lücken aufgrund der Profile logisch geschlossen werden können?

Orwell hatte was von Hello Kitty 🙁

Neue Form der Grundrechtseinschränkung: Demonstrationen erschweren

Wie man Spreeblick entnehmen kann, haben die eutschen Behörden einen neuen Weg gefunden, das Demonstrationsrecht einzuschränken, resp. Bürger davon abzuhalten, von eben diesem Recht Gebrauch zu machen.

Der Polizeibericht sagt, dass

Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. Als die Beamten die Personalien feststellen wollten, leistete der 21-Jährige erheblichen Widerstand und konnte unter Anwendung einfacher Gewalt zum Einsatzfahrzeug gebracht werden.

Hey, wo gibt es denn sowas? Ein Plakat bei sich tragen, auf dem keine Kopie des Personalausweise – am besten gleich mit der Nummer des persönlichen Datensatzen in der DNA-Kartei des BKA. Das wäre doch mal was. Schon bei der anreise zum Demonstrationsort, hätte der Staat die Möglichkeit etwaige spätere Repressionen zu planen. Und WEHE ein Plakat wird zusammengerollt mitgeführt, dies wäre Verschleierung – erhöhtes Strafmaß!

Udo Vetter deutet es in seinem Lawblog so:

….als Beleg dafür, dass in gewissen Kreisen mittlerweile jedes Augenmaß verloren geht.

Wahrscheinlich gilt es bald Pflicht, seinen Personalausweis (am besten mit RFID), stets deutlich sichtbar zu tragen. Es könnte ja sein, das die Staatsgewalt Interesse hat, wer da auf der Strasse raucht, sich ein Plakat anschaut oder nur ein glückliches Lächeln auf dem gesicht trägt = SEHR verdächtig.

Meine DNA gehört mir

Tja, der Udo Vetter ist doch ein kleines Trüffelschweinchen und der lebende Beweis, dass nicht alle Rechtsverdreher nach rechts drehen.

Im Lawblog schreibt Udo von einem Fall, in dem eine einmal ihn die Klauen der Ermittlungsbehörden geratene DNA sehr wohl genützt wird um auch kleinere Delikte als erhebliche Straftaten aufzuklären: Mittels DNA-Datenbank wurde ein „Schwerverbrecher“ gefasst, der sich des Mordes eines Terroranschlags der Herbeiführung einer Kernexplosion der Sachbeschädigung mit einem Schadenswert von 500€ schuldig gemacht hat:

Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.

(Quelle: Revista)

Da soll KEINER ankommen und mir erklären, dass alle männlichen Bewohner meiner Strasse an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen sollen ujm als Täter ausgeschlossen zu werden.  IST NICHT!

Nachtrag: Wofür werden DNA-Daten (Mit Ablauf des III. Quartals 2008 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 732.537 Datensätzen). Have a look @ BKA-FAQ