Wer schützt Hotelgäste vor besoffener, randalierender Polizei-Hundertschaft?

Es gibt Meldungen, die lassen einen Steuerzahler nur noch mit dem Kopf schütteln. Diese gehört definitiv dazu:

Hicks-Einsatz im Vier-Sterne-Hotel: Eine Hundertschaft aus Sachsen-Anhalt war vergangenes Wochenende angefordert worden, weil sie die Hamburger Polizei im Schanzenviertel unterstützen sollte.

Nach Ende des Einsatzes gegen 23 Uhr fuhren die Polizisten in das Steigenberger Hotel Treudelberg. Dort feierten die 100 Beamten feuchtfröhlich. Polizisten sollen Bier trinkend und grölend durch die Flure des Hotels getaumelt sein, eine Hochzeitsgesellschaft gestört und Hotelangestellte verbal attackiert haben, so Medienberichte.

entnehme ich der Hamburger Morgenpost. Das Steigenberger Hotel Treudelberg ist nicht gerade das, was man sich unter einer Billigabsteige vorstellt. Das 4-Sterne Hotel gehört zu den besseren Übernachtungsmöglichkeiten Hamburgs. Welches Hotel hat schon einen eigenen 27-Loch Meisterschaftsgolfplatz?

Pikant ist, dass diese Hundertschaft angefordert wurde, um gegen randaliere Demonstranten vorzugehen. Wurde eine weitere Hundertschaft angefordert, welche die randalierenden Polizisten zur Ruhe rief?

Aber auch dieser Teil des Mopo-Artikels stimmt mich nicht milde:

Die Hamburger Polizeiführung habe deshalb bereits in Richtung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt „sehr deutliche Worte“ gefunden. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: „Der Magdeburger Polizeidirektor hat sich bereits in einem Brief für das peinliche Verhalten der Beamten entschuldigt.“ Die Polizisten würden nun zur Verantwortung gezogen. „Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet.

„Es wird ein Disziplinarverfahren geprüft und gegebenenfalls eingeleitet“. Hallo? JEDER weiss doch wohl aus Erfahrung wie sowas ausgeht: Die waren Schuldigen (innerhalb der Hunderschaft!) können nicht ermittelt werden, die Bande deckt sich gegenseitig und am Ende passier twieder einmal nix. Diese Schlägerbanden in Uniform können sich doch so langsam alles erlauben.

Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?

Mach es wie die innenminister: Ignoriere die Gerichte

Es wird immer bunter. Nachdem die Polizei Kreativberater beschäftigt um die Demonstrationsfreiheit einzuschränken, setzen die Innenminister gleich harte Bandagen ein, wenn ein Gericht sie zur Ordnung ruft:

„Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht“, sagte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) laut Berliner Zeitung. „Nach unserer Auffassung ist bei allen Großveranstaltungen eine Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig.“ Er kündigte eine Gesetzesänderung des Landes an, sollte das Urteil in zweiter Instanz bestätigt werden.

muss ich unter stetem Brechreiz der Frankfurter Rundschau entnehmen.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Das Verwaltungsgericht (höchstrichterliche Instanz für Verwaltungsentscheidungen vor Ort) beurteilt und der Innenminister ignoriert dieses Urteil weil er anderer Meinung ist.

Ich werde

  • Keine Steuern mehr zahlen, weil ich meine das meine Steuern ungerecht eingesetzt werden
  • Jegliche Strafzettel ignorieren, weil ich meine die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben.

Wie zum Henker soll man den Kindern und Jugendlichen in diesem land Respekt vor Recht und Ordnung beibringen, wenn selbst Innensenatoren so offensichtlich das Recht ignorieren. Wie soll ich denen erklären: Du sollst nicht stehlen, wenn Sie antworten „Dann ändere eben das Gesetz Du Opfa.“

Falls es untergegangen ist: Dieser Ignorant, der Berliner Innensenator Ehrhart Körting gehört nicht etwa der CDU oder gar der NPD an, nein er ist von der SPD. Wann wird die eigentlich vom Verfassungsschutz überwacht?