Bürgerkriegsschauplatz Hamburg?

Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:

Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr

In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.

Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.

Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:

Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof Christuskirche

Östliche Begrenzung:
Karolinenstraße, Glacischaussee

Südliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. Pauli

Westliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, Doormannsweg

Das Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.

In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.

Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:

Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.

Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!

Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

Ich bin FÜR Sicherheitsverwahrung

Ja, ich bin tatsächlich für Sicherheitsverwahrung. Allerdings unter der Voraussetzung, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass der Täter wieder schwere Straftaten begehen wird.

Jede Sicherheitsverwahrung, die nicht zweifelsfrei vor schweren Straftaten schützt ist eine schwere Freiheitsberaubung. Und nur die absolute Sicherheit andere Menschen zu schützen, ermöglicht es, mittels Notwehr (nichts anderes ist Sicherheitsverwahrung), die rechte eines Menschen derart zu beschneiden.

Jede Sicherheitsverwahrung ohne die zweifelsfreie Feststellung der zu erwartenden Straftat ist als ein Notwehrexzess  zu werten und zu verurteilen. Der Status der Sicherheitsverwahrung ist alle 5 Jahre zu prüfen. Ausserhalb der 5-Jahresfristen kann mittels Vorschlag auch von den betreuenden Personen eine Aufhebung der Sicherungsverwahrung beantragt werden.

Die Gesellschaft muss sich schützen – auch vor Notwehrexzessen des Staates.