Guttenberg ist der BWLer unter den Juristen

Wie twitterte Dyfa so wunderschön?

„Ich habe BWL studiert!“ „Ich weiss!“ „Was? Woher?“ „Das sieht man an der Art, wie du dich anziehst!“ (Er trug keinen Anzug!)

Und da ist verdammt viel dran. Seit vielen Jahren treibe ich mich – als 24/7  Leisure-Day Vertreter – in der Melange der Schlips und Anzugträger herum. Und man erkennt sie, diese karrieregeilen Shareholder. An der Kleidung, dem Fahrzeug und nicht zuletzt an Frisur und Accessoires. BWL war schon frühzeitig für mich (als EDV-Mensch) der natürliche Feind. Der BWLer arbeitet nicht „nach unten“ in Richtung Lösung oder Kunde, sondern entweder shareholdervalue- oder gehaltsorientiert.

Juristen waren irgendwie anders. Die waren zwar in obskuren Zirkeln organisiert, aber man konnte mit Ihnen reden (das muss ich jetzt auch so schreiben, sonst kriege ich nachher Zuhause voll aufs Fressbrett 🙂 ).

Neu an zu Guttenberg ist, dass er sowohl als Jurist, als auch als Politiker ein typischer BWLer-Verhalten an den Tag legt: Lug & Trug zum eigenen Vorteil. Wem das Debakel um die Dissertation (270 plagiierte Seiten zu diesem Zeitpunkt) noch nicht reicht, der wird bei der Basler Zeitung fündig:

Bei den Berufserfahrungen in den USA und Frankfurt handelt es sich um mehrwöchige Studentenpraktika, die Guttenberg in jungen Jahren bei Anwaltskanzleien absolvierte. Auch bei der «Welt» kann nicht von einer regulären Mitarbeit die Rede sein. Guttenberg war im Sommer 2001 als Praktikant auf der Redaktion; insgesamt schrieb er in dieser Zeit acht kleinere Beiträge – nur vier davon alleine.

Guttenberg scheint ein Blender und Verführer zu sein. Auch ist er gar kein Volljurist:

Guttenberg, der aus einem reichen bayrischen Adelsgeschlecht stammt, hat als Jurist das sogenannte Erste Staatsexamen abgeschlossen. In Deutschland gilt er damit nur als «halber Jurist», hat etwa keine Berechtigung, als Richter zu arbeiten. Ein Makel, der sich mit dem aufwendigen Zweiten Staatsexamen beheben liesse – oder für das Renommee mit einem Doktortitel.

Guttenberg entspricht voll dem Menschen der auf Krampf „nach oben“ will. Der nach Macht und Anerkennung(manisch?) strebt und dafür jede Hemmung verliert. Die Geschichte zeigt uns, zu was solche Menschen fähig sind.

Zapp hat uns alle gewarnt:

httpv://www.youtube.com/watch?v=Sb4Qkg0ihlM

Ich werde alt und meine Zivilcourage ist fürn Popo

Ich hatte heute beim Hamburger Amtsgericht etwas zu erledigen (als Zeuge). Der Angeklagte machte mich so böse (was ich mir vor dem Richter aber wohlweislich verkniff rauszulassen), dass ich nicht in die direkt vor den Justizgebäuden befindliche U-Bahn steigen konnte. Ich brauchte frische Luft und musste noch ein paar Schritte gehen. Aus ein paar Schritten wurde ein kleiner, angenehmer Spaziergang und ich trottete Richtung S-Bahn Jungfernstieg.

In den grossen Bleichen kommt mir ein Mensch – mein erster Gedanke war Dandy – entgegen, dessen Gesicht erst einordnen musste: Es war tatsächlich Walter Scheuerl, seinerzeit derjenige, der mit der Initiative „Wir wollen lernen“ dafür sorgte, dass in Hamburg weiterhin die Kinder von „Besserverdienenden“in Reservatschulen unterrichtet werden. Ein Mensch der Sprecher einer Bürgerinitiativen für die Erhaltung eines Kastensystems, schon im Schulalter ist.

Dieser Mensch kommt mir also vorhin entgegen und was mache ich? Er geht 50 cm an mir vorbei und was mache ich? Ich hätte ihm einen Fußhaken stellen können – das hätte Stil. Ich hätte ihn mittels Blutgrätsche umsäbeln können …. das wäre bemerkenswert. Oder ich hätte ihm einfach einen auf die Nase hauen können – aber Schläge sind als Mittel der Erziehung von penetranten Kindern auch nicht mehr angemessen.

Ich gehe einfach weiter. Denke noch kurz drüber nach, vertwittere es  – um mir „anzuhören„:

Wenn du das nächste mal im Blog über mangelde Zivilcourage meckerst, bekommst du den Tweet um die Ohren gehauen 😉

Tja, jetzt stehe ich hier und muss damit klarkommen, dass es ein Thema gibt, dass ich nicht mehr anschneiden darf.

Aber wie sagte mein Spieß damals „Es gibt so Fälle, da schlägt man einen Affen und muss nachher für einen Menschen zahlen“. Man soll Menschen nicht verprügeln – tut man nicht.

Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.