Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?