Andere Länder haben Geheimdienste. WIR haben eine Geheimregierung

Geheimdienste haben ihren Namen daher, dass sie im geheimen wirken. Niemand soll erfahren, was sie eigentlich tun. Man muss Vertrauen haben, typischerweise werden diese geheimen Dienste von der Regierung kontrolliert. Wir Deutschen gehen noch einen Schritt weiter: Wir haben eine Geheimregierung. Sie schliesst Geheimverträge mit der Atomwirtschaft – die offene Frage ist, wer kontrolliert eine Regierung, die im geheimen rumwerkelt?

Das Eckpunktepapier für einen künftigen Vertrag zwischen Staat und Atombranche, das fünf Seiten umfasst, wird bislang unter Verschluss gehalten. Dabei entlastet es die Regierung zumindest teilweise von dem Vorwurf, sie habe sich in der Frage, welchen Teil der zusätzlichen Laufzeitgewinne die Konzerne an den Staat abführen müssen, von der Branche „über den Tisch ziehen lassen“.

schreibt die Süddeutsche. Und diese Feststellung – geheim, obschon es die Regierung entlastet – macht mich deutlich misstrauisch. Alles positive wird doch sofort durch den Regierungssprecher und alle die in der Lage sind in ein Mikrophon zu sprechen verbreitet. Sollte es da noch andere Informationen geben?

Hat dieser Artikel der Tagesschau vielleicht damit zu tun:

Die Bundesregierung plant offenbar eine deutliche Senkung des Schutzniveaus für Atomkraftwerke. Dem ARD-Magazin „Monitor“ liegen interne Regierungsdokumente vor, in denen die Verpflichtung der AKW-Betreiber zur Nachrüstung, insbesondere auch der sogenannten Altreaktoren, weitgehend abgeschafft werden soll. Hierfür soll auch das Atomgesetz geändert werden.

„Wenn das Wirklichkeit wird, was in diesen Dokumenten steht, dann verdienen diese Papiere nicht die Überschrift Nachrüstung“, sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, gegenüber „Monitor“.

Wenn auch diese Informationen in den oben erwähnte, unter Verschluss gehaltenen Dokumenten enthalten sind, ist es kein Wunder, dass man die lieber im Tresor lassen möchte.

Eine alte Gesetzmässigkeit: Wenn unsere Regierung etwas Gutes tut, haben Sie dich beschissen ohne dass Du es bis jetzt gemerkt hast.

Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.