Befindlichkeitsträger und Vorratsdatenspeicherung

Ja, die Ermittlungsbehörden haben es schon schwer:

Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher. (FAZ)

Dieser Absatz ist interessant, denn wenn man ihn genau liest, stecken da viele Informationen, Wahrheiten und Erkenntnisse drinnen.

  1. Die Polizeigewerkschaft sieht es als ihre Aufgabe an, die Überwachung zu forcieren. Bislang dachte ich, die Aufgabenerfüllung wäre eher im Bereich Arbeitgeber- denn Arbeitnehmervertretung zu suchen.
  2. Natürlich ist es Aufgabe der Polizei Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Würde man den Planeten mittels atomaren Overkills vergasen, würde es keine Straftaten mehr geben – Ziel erreicht? NEIN! Überwachung/Sicherheit und Freiheit bewegen sich in einem Spannungsfeld. Auch eine Totalüberwachung des privaten Bereiches ist – aus Sicht der Polizeibehörden – praktisch. Aber würde der Polizeibeamte auch gern sein Schlafzimmer verwanzen lassen?
  3. Politiker arbeiten schlampig und verdienen eine Abmahnung vom Wähler. Wann machen wir das? Wer hat den Abreissblock?
  4. Alles was man gern hätte wird als „notwendig“ bezeichnet. Meine stündliche Nackenmassage am Arbeitsplatz ist notwendig.

Ich habe nichts dagegen, dass ein Richter – bei besonders schweren Straftaten – die Erhebung und Auswertung von Kommunikations- und Bewegungsdaten einzelner Personen anordnet. Eine einzelnes Land total zu überwachen kann und werde ich NIEMALS gut heissen.