Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Warum die Schweinegrippe gut für die Wirtschaft ist

Die „Schweinegrippe“ ist doch wundervoll! Der wirtschaftliche Nutzen ist unübersehbar. Ich kenne KEINEN, der aktuell die Schweinegrippe hat, habe aber so einige Darmerkrankungen/Erkältungsausfälle in meinem Umfeld beobachten müssen. Ich lese NICHTS von einer Erkältungswelle in den Medien. Schweinegrippe ist griffiger. Wer kauft schon eine Zeitung, weil 10.000 Deutsche derzeit Schnupfen haben? 300 an der Schweinegrippe erkrankte, DAS ist eine Meldung! Die Auflage der Printmedien steigt, die „Redakteure“ haben etwas zu tun. Das ist gut für die Wirtschaft.

Die Pharmaindustrie macht Überstunden: Es muß das Serum gegen die Schweinegrippe produziert werden. Bezahlen tut dies der Bürger – über Steuern und die Krankenversicherung. Das Serum muss ausgeliefert werden – Logistikunternehmen verdienen. Das Serum muss geimpft werden – Ärzte verdienen. Alles gut für die Wirtschaft.

OK, als ich Montag bei meinem Hausarzt – wegen einer GANZ anderen Geschichte – war, bekam ich mit wie normal es anscheinend ist, dass Impfpatienten ein bis vier Tage nach der Impfung arbeitsunfähig sind. Subjektiv habe ich das Gefühl aus den aufgeschnappten Gesprächen, das 50% der Geimpften durch eine Impfreaktion beeinträchtigt sind. DAS kostet Geld – und zwar alle Unternehmer deren Mitarbeiter sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen.

Exkurs: Kann ein Bundeswehrsoldat belangt werden, wenn er sich gegen Schweinegrippe impfen lässt und er wegen Impfreaktion Dienstunfähig ist? Schliesslich ist der Soldat zur Gesunderhaltung seines Körpers verpflichtet:

Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. (Soldatengesetz §17/4)

Back zu swinflu:

Laut Aussage von Detlev H. Krüger (Professor für Virologie und Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Charité der Humboldt-Universität Berlin) sterben jedes Jahr 20.000 Menschen an der normalen Grippe (Quelle Tagesschau). Wenn meine Recherchen stimmen, haben sind bis zumdiesem Zeitpunkt SECHZEHN Deutsche an der Schweinegrippe verstorben. Diese Anzahl von 16 Menschen sterben also – rein rechnerisch – alle 7 Stunden an der normalen Grippe. Da kräht kein Hahn nach.

Also, holt euch alle den Hitchhiker und lest, was auf dessen Umschlag steht:

DON’T PANIC

Und freut euch, dass einige Teilbereiche unserer Wirtschaft derzeit durch die Schweinegrippe eine Vollbeschäftigung erreichen.