Überholverbot für Mercedes-E-Klasse

Ja, wenn es ein Auto gibt, dass man heute nur noch zum Schrottplatz fahren kann, dann ist das – neben meinem ehemaligen Traumauto Autobianchi A112 (so schnell kann kein Mensch schweissen, wie der rostete) – z. B. die Mercedes-E-Klasse. Glaubt ihr nicht?

Mal ehrlich: Wie bescheuert muss man sein, ab 40.000€ auf den Tisch zu legen um ein Fahrzeug zu erwerben, dass – wie LKW – bei Baustellen nur die rechte Spur nutzen darf. Glaubt ihr immer noch nicht? DANN müsst ihr mal diesen Artikel in der Zeit lesen:

Schon auf Autobahnen mit normal breiten Fahrspuren ist diese enge Verkehrsführung gewagt – auf den schmalen Spuren der A1 werden damit Unfälle unvermeidlich. Die Hauptfahrbahn ist nur drei Meter breit, die Überholspur zwei Meter.

Solche Fahrspuren, sagt der Unfallanalytiker Radtke, seien eigentlich nicht mehr zu verantworten. Wie viele Fahrer einer Mercedes-E-Klasse wüssten wohl, dass ihr Auto mit Spiegeln 2,09 Meter breit ist?

Ist doch super, oder? Der Grund für diese Schmalspurautobahn ist, dass die Bundesregierung Autobahnen an private Betreiber verpachtet. Der Deal ist: Die Privaten bauen die Autobahnen aus und halten sie instand, dafür erhalten Sie als Aufwandsentschädigung die anfallenden Mautgebühren.

Zu den Kostenfaktoren gehören unter anderem:

Salz streuen im Winter, Gras mähen im Sommer, Leitplanken reparieren.

Wie sagt Fefe immer: Muhahahaha. Das schaue ich mir an. All dies kostet Geld. Was ist der Sinn von gewinnorientierten Unternehmen? Rischtisch: Gewinne machen. Alles was Kosten verursacht ist böse! Streumittel=Böse, Personalkosten=Böse, Instandhaltung=Böse. Böse, böse, böse. Die Zeit zitiert die lokalen Medien in Sachen A1 dann auch wie folgt:

Neu asphaltierte Autobahn voller Schlaglöcher; Bröselautobahn setzt Bilfinger zu; Rasanter Anstieg von Unfällen auf A1; Die Spur des Schreckens; Horror-Unfall auf der Horror-Autobahn.

Eine Steigerung der Unfälle von 2008 bis heute: 121%. Das sind mehr als doppelt so viele Unfälle. Kein Wunder. Hat der Staat noch eine Verantwortung für die „Nebenkosten“ seines Wirkens, so hat die Bilfinger Berger AG die Augen auf den Ertrag und den Aktienkurs zu haben. Und zwar ausschliesslich aus Ertrag und Aktienkurs. Jegliche – sich aus suboptimalen Autobahnkilometern resultierenden – Kollateralkosten sind Bilfinger Berger AG schlicht scheissegal. Der Staat hat seine Augen auf der logistischen Infrastruktur zu haben, auf Krankenkosten etc. pp..

Ich habe das Gefühl, der Steuerzahler wurde und wird schon wieder massiv beschissen.  Es wurde schon wieder potentielles Tafelsilber ausser Hand gegeben, damit sich externe Firmen (und Aktionäre!) bereichern können. Immer schön auf dem Rücken der Steuerzahler!

Lest den Artikel in der Zeit. Lest in ganz und teilt meine grenzenlose Wut auf diese Arschlöcher, die uns das einbrocken. Das schlimme ist, dass wir iDioten sie selbst gewählt haben.

Grosse Personalkostendämpfung bei der Deutschen Telekom

Die Telekom dämmt mit einer bislang einzigartigen Aktion auf ca. 30% der leitenden Posten die Personalkosten ein.

Umdenken in den Chefetagen: Die Deutsche Telekom will als erster Dax-Konzern eine Frauenquote einführen. Bis 2015 sollen 30 Prozent der Führungspositionen mit weiblichen Managern besetzt werden. (Welt)

Na, das hört sich doch toll an. Die Börse reagiert dumm, denn der Kurs der Aktie fällt. Sowas beknacktes – schliesslich bedeutet es für die Telekom, dass auf 30% der Führungspositionen kein volles Gehalt mehr gezahlt werden wird.

Oder sollte die Telekom das erste Unternehmen sein, dass Frauen gleiches Geld für gleiche Arbeit zugesteht?  DAS allerdings wäre tatsächlich eine Sensation.

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.