Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Werden Arbeitgeber und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auch bald zahlen müssen?

Es gibt ja wohl kaum einen Gedanken, der so beknackt sein mag, dass ihn nicht irgend ein Wirtschaftsforscher ausspricht. Heute macht Ulrich Blum auf sich aufmerksam, in dem er fordert:

Der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Ulrich Blum, schlägt eine Ethiksteuer vor, um die Austrittswelle aus der Kirche bremsen. „Wer aus der Kirche austritt und keine Kirchensteuer zahlt, sollte eine andere Abgabe an eine soziale Einrichtung wie das Rote Kreuz entrichten“, sagte Blum der „Bild“-Zeitung.

entnehme ich der WELT. Als nächstes werden dann die Gewerkschaften aufbegehren, dass auch sie einen massiven Mitgliederschwund zu beklagen haben und dann müssen auch Nichtmitglieder eben an eine Pseudogewerkschaft Abgaben zahlen.

Gut würde ich es finden, wenn all diejenigen die nicht Mitglied einer der „altetablierten“ Parteien einen Mitgliedsbeitrag an die Piratenpartei abführen würden.  Schließlich sind die Piraten angetreten eben den Muff aus der Politik zu wischen.

Aber zurück zu der Schnappsidee von unserem Wirtschaftsforscher: Was hat ihm das Rote Kreuz dafür bezahlt? Ausgerechnet der Laden der mit Blutkonserven Geld verdient, selbst bei einer Trockenheit in der Sahara als erstes sein Standardrepertoire „Feldbetten, Zelte und Decken“ sendet und Verwaltungs- und Werbungskosten verbucht, dass einem schwindelig wird.