Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.

Liebe Grüne, passt bloss auf

In einigen Bundesländern kuschelt ihr bereits mit der CDU (mit der SPD sowieso). Aber ihr schwebt in Gefahr – in massiver Gefahr.

Die Wahllüge eurer hamburger Zweigstelle in Sachen Moorburg wollen wir mal eine Weile an den Rand stellen, zumindest habt ihr euch gestern tapferer geschlagen als CDU und SPD. Auch wenn es bei euch gestern nur 15 Abweichler gab, so wurde dies bereits kommentiert. Zum Beispiel von Nilsk:

Was mich aber wundert, gar entsetzt, sind 15 Enthaltungen bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. 15 Abgeordnete dieser Fraktion können zumindest damit Leben, daß in Deutschland eine Zensur eingeführt wird, bei der eine Polizeibehörde entscheidet, was zensiert wird und was nicht. Ohne eine richterliche Prüfung. Das hätte ich nicht von euch gedacht, liebe grüne.

Passt bloss auf, dass Ihr in den Strudel der Gülle nicht mit eintaucht, den „das Netz“[TM] gerade aufbereitet. Wer Wind sät wird Sturm ernten.

Eine ganz andere Gefahr droht aber vom rechten Flügel der – nach dem Grundgesetz – wählbaren Parteien Deutschlands:

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) kann sich langfristig auch eine schwarz-grüne Koalition im Bund vorstellen.

schreibt die FTD. Der Gutenberg hat vielleicht begriffen, dass er (und vor allem seine Partei) bei vielen Menschen die sich zurecht als Homo Sapiens (lat. „der weise, kluge Mensch“) bezeichnen, keinen leichten Stand hat. Nun die Fühler nach den Grünen auszustrecken baut ein Bild auf, dass die CSU (und nicht zuletzt den Wirtschaftsminister) als toleranten und den modernen Themen offener Mensch erscheinen lässt. Dabei darf man aber nicht vergessen wer den Gesetzesentwurf bezüglich der Auflösung der Gewaltenteilung in das gesetzgebende Verfahren einbrachte: Es war eben dieser Wirtschaftsminister, dem wir diesen Schaden an der freiheitlichen Grundordnung zu verdanken haben. Er will sich sonnen, in dem Licht das nur erstrahlen kann, wenn Ihr – die Grünen – euch ins Dunkel der Unfreiheit begebt.