Bundesregierung einigt sich mit Atomindustrie auf sicheres Atommüll-Endlager

Ein in den letzten Jahren nicht gelöstes Problem – und einer von vielen Gründen Atommeiler abzuschalten – ist offensichtlich gelöst:

Je nach Baujahr sollen die deutschen Akws künftig acht oder vierzehn Jahre mehr Laufzeit zugestanden bekommen. Damit käme der letzte Reaktor frühestens Mitte der Dreißiger Jahre vom Netz.

schreibt die TAZ. Leider schreibt die TAZ nichts von der Lösung der Endlagerfrage, aber das ist wahrscheinlich nur unter gegangen.

Mit Hilfe der Brennelementesteuer will der Staat 2,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen generieren. Das macht bei 17 am Netz befindlichen Atommeilern 135 Millionen pro Meiler. Daraus ergibt sich – wenn die Zahl von ~ 1Million Euro Ertrag pro Verlängerung, dass die Atommeiler nur 135 Tage (knapp 5 Monate) länger am Netz bleiben müssen um die Steuer abbezahlt zu haben. Die restlichen (mindestens!) 7,5 Jahre  fährt jeder Meiler Tag für Tag eine Million Euro Ertrag in die Taschen der Betreiber (oder 7,5 * 365 * 17 =mindestens 46 Milliarden Mehreinnahmen für die Energiekonzerne).

Während ich dabei war, diesen Artikel zu schreiben, habe ich feststellen müssen, dass die Frage des Endlagers wohl doch noch nicht geklärt wurde. Vielleicht kann man den entstehenden Atommüll für die nächsten 24.000 Jahre – anteilig – in den Vorgärten der Aktionäre der Energiekonzerne endlagern. Schliesslich sacken die ja auch die Erträge ein. Auch die Lobbyisten sowie die Politiker, die diese Entscheidung zu verantworten haben, können sich ein paar Kilo im Vorgarten vergraben. Dann vermehren die sich wenigstens nicht mehr, oder man würde an den 12 Köpfen der Kinder deutlich erkennen, dass deren Eltern diesen Schwachfug zu verantworten hatten.

In unserem Staat geht es offensichtlich nur noch darum, sich die Taschen so voll wie möglich zu stecken. Etwaige Folgen kann man geflissentlich ignorieren.

Man müsste Politiker öffentlich Arschloch nennen dürfen

Und damit meine ich nicht die beiden Klappskallis Daniel Bahr und Norbert Röttgen (ja, unseren Umweltverschmutzerminister), die mir gestern bei Plasberg durch ihre Aussagen so massiv auf die Nerven gingen. Ich frage mich, ob die beiden so dumm sind oder uns – wider besseren Wissens – schlicht belügen. Egal, so oder so machen mir beide pickligen Ausschlag.

Die Rede soll heute aber von Roland „Ich bin hier nur der“ Koch sein. DER Mann, den die Hessen als Ministerpräsidenten ertragen müssen. Dieser Koch, der unter den Buddhisten sehr angesehen ist und dem man nachsagt – trotz CDU und römisch-katholischer Glaubenszugehörigkeit – sich auch zum Buddhismus zu bekennen.

Was also hat dieser Koch nun schon wieder verbrochen? Sagen wir mal so: Wenn man Lehrer ist und sieht wie ein paar Halbstarke einen schwachen Schüler verprügeln und dabei wird ein teures Auto beschädigt, wer hat dann den Schaden an dem Auto zu bezahlen? Ist ganz einfach – denkt man. Und findet Koch auch. Roland Koch, diese Sternstunde der christlichen Politik schnappt sich den pickeligen Jüngling und verpflichtet ihn den für den Schaden aufzukommen. Warum? Na ist doch ganz einfach, weil sich Koch (der selbst ein absoluter Schwächling zu sein scheint) nicht an die Halbstarken ran traut.

Als ich diesen Spiegel-Artikel las kam mir fast das Vatertagsfrühstück (das mir meine Prinzessin liebenswerter Weise zubereitet hat) wieder hoch:

Um die massiven Schulden zurückzuzahlen und die Haushaltslöcher zu stopfen, die durch Lehman- und Euro-Krise entstanden sind, sollen Bildung und Forschung bluten. Den Ausbau der Krippenplätze für Kleinkinder stellt der hessische Ministerpräsident in Frage, höhere Investitionen in Hochschulen und Forschung will er auf die lange Bank schieben.

Das Verursacherprinzip wird ad absurdum geführt. Diejenigen, die in Zukunft am heftigsten unter der Schuldenlast zu ächzen haben, werden jetzt schon mal vorab geknechtet. Nicht die Banken und Investoren, nein die Schwachen – von einigen Menschen als unsere Zukunft bezeichnet – sollen noch weiter bluten. Dem Koch selbst wird es egal sein. Seine beiden Söhne werden keinen Krippenplatz beanspruchen müssen. Seine Söhne Dirk (der sein Geld als Fotograf verdient) und Peter werden sicherlich auch von den Einschränkungen im Bereich Studium nicht so arg gebeutelt werden. Im Zweifelsfall besorgt Papi halt ein Stipendium. Die Kosten für den Auslandsaufenthalt – Bildungskosten – kann Papi Koch bestimmt auch von der Steuer absetzen.

Aber wie sieht dass mit den Menschen aus, die nicht das Gehalt eines Ministerpräsidenten erhalten? Kann sich ein vollzeitbeschäftigter Hartz-IV Aufstocker einen Krippenplatz aus eigener Tasche finanzieren? Wird dieser die Studiengebühren seiner Kinder bezahlen können?

Alles nur, damit feige und schwache Menschen wie dieser Koch sich nicht mit den Halbstarker anlegen müssen. Weil aber diese feigen Politiker die Halbstarken in Schutz nehmen und ihnen auch gern mal ein Eis ausgeben und neue Lederjacken spendieren, stehen diese Politiker unter dem Schutz der Halbstarken.

Oder wie der Spiegel schreibt:

Wer so etwas fordert, qualifiziert sich vielleicht als Präsident des Bankenverbands, aber nicht dafür, Staatsverantwortung zu tragen.

Der Unterschied zwischen Steuersünder und Steuerbetrüger

Am Thema Straffreiheit kann man wunderbar den Unterschied zwischen verbrecherischen Steuerbetrügern und Steuersündern festmachen:

  • Als Steuersünder lasse ich den Personenkreis gelten, der Einnahmen „vergessen“ hat anzugeben. Oder denjenigen, der aus Unwissenheit mit nicht absetzbaren Kosten (erfolgreich) versucht hat seine Steuerlast zu mindern. Zum Personenkreis der möglichen Steuersünder zähle ich vorwiegend Arbeitslose, Arbeiter und kleine Angestellte die ihre Steuererklärung ohne Mithilfe eines Steuerberaters erstellt haben. Es kann passieren, dass man das Sparbuch der Tochter – oder ähnliches – vergisst anzugeben.
  • Als verbrecherischen Steuerbetrüger würde ich pauschal all diejenigen bezeichnen, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wurde und die TROTZ Hilfe des Steuerberaters falsche Angaben machen.

Eine Klausel zur Nichtbestrafung von minder schweren Fällen – man will ja die Gerichte nicht übermässig belasten – oder das Feststellen einer Strafgebühr von 50 v.H. ZUSÄTZLICH zur nachzuzahlenden Steuer wäre angemessen.

Das zahlen von Steuern ist eine Verpflichtung, die man gegenüber der Allgemeinheit (der Summe der Steuerzahler!) hat.