Sperrt die #Spackeria in Niedersachsen bald auch Dial-Ip-IPs aus?

Wer unentdeckt auf Webseiten des Landes Niedersachsens surfen oder mit niedersächsischen Behörden anonym kommunizieren will, hat Pech. Der technische Dienstleister für die Internetangebote der Region zwischen Harz und Nordsee, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), sperrt die Nutzer von Services wie Tor aus.  „Wir setzen eine Sperrliste für bestimmte Anonymisierungsdienste ein“, erklärte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace.

schreibt Heise und ich bin hier schwer ab kollabieren. Mittlerweile seit Jahrzehnten beten diverse Internetgrundrechtler, dass man so weitgehend wie möglich anonym im Internet bewegen sollte. Und nun kommen die Spacken der niedersächsischen Landesregierung an, und erfordern (wohl schon mit einem Auge auf die Vorratsdatenspeicherung schauend), dass man eben nicht mittels Anonymisierungsdienst auf das Internetangebot zugreifen darf.

Was kommt als nächstes? Muss ich mich mittels ePerso identifizieren, wenn ich nach einer Rufnummer einer Beratungsstelle für Alkoholprobleme suche? Es gibt vielerlei Gründe, warum es sehr berechtigt sein kann, seine Identität zu verschleiern. Wer in Dresden auf eine Demonstration geht, sollte zum Beispiel sein Mobiltelefon zu Hause lassen. Warum will unser Staat so viele Daten von uns sammeln. Sollten wir einem Staat, der seine Bürger allerorten unter Pauschalverdacht stellt, nicht misstrauen? Sollten wir einem so misstrauischen Staat nicht ignorieren? Muss man bald beim Betreten eines öffentlichen Gebäudes zuerst seinen Ausweis zeigen?

Bürger haben Rechte! Der Staat hat Pflichten. Es wird Zeit, dass man das den Zuständigen wieder ins Bewusstsein bringt. Wenn es sein muss, wohl auch mit (sanfter) Gewalt.

Thomas Stadler hat zu dem Thema auch etwas geschrieben – etwas sachlicher als ich hier 🙂

„Vorn einsteigen“ oder „Der Deutsche ist zu Obrigkeitshörig“

Ich habe hier bereits thematisiert, dass bei mir in der Gegend der HVV (Hamburgischer Verkehrs Verbund“ unter dem Vorwand einer Studie die Leidensfähigkeit der Fahrgäste testet. Es geht darum nur vorn einzusteigen und beim Einsteigen die Fahrkarte vorzuzeigen.

Wie Obrigkeitshörig der Germanicus Vulgaris (saudämlicher Deutsche) ist, wurde mir heute von der Laienspieltruppe der Feierabendfahrgäste gezeigt.

Der Bus kommt, bremst und der Busfahrer steigt aus um einem Rollifahrer behilflich zu sein, der an dieser Haltestelle aussteigen wollte. Und was machen die ca. 30 potentiell zusteigenden Fahrgäste? Sie warten! Sie warten tatsächlich an der offenen Bustür darauf, dass der Busfahrer wieder seinen Platz einnimmt und Fahrkarten kontrollieren kann. Erst auf mein laut vernehmliches „Typisch deutsch, die warten bis sie sich kontrollieren lassen können“ bekam ich amüsierte Blicke zugeworfen und diese Vollhorsts (weiblich, mittelalt), die vorn als erstes standen, schlichen sich langsam in den Bus.

Verdammt. So wird das bei uns nie was. Es ist tatsächlich so, dass eine Revolution nicht stattfinden kann, weil das Betreten des Rasen verboten ist.

[Update 2] Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit

Manchmal ist es fast zu leicht, den Staat mittels zivilen Gehorsams die Dummheit des angewandten Rechts zu demonstrieren. Wenn ich bei NTV lese:

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.

bleibt mir das Lachen erst im Halse stecken, um danach wesentlich orkanähnlicher aus mir herauszubrechen.

Den Verkauf verhindern ist doch ganz einfach: Jeder Bürger, der gern Lotto spielen möchte, schreibt seine Arge an und bittet um Bestätigung, dass er eben KEIN Hartz IV empfängt. Diese Bestätigung kann er nun an der Verkaufsstelle vorlegen und somit nachweisen, dass die Lottogesellschaft ihn an der nächsten Ziehung teilnehmen lassen darf.

Aber Vorsicht: Diese Bestätigung ist nur im Monat der Ausstellung gültig, da der Inhaber ja nahezu täglich seine Anstellung verlieren und dann eben doch zum Hartz IV Empfänger werden kann. Deshalb ist die „Nichtempfangsbestätigung“ jeden Monat zu aktualisieren.

Ein wunderbarere Nebeneffekt dieser amtlichen Arbeitsbescheinigung ist, dass sie auch vorgelegt werden könnte bei:

  • Verkauf von Alkoholika
  • Verkauf von Rauchwaren
  • Besuch von Kino und Theater
  • Erwerb von „Bio-Lebensmitteln“
  • Erwerb von 1-Klasse Tickets der Bahn
  • Erwerb von Flugtickets
  • und später dann: Verlassen des Wohnortes/Betreten besonderer Bezirke
  • Noch später wird den Hartz IV Empfänger dann einfach eine Tätowierung verpasst.

Liebes Landgericht Köln, ihr seid ganz weit vorn mit dieser Entscheidung! Das ist doch mal so richtig innovativ. Und Bayern wird Köln nach dieser Heldentat bestimmt eingemeinden.

[Update]

Ich habe eben telefonischen Kontakt zur Arge Hamburg gehabt: Es gibt diese „Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit“. Man kann diese persönlich abholen – man muss nur den Personalausweis mitbringen. DAS wäre doch mal ein genialer, bundesweiter Flashmob *gg*

[Update2]

Siehe auch hier -> 01.04.2011 ist Tag der finanziellen Unabhängigkeit