Equal Pay – die Personaldienstleister schwitzen Blut

Equal pay steht für „Gleiche Bezahlung“. Die World of Staff Personaldienstleistungen in München hat nun eine Pressemitteilung heraus gebracht, wo ich im Moment nicht weiss, ob ich lachen oder weinen soll.

Vorab die Erklärung:

Die Forderungen werden immer lauter: Der Zeitarbeitnehmer, der am Band beim Autobauer die linke Tür einsetzt, soll genau das Gleiche verdienen wie der Festangestellte, der die rechte Tür einbaut. Viele setzen dieses sog. „Equal Pay“ mit den elementarsten Regeln der sozialen Gerechtigkeit gleich.

Klingt doch OK. Der Vorteil beim Einsatz von Zeitatbeitern ist für das Unternehmen ganz klar definiert:

  • Schnelle Verfügbarkeit bei kurzfristigem Bedarf
  • Kurzfristige „Freisetzung“ wenn der Bedarf beendet ist
  • Keine gesetzlicher Kündigungsschutz durch das anfordernde Unternehmen
  • Kein Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Natürlich lassen sich die Personaldienstleister dieses „zur Verfügung halten“ von passenden Arbeitskräften gut bezahlen. Dadurch, dass der abfordernde Arbeitgeber deutliche monetäre Vorteile hat, werden Zeitarbeitskräfte nicht „verschenkt“. Dennoch, werden viele Zeitarbeiter als minderbezahlte Sklaven der Moderne gehalten. Und das soll auch so bleiben, denn Kai Thiele von World of Staff sagt dazu:

„“Equal Pay“ macht die Zeitarbeit deutlich teurer und bürokratischer.

Ja, tatsächlich. So wie Elena z.B. auch. Hat die Personalbranche gegen diesen Mehraufwand gewettert? Ich habe nichts gehört!

Für viele Kundenunternehmen würde sie schlichtweg unrentabel sein.

DANN wird es Zeit, dass diese Kundenunternehmen vom Markt gewischt werden. Wer keine anständigen Löhne zahlen kann, hat in einer sozialen Marktwirtschaft nichts verloren!

Kunden würden uns ihre internen Gehaltsstrukturen nicht offenbaren. Die Folge wären Entlassungen intern und extern“.

Hmm, da soll der Herr Thiele sich doch mal mit der Firma Airbus in Verbindung setzen. Airbus setzte Ende 2008 allein im Werk Finkenwerder (bei Hamburg) bei 12.000 Festangestellten Mitarbeitern, ca. 5000 (FÜNFtausend) Leiharbeiter ein. Diese wurden von diversen – auch internationalen – Unternehmen ins Haus geholt und werden alle nach Equal pay bezahlt.

Es gibt eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat, dass Leiharbeiter (schon seit Jahren) den gleichen Lohn wie Festangestellte bezahlt bekommen müssen. Wenn Equal pay so unrentabel ist und so einen unglaublichen Verwaltungsaufwand kostet, warum ist dann mehr als jeder vierte Arbeitsplatz bei Airbus ein Equal pay-Leiharbeiter?

So richtig verlogen kommt es aber jetzt erst:

Die Politik vergisst dabei die Eigenständigkeit der „Branche Zeitarbeit“. Zeitarbeit ermöglicht vielen eine anschließende Festanstellung. Thiele von World of Staff: „Manchmal dauert es 15 oder 18 Monate, bis ein Zeitarbeitnehmer vom Kundenbetrieb fest übernommen wird, aber wenn die Möglichkeit von vorneherein aufgrund von „Equal Pay“ verhindert wird, dann nützt dies auch niemandem.

Equal pay verhindert keine Übernahme – Was Übernahmen wirklich verhindert ist es, das es keinen Mindestlohn gibt und es so für die Firmen billiger ist, von Personaldienstleistern zu rekrutieren, welche sich eine goldene Nase verdienen. Würden Zeitarbeiter (Was – wie man am Beispiel Airbus sieht finanziell und bürokratisch möglich ist) gleiches Geld verdienen müssen, würden viele Sklaven haltende Betriebe Probleme bekommen und vor allem die Hehler der Sklavenarbeiter würden nicht mehr so viel Geld verdienen.

Rein volkswirtschaftlich wäre equal pay allerdings großartig, da erstens einige Zeitarbeiter keine Hartz-IV Aufstockung mehr benötigen würden und vor allem wesentlich mehr Geld in die Sozialversicherungen und den Wirtschaftskreislauf fliessen würde.

Equal pay schadet hier nur einer kleinen Randgruppe: Den Personaldienstleistern.

Staubsauger- und Volksvertreter

Ein Staubsaugervertreter verkauft Staubsauger – ein Versicherungsvertreter verkauft Versicherungen, was verkauft ein Volksvertreter?

Zumindest wenn es darum geht das Volk für dumm zu verkaufen, scheinen unsere Regierenden nahezu perfekt zu sein. Das Sparpaket bekommt Kritik von ALLEN Seiten – wenn man dem Spiegel mal ausnahmsweise Glauben schenken darf:

  • Die Opposition wütet gegen das schwarz-gelbe Sparpaket
  • Er hätte sich gewünscht, dass Spitzenverdiener einen besonderen Beitrag leisten, sagt Bundestagspräsident Lammert
  • Sogar der Arbeitgeberflügel der CDU bemängelt eine soziale Schieflage

Richtig niedlich finde ich folgenden Absatz:

Ähnlich äußerte sich auch der Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, Kurt Lauk. „Da muss mit Sicherheit nachgesteuert werden.“ Die Union habe sich für eine soziale Balance eingesetzt, „kam aber nicht richtig durch“, so Lauk. Die FDP sei „noch immer nicht vollständig in der Realität angekommen.

Ist tatsächlich der kleine Guido von der Mama Angie aus dem Kinderparadies abgeholt worden und durfte das Arbeitsergebnis versauen, oder sieht es eher so aus, als wenn die Schuld nun auf die FDP geschoben werden soll? Ist es am Ende doch so, dass die Bundeskanzlerin mitsamt Koalition am Ende ist?

So richtig am intellektuellen Ende angekommen zu sein, scheint der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU), der hat zwar Volkswirtschaft studiert haut aber dennoch solche Sätze raus:

Eine höhere Steuerlast führe zu einem Abwürgen der Binnennachfrage. „Die Konsolidierung muss im Wesentlichen über Ausgabenreduzierungen erreicht werden, nicht durch höhere Einnahmen.“

Eine höhere Steuerlast würgt die Konjunktur genau SO ab, wie Steuererleichterungen die Konjunktur ankurbeln, oder was? So ein SCHWACHSINN! Mehrfaches Senken des Spitzensteuersatz hat zu NULL Konjunkturwachstum geführt. Es wurde uns erklärt, dass die Steuersenkungen der Regierungen Kohl und Schröder die Konjunktur ankurbeln würden, aber NICHTS ist passiert. Deshalb ist es – in meinen Augen – absoluter Schwachsinn, dass ein Anheben des Spitzensteuersatzes die Konjunktur (welche massgeblich durch den Konsum beeinflusst wird) bemerkbar beeinflussen würde. Aus dem Mund des Parlamentarische Staatssekretär scheint die reine Gier nach mehr Geld zu sprechen. Ob persönliches Einkommen oder das der Bedürfnisträger  für die er spricht ist mir dabei egal.

Lieber Diplom-Volkswirt Steffen Kampeter: Die Konjunktur heizt man an, indem man den KLEINEN Leuten mehr Kapital zum Konsumieren (im Studium etwas von Wirtschaftskreislauf gehört – oder gerade krank gewesen?) in die Hand gibt. Diejenigen, die dem Spitzensteuersatz unterliegen investieren das „überschüssige“ Kapital – damit steht es zwar den Kapitalbedürftigen zur Verfügung, hilft aber nicht zwingend der deutschen Konjunktur.

Und noch etwas lieber Diplom-Volkswirt: Wenn ALLE Teilnehmer an der deutschen Wirtschaft sparen (Die Konsolidierung muss im Wesentlichen über Ausgabenreduzierungen erreicht werden), woher kommt dann ein Wachstum? Wenn jeder Betrieb, jeder Haushalt 5% seiner Ausgaben spart, wie heisst dass dann? Wie hat dein Prof das genannt? Rezession? Ist es DAS was Du als sinnvoll erachtest?

Lieber deutscher Staat: Erhöhe den Spitzensteuersatz – greife (wenn es denn sein muss)… auch mir ins Portemonnaie – und sorge dafür das Kapital im Umlauf ist. Kapital mit dem wir Lebensmittel und Autos kaufen. Sorge dafür dass die Menschen die sich jedes Stück Fleisch vom Munde absparen müssen des öfteren mal eine schöne Wurst auf dem Teller liegen haben. Davon haben ALLE mehr, als wenn das Geld auf irgendwelchen schweizer Konten verschimmelt.

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.