Internetzensur und Vorratsdatenspeicherung – es passt alles zusammen #FSA

Der Chef des BKA erklärt: Man brauche die Vorratsdatenspeicherung und man muss unbedingt die Möglichkeit haben Webseiten zu sperren. Auch erklärt er unmissverständlich:

Ein personelles Problem gibt es im BKA nicht.

Tja, und dann kommen solche Meldungen rein:

Hunderte Strafverfahren hätten eingestellt werden müssen, so Vogt seinerzeit, weil Beweise wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet würden. Ein Verdächtiger hatte kurz zuvor erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern geklagt. Den Ermittlern war es nach eineinhalb Jahren nicht gelungen, sich die Daten genauer anzusehen.

oder sowas:

Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad räumte inzwischen ein, dass allein bei einem von drei zuständigen Staatsanwälten im Land 137 Kinderpornografieverfahren nicht abgeschlossen seien, weil elektronische Beweismittel noch ausgewertet werden müssten. Die ältesten Fälle stammen demnach aus dem Jahr 2005. Einer vorsichtigen Hochrechnung zu Folge seien landesweit bis zu 270 Kinderporno-Fälle älter als neun Monate.

Aber „das BKA hat keine personellen Probleme“. Die Wahrheit scheint zu sein: Während das BKA gut ausgestattet ist, bleibt die Mehrzahl der Internetermittlungen auf der Strecke weil die LKAs kein Geld bekommen und ausbluten. Dies muss auch dem Leiter des BKA bekannt sein.

Herr Zierke, ich unterstelle Ihnen, dass Sie bewusst und absichtlich diese manipulativen Angaben machen, um die von Politik und Wirtschaft gewollte Kontrolle über ehemals freie Bürger und Wähler voranzutreiben.

Ob sich von der Leyen nun ärgert und mit einem STOP-Schild erwürgt?

Erneut stark zurückgegangen ist mit 2,9 Prozent der Anteil des Internets an der Verbreitung pornographischer Schriften. 2008 lag der Wert noch bei 6,2 Prozent. Der Teilbereich des Besitzes und der Beschaffung von Kinderpornographie schrumpfte im Jahr 2009 ebenfalls. Verzeichnet sind 3823 Fälle, was einem Minus von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

lese ich gerade bei Heise. Was wäre das für ein politischer Erfolg für Zensursula gewesen, wenn sie die Internetzensur eingeführt hätte. Denn dann wäre der Rückgang von 6,2 auf 2,9 in Sachen Verbreitung von  pornographischer Schriften und das Minus von 43% im Bereich Kinderpornographie natürlich ausschliesslich ihr Verdient gewesen. Nun aber sind die Zahlen verpufft und das Netz ist ohne Zensurmittel wieder etwas sauber geworden.

Tut mir ja fast leid liebe Zensursula, dass Du diese Statistik nicht für deine Zwecke nutzen kannst.

Kriminell werden um gegen Kriminelle vorzugehen?

Ach ist diese Diskussion nicht toll? Ich finde es geradezu spannend, wie vielfältig die Meinungen und Bewertungen in Sachen „Steuerdaten auf DVD“ sind. Auch Jörg Tauss meldet sich zu Wort und schreibt in seinem Blog:

Genau so wie der Fluggast oder der ehrliche Steuerzahler. Die Auslieferung von Bank- und Fluggastdaten mittels SWIFT und anderer Abkommen sind der eigentliche Skandal. Der Präventionsstaat ist es. Die heimliche Onlinedurchsuchung. Die Vorratsdatenspeicherung. Die Zensurinfrastruktur bei Providern etc.etc. etc. Denn hier geht es um den Generalverdacht gegen jeden Bürger und nicht um die vermeintlich geschützten Daten krimineller Steuerhinterzieher.

Und gegenüber dieser Entwicklung ist der Deal mit dieser CD unter den anrüchigen Geschäftspartnern Schäuble und unbekanntem Datendieb  fast schon marginal. Schäuble weicht dabei übrigens nicht einmal von seiner bisherigen Linie ab: Denn wer nichts zu verbergen hat……dessen Daten kann man auch auf einer CD kaufen.

Jörg Tauss bewertet den Fall gänzlich anders als ich es tue. Denn nur weil andernorts (Swift, Internetzensur etc) der Staat bereits derber mit unseren Rechten umgeht als in diesem Fall mit den Steuerhinterziehern, bedeutet dies für mich nicht, dass man deshalb auch unrecht erlangte Daten KAUFEN und verarbeiten soll.

In meinen Augen darf, kann und soll der Staat an keiner Stelle seiner Worte und Taten unrechte Taten legitimieren und den Mantel des „es war ja für einen guten Zweck“ darüber legen. Für den „guten Zweck“ setzen die USA Verdächtige in Guantanamo fest und foltert die CIA in allen Teilen der Welt. Auch die Weitergabe der Swift-Daten wäre legitim, es gilt doch die Rechte der USA zu verteidigen.

Am Ort der Tat (Schweiz) haben wir folgenden Sachverhalt: Schweizer Bankdaten von unschuldigen Ausländern (am Ort: Schweiz, Deutsche) werden unrechtmässig kopiert/entwendet. Zumal nicht feststeht (obschon es sehr wahrscheinlich ist, dass sehe ich natürlich auch) ob die Kontoinhaber wirklich in Deutschland Steuern hinterzogen haben.

Wenn wir also die Mitnahme der Daten legitimieren, so würde ein deutscher Hacker, der in einen schweizer Bankcomputer eindringt um dort Daten zu stehlen, zwar kriminell sein aber die deutschen Ermittler würden sich die Hände reiben. Oder hunderte von deutschen Bankmitarbeitern würden – für ein kleines Zubrot – sachdienliche Hinweise an deutsche Finanzämter senden, nachdem sie in Nachtschichten die Kontodaten ihre solventen Kunden gesichtet haben.

Dann müsste man fairerweise auch denjenigen monetär belohnen, der den Dealer im Park anzeigt – auch wenn der Staat DAMIT kein Geld verdienen kann. Der Einzelhandel würde das Konzept Fangprämie rigoros durchsetzen und Horden arbeitloser Denunzianten würden die Kaufhäuser unserer Gr0ßstädte füllen.

Wehret den Anfängen! Gleiche – ausgeprägte – Rechte für alle.

Es gibt zu wenig Steuerfahnder. DAS ist das eigentliche Problem.