Der Staat spart – aber nur an Bürgern, nicht an sich selbst

Es gibt Tage, an denen ich glatt verzweifeln könnte. Gerade vorhin schrieb ich über diesen, unseren Staat, der seine Bilanzen einfach nicht in den Griff bekommt und an allen Ecken sparen muss, damit bloss die Besitzenden nicht belastet werden müssen. Ja, und dann kommt das hier bei mir reingeflattert:

Zum zweiten Mal innerhalb von zehn Monaten hat das Europaparlament die Sekretariatszulage für seine Abgeordneten um 1.500 Euro erhöht. Wie eine Sprecherin der EU-Volksvertretung mitteilte, stimmte der Budgetausschuss der Aufstockung am Donnerstag in Brüssel zu. Damit verfügt nun jeder der 736 Europaabgeordneten monatlich über 21.209 Euro für die Bezahlung seiner Assistenten.

Quelle DiePresse. Nun kann man natürlich sagen: „Holger kommt mal runter, dass ist ja EU das geht uns doch nichts an“. Aber wer zahlt denn diese Zuschüsse? Griechenland? Hahaha. Ich bin definitiv kein Gegner der EU, aber ich bin ein Gegner des „sich die Taschen vollsteckens“.

Bei Hartz IV wird gespart, aber die Damen und Herrn EU-Parlamentarier erhöhen das zweite Mal innerhalb von 10 Monaten das Geld, dass sie für „Assi-Aufgaben“ zur Verfügung haben um 1.500€. Das ist – solange einige EU-Staaten hoch verschuldet sind und sehr viel Geld für Flüchtlinge und Arbeitslose benötigt wird – in meinen Augen Diebstahl. Punkt!

Und damit wird gewiss nicht betrogen, auf die Idee würden die zur EU abgeschobenen nicht kommen

Außerdem wurde die Beschäftigung von Familienmitgliedern durch Euro-Parlamentarier sowie Zahlungen an Dienstleistungsgesellschaften eingeschränkt.

Aufgabe für euch: Warum nur, wurde dies so geregelt?

Folgendes macht es nicht besser:

Für die Erhöhung stimmten die großen Gruppen, die Fraktion der konservativen europäischen Volkspartei (EVP), der Sozialisten und Sozialdemokraten sowie rechtsgerichtete kleinere Fraktionen. Dagegen sprachen sich die Grünen, Liberalen und die Fraktion der Vereinigten Linken aus.

Ob die Gegner der Erhöhung auch dagegen gewesen wären, wenn sie mit ihren Stimmen etwas hätten ändern können, steht auf einem anderen Blatt.

Kleidungsdiscounter KiK definiert „sozial gerechtfertigte Kündigung“

Wer sich einmal mit dem Kündigungsschutz auseinander setzen musste (oder dies freiwillig tat), weiss dass (betriebsbedingte) Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen.  Das Stichwort heisst Sozialauswahl und wird bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Auch hilft uns Wikipedia, welche sozialen Gesichtspunkte zum Tragen kommen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Unterhaltspflichten, aha. Der Welt entnimmt man:

Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins „Panorama“ mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in „Panorama“, solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei „Creditreform“ eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.

Nun ist KiK nicht gerade dafür bekannt, seine Mitarbeiter fürstlich zu entlohnen. Wer bei seiner Bank den Dispokredit nutzt, wird nicht an der Kasse eingesetzt. Lohndumpoing wurde auch bereits 2008 gerichtlich attestiert:

Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür – und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Ist doch super: Wer wegen des gezahlten Hungerlohns in Schwierigkeiten kommt, fliegt raus. Besonders davon betroffen sind wahrscheinlich alleinerziehende junge Mütter. Das Kündigungsschutzgesetz soll genau DIES verhindern.

Wann wird KiK endlich dichtgemacht? Diese Art der Mitarbeiterbehandlung ist doch schon lange nicht mehr – auch nur ansatzweise – tolerabel.