Mein Mitleid mit Unternehmen wie BP hält sich in Grenzen

Es gibt Dinge die sind für Firmen absolut wichtig und es gibt Dinge die sind eher nebensächlich. Der Shareholdervalue ist das maß aller Dinge und Naturschutz und das Erbe unser aller Kinder ist eher egal.

Ein wunderschönes Beispiel ist BP und die Katastrophe die im Golf von Mexiko begann aber wohl noch Spätfolgen an weiten Teilen der amerikanischen Ostküste verursachen wird.

760 Millionen US-Dollar soll die Ölpest bislang gekostet haben. Ich frage mich ob dies ein Zehntel, ein Hundertstel, ein Tausendstel oder noch weniger der Gesamtkosten sind, die dieses „nicht beherrschen der Technik“ die Menschen der Region kosten wird. Die Spätfolgen für die Natur kann man erfahrungsgemäß rechnerisch gar nicht erfassen.

Habe ich Mitleid mit BP? Nein, keineswegs. Auch das Argument: Hey, wir brauchen das Öl kann, will und werde ich nicht gelten lassen. Denn es gibt etwas, dass wir (und unsere Kinder!) viel dringender benötigen als Energie: Einen bewohnbaren Planeten! Aber solange die Damen und Herren Ausbeuter mit den erzielten Gewinnen sich Grundstücke in den letzten bewohnbaren Enklaven erwerben können besteht für diese kein Grund ihr Handeln zu überdenken.  Was jammern die Menschen in Louisiana? Sollen sie doch in das Sommerhaus auf den Malediven auswandern – tun wir doch auch.

Das schlimmer ist: Dieser Raubbau an der Natur  passiert (wenn auch nicht SO massiv)  in vielen Teilen der Welt – nur wird selten darüber so massiv berichtet, da nicht „wir Westler“ bestroffen sind.

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.