Familienministerium erhöht den Hartz-IV Satz @kristinakoehler

Während Frau von der Leyen (von Spöttern auch Zensursula genannt) als Familienministerin eine Spezialistin dafür war das Wegschauen zu propagieren, versucht unsere neue Familienministerin (Dr Kristina Schröder – aka kristinakoehler) eine neue Linie: „Schau hin!“ heisst es jetzt.

SCHAU HIN! ist eine Initiative vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vodafone, ARD, ZDF und TV Spielfilm.

liest man im Impressum der zur Aktion gehörigen Webseite. Aha, „Schau hin“ also „Schau Fernsehen“ – spiele lieber nicht auf dem Rasen hinterm Haus, sondern schau hin – konsumiere Medien

Ob TV, Internet, Games oder Handy – die Initiative SCHAU HIN! bietet Informationen und praktische Tipps zu allen vier Medienarten

und weil Vodafone auch sponsort, fehlen natürlich Sätze wie dieser nicht:

Das Handy ist fester Bestandteil der Jugendkultur. Pädagogen raten allerdings erst ab neun Jahren zu einem eigenen Mobiltelefonen.  (Hervorhebung von mir)

WAAAS? Einem Drittklässler soll man schon ein Mobiltelefon in die Hand drücken, damit er sich schon früh als Kunde bindet? Klappt bei Banken ja auch: Frühe Bindung festigt die Geschäftsbeziehung ungemein.

Die Neiddebatte muss früh initiiert werden. Das Kind des Arbeitslosen muss mit neun schon begreifen, dass ein Mobiltelefon zwar zum Leben gehört, aber Arbeitslose eben kein Leben haben. Oder wird ein Betrag von ca. 10€ pro Kind pro Monat neuerdings für „mobile Telekommunikation“ auf den Hartz-IV Satz aufgeschlagen? Soweit ich das mitbekommen habe, wird doch gerade Hartz-IV gesenkt.

Aber das Familienministerium ist modern und stellt seinen Namen für diese perfiden Machenschaften zur Verfügung. Ich dachte immer weniger Technik und TV sei für die Kids gut. Ich weiss ja nicht was das Familienministerium (Ministerin? Referatsleiter?) da gestochen hat, sich für diese Verbrüderung her zu geben, ich hoffe aber es ist wenigsten genug Geld/sonstiger Profit geflossen.

BTW: Die Aktionswebseite liegt auf einer .info-Domain, weil die .de-Domain von jemand GANZ anderem belegt ist. Ein weiterer Beweis dafür, dass der Verantwortliche für diese Aktion eher wenig Überblick hat. Bei einer Marketingagentur die ihr Geld wert ist, gehört es dazu bei der Namensfindung auch zu schauen, ob die betreffenden Domainnamen verfügbar sind. Im Zweifelsfall registriert man eben diese auf Vorrat.

Und für diesen Schwachsinn wirbt die Familienministerin auch noch auf  Twitter. Sie ist zu jung, sie war noch nie Arbeitslos, sie hat keine Kinder, sie ist dafür verantwortlich. Sie weiss nicht was sie tut! Aber sie gehört eben zu Merkels letzter Reserve – unsere Kanzlerin nimmt, was noch verfügbar ist.

Darauf habe ich gewartet: Militante Christen in den USA

ENDLICH scheint es ein Mittel gegen all die von Gott geschickten Verwirrten zu geben, die sich im Namen Gottes die Welt und alle Mitmenschen untertan machen wollen:

„Es wurden neun Personen angeklagt, die mutmaßlich mit einer christlichen paramilitärischen Gruppe namens Hutaree verknüpft sind. Diese Gruppe ist eine extremistische Anti-Regierungsorganisation, die den Krieg gegen die Vereinigten Staaten geplant haben soll.“ (Tagesschau)

Werden nun endlich die Gottesdienste vom Verfassungsschutz überwacht? Werden Anhänger dieser Religion nun weltweit verfolgt? Bomben auf den Vatikan? Cruise-Missiles und Drohnen? Dank kompletter Überwachung der Führungspersonen der militanten Gruppe werden nun auch Vergehen an Kindern und Jugendlichen ein Ende haben. Tja und mit Kirchensteuer ist wohl nun auch Essig? Die heutige Kollekte ist für unsere Freiheitskämpfer in den USA ….

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.