Wird „Die Linke“ zu recht vom Verfassungsschutz überwacht?

SPD und Grüne können für ihre geplante Minderheitsregierung in NRW bei der Ministerpräsidentenwahl auf die Linke setzen: Die Genossen haben die Abwahl von Regierungschef Rüttgers als „vertrauensbildendes Signal“ garantiert.

schreibt der Spiegel und ich fühle mich an die Diskrepanz zwischen „Abgeordnete sind ausschliesslich ihrem Gewissen“ (Grundgesetz) und Parteidisziplin (Verfassungswidrig) erinnert. Aber wenn es danach geht, müsste man alle Parteien vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwachen lassen. Der Rechtsbruch ist bei uns bis GANZ nach oben legitimiert, alle scheren sich einen Dreck um unsere Rechtsordnung nurder kleine Bürger kriegt die Keule des Rechtsstaates, wenn er aufbegehrt.

Ich frage mich, wann die Bürger begreifen, dass die Aussage „Auf den Strassen geht es heiss her“ auch von etwas anderem verursacht werden kann als vom Wetter. Und damit meine ich nicht unsere kleinen, mistrattigen Steinewerfer aus den „besseren Vierteln“ die unter dem Frust zusammen brechen, dass ihnen die Eltern nicht jedes Jahr ein neues Auto kaufen. Ich meine die Handwerker, Mütter, Kaufleute. Die Menschen wie Du und ich die sich diesen Schwachsinn nicht mehr gefallen lassen.

Hihihi, Kicherkicher – die Schweizer haben es echt drauf

Ein Schweizer Parlamentarier hat im Steuerdatenstreit mit der Veröffentlichung der Konten deutscher Amtsträger gedroht. Nationalrat Alfred Heer von der rechtskonservativen SVP sagte der „Bild“-Zeitung: „Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden müssen.“

berichtet die Tagesschau. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Finde ich gut. Denn unsere Politiker bekommen ihr Gehalt von uns Steuerzahlern. Insofern ist weitgehend nachvollziehbar was da an Einnahmen reinkommt. Also gibt es keinen Grund Geld verstecken zu müssen.

Zugleich äußerte sich der Vizekanzler (gemeint ist Westerwelle) kritisch zum umstrittenen Ankauf der Schweizer Bank-Dateien. Steuerhinterziehung und Datendiebstahl seien Rechtsbruch und beides gehöre bestraft: „Nicht politische Opportunität, sondern nur der Rechtsstaat darf bei der Entscheidung der allein zuständigen Finanzbehörden der Maßstab sein.“

Wer nun Westerwelle unterstellen will, dass er sich damit selbst schützen will, muss damit nicht richtig liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass er einfach nur rechtsstaatliche Prinzipien hochhalten will – auch wenn ich DAS so gar nicht glauben mag.

Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.