Wachstum ohne Ende: Der Niedriglohnsektor

Passend zum Thema KiK kommt folgender Artikel aus der FAZ rein:

Insgesamt 6,55 Millionen Arbeitnehmer sind in Deutschland im Niedriglohnsektor tätig – so viele wie nie zuvor. Das hat das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) berechnet. „Kein anderes Land“ habe in den vergangenen Jahren ein derartiges Wachstum des Niedriglohnsektors erlebt, sagen die Studienautoren.

„Niedriglohn“, wenn ich den Begriff schon höre. Oftmals ist es doch so, dass man arbeiten darf und trotzdem sich noch bei der Arge anstellen darf weil man von dem Sklavenlohn nicht leben kann. Als Dank dass man überhaupt arbeitet, wird man dann auch noch von den Medien als Hartz-IV=Schmarotzer hingestellt und von den Rechtsanwälten der Ausbeuter verhöhnt.

3,6 Prozent der Niedriglohn-Beschäftigten bekämen sogar „extreme Niedriglöhne“ von unter fünf Euro je Stunde, weitere 6,7 Prozent von unter sechs Euro, teilte das IAQ mit. In den meisten EU-Ländern wären solchen Vergütungen den Wissenschaftlern zufolge im Verhältnis zum jeweiligen mittleren Stundenlohn „unzulässig“.

Ja, in anderen Ländern. Aber das geht ja die Deutschen – Christlichen und Freien – Parteien nichts an. Auch die Sozialdemokraten lachen sich kaputt, solange deren Funktionäre sich die Taschen voll stecken können.

Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.

Arbeitsministerin definiert Mindestlohn für Landschaftsgärtner

Unsere allseits geliebte Arbeitsministerin macht einen neuen Vorstoß und definiert – so gänzlich abseits der Tarifparteien – einen Mindestlohn für Landschaftsgärtner:

Straßen fegen und Parks reinigen: Laut „Bild“ plant Arbeitsministerin von der Leyen die Einführung von „Bürgerarbeit“ für Langzeitarbeitslose. Rund 33.000 Erwerbslose könnten für die gemeinnützigen Tätigkeiten 900 Euro im Monat erhalten. (Quelle Spiegel)

Ich mag mich täuschen, aber wenn ich mich nicht irre, so ist die Reinigung der Parks derzeit noch (als kleiner Anteil) in der Hand der Landschaftsgärtner. Im Landschaftsbau gibt es dankenswerter Weise auch für ungelernte Arbeitskräfte Tariflöhne:

Weiterhin haben die Tarifvertragsparteien die neue Einstiegslohngruppe 7.6 vereinbart. Diese gilt ausschließlich für Beschäftigte, die einfachste schematische Gartenpflegearbeiten verrichten, zum Beispiel Rasen mähen. Für diese Arbeiten gilt ab 1. November 2007 ein Stundenlohn im Westen von 8,58 Euro und im Osten von 8,06 Euro. (Quelle) (Anmerkung – ich habe keine aktuelleren Daten gefunden, es dürfte mittlerweile sogar etwas mehr sein)

Ich gehe mal davon aus, dass Frau von der Leyen eben diese einfachsten Arbeiten – zum Beispiel Rasen mähen – meint, wenn Sie von Strassen fegen und Parks reinigen spricht. Mal rechnen: 900Euro/8,58Euro Stundenlohn = 105 Stunden Arbeit. Entweder werden diese Bürgerarbeiter für diese 900€ nur 13 Tage arbeiten, oder Frau von der Leyen kann sich schon mal auf diverse arbeitslose Landschaftsgärtner einstellen.

Die Betriebe dürften sich freuen, bekommen sie ihre Angestellten doch preiswerter. Ob der Kunde davon profitieren wird ist offen. Genau so wie es offen ist, ob diese Bürgerarbeiter direkt von den Städten und Gemeinden angestellt werden. Da diese bislang meist externe Betriebe mit der Pflege der Grünflächen beauftragen, könnte es da nicht zu Entlassungen sondern sogar zu Firmenpleiten kommen.

Ich fragte mich gerade – während ich diese Zeilen schrieb – wer eigentlich auf die Idee kommen kann einen Menschen der so halt-, sinn- und planlos in das Wirtschaftsgefüge einzugreifen versucht, als Bundespräsidentin aufzustellen? Über Heide Simonis kann man sprechen, bei Margot Käßmann bin ich sofort dabei – aber diese Frau von der Leyen geht ja wohl gar nicht als oberste Instanz in Deutschland.