Wird aus der DNA-Datenbank eine Bevölkerungsmatrix?

Udo Vetter vom Lawblog macht mich gerade auf eine äusserst gruselige Realität aufmerksam:

Der genetische Fingerabdruck ist keineswegs so “einzigartig”, wie er mitunter dargestellt wird. Die DNA von Verwandten ähnelt sich nämlich, bei eineiigen Zwillingen ist sie normalerweise sogar gleich.

Die DNA-Probe einer Person hat nicht nur Relevanz für diesen konkreten Menschen, sondern auch für seine Verwandten. Je nach technischem Aufwand lassen sich so wieder neue Ermittlungsansätze und zusätzliche “Raster” aufmachen.´

Das heisst, wenn nur genügend Menschen aus meiner Verwandtschaft DNA-Proben an unseren zukünftigen Überwachungsstaat geliefert haben, kann dieser Rückschlüsse auf mich ziehen. So würde ich zum Beispiel in das Fahndungsraster fallen, weil ich in der Nähe eines Tatortes eine Cola trank. Auch wenn meine DNA dort nicht vorliegt, kann Aufgrund von Annäherungen auf mich zurück gegriffen werden.

Wieviel % der Bevölkerung muss in der Datenbank erfasst sein, dass die vorhandenen Lücken aufgrund der Profile logisch geschlossen werden können?

Orwell hatte was von Hello Kitty 🙁