Das Grundgesetz: Der natürliche Feind der deutschen Regierung

Wenn Eltern einen Roman – z.B. Hannibal von Thomas Harris – kaufen, wacht dann der Staat darüber, dass dieses (für Kinder wahrlich ungeeignete) Druckwerk nicht in den Zugriff von Kindern gelangen kann?

Wenn Eltern eine Pornosammlung (soll es ja geben, habe ich mir sagen lassen) besitzen, überwacht dann der Staat, ob, wo und wie dieser (für die CDU-Wähler) Schmutz sicher vor dem Zugriff der Kinder geschützt ist?

Wird der oben erwähnte Roman von Thomas Harris in den Buchhandlungen im Bereich „Zutritt erst ab 16 Jahren“ verwahrt, damit keine Kinder mal einen Blick darein werfen können?

Nein, nein und nochmal nein. In den ersten zwei Fällen neigt der Staat dazu, den Eltern – dem Grundgesetz entsprechend:

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

das natürliche Recht auf Erziehung zu überantworten. Und welcher verdammte Politiker hat seine Scheisse im Hirn gelagert, auf dass er mir dieses Recht auf Erziehung beim Zugriff auf Internetinhalte nimmt? Die ARD schränkt den Zugriff auf die Tatortfolge „Nie wieder frei sein“ in der Mediathek auf die Zeit von 20:00 bis 06:00 ein.

Screenshot des Angebotes der ARD-Mediethek

Liebe Holzkopfpolitiker der Schwachmatenfraktion: Es gibt in Deutschland – da bin ich mir GANZ sicher – nicht ein einzelnes Kind, dass einen eigenen Internetzugang hat. Weder Zuhause per DSL noch unterwegs auf dem Handy. Im Gegensatz zu euch regierenden Volltrotteln, weiss jeder nicht ganz unbelichtete Mensch, dass Kinder keine diesbezüglichen Verträge schliessen können.

Insofern kann man den Internetzugriff direkt mit der häuslichen Sammlung von Romanen und sogar Pornos vergleichen: Die Eltern erwerben Romane, Pornos und den Internetzugang und haben somit – als Einzige – das Recht und die Pflicht die Weitergabe zu restriktieren frei zu geben.

Wenn der Staat argumentiert: Ja, aber die Eltern sind damit überfordert, den Zugriff restriktiv zu handhaben, dann fordere ich ein sofortiges, umfassendes Verkaufs- und Genußverbot für Alkohol in der Zeit von 06:00 bis 24:00. Aber da ihr Politiker anscheinend eure Gesetze im Zustand forgeschrittenem Delirium Tremens beschliesst, werdet ihr den Alkoholmissbrauch niemals wirklich wirksam bekämpfen. Würdet ihr doch sonst eure Droge nicht mehr zu euch nehmen können.

Verdammt: Weil ihr zu dämlich seid Vertragsrechte, gültige Gesetze und das Leben überhaupt zu verstehen, dürfen weder ich, noch meine Töchter (14 und 21) den Tatort sehen, wann wir wollen.

Der ARD gebe ich nur eine kleine Mitschuld. Denn ein so grosses Unternehmen wir die müssen vorab auf zu erwartende Gesetzesänderungen eingestellt sein.

Und noch eine letzte Frage: Werden in den Hotelzimmern die Pornokanäle nun auch nur noch zwischen 24:00 und 06:00 gesendet? Schliesslich können die Eltern ja in der Bar, am Pool sitzen und das Kind pfeifft „Latex-Luder“ rein. Aber Hoteliers stehen ja unter eurem besonderen Schutz ihr Dumpfbacken

Boah werde ich sauer wenn man mir meine Rechte nimmt.

Warum wir KEINEN Jugendschutz im Internet brauchen

Ich kann es langsam nicht mehr hören, diese ewigen Beweise der Internetausdrucker Politiker, dass sie sich mit den modernen Kommunikationsmitteln überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Der Begriff Medienkompetenz  ist eines der Schlagworte unserer Zeit, warum also wird der medienkompetente Bürger so oft von Vorlagen, Gesetzesentwürfen und Tendenzen erschlagen, die ihn schlicht kopfschüttelnd verzweifeln lassen?

Ich möchte mich einmal  mit der Frage beschäftigen, an welchen Stellen unsere Regierung tatsächlich gefragt sein könnte, die  Jugend vor etwaigen Internetinhalten zu schützen. Ist dieser Bedarf real, oder ist er (von mir aus auch aus Unwissenheit, was es aber nicht besser macht) nur konstruiert.

1) Internetzugriff vom Homecomputer

Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit Vertragspartner eines Internetproviders zu werden. Die Vertragspartner sind immer die Eltern, denn Kinder und Jugendliche können keineDauerschuldverhältnisse eingehen. Der Taschengeldparagraph  kommt bei dieser Art von Rechstgeschäften ausdrücklich NICHT zur Geltung.  Somit ist an der Stelle schon einmal klar gestellt, dass erstmal ausschließlich Volljährige Zugriff auf das Internet haben. Natürlich überlassen Eltern ihren Kindern auch den Zugriff auf den ihnen gewährten Internetzugang. Dadurch werden die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für das Treiben ihrer Kinder im Internet verantwortlich. Wenn der Staat nun sich dieser Aufgabe annimmt, übernimmt er die Verantwortung welche den Eltern obliegt, er entmündigt die Eltern. Es gibt schon heute technische Möglichkeiten den Zugriff auf das Internet vom Homecomputer zu beschränken.  Der Heiseverlag z.B. hat eine eigene Kategorie in seinem Downloadbereich indem ausschliesslich Kinderschutzsoftware zum runterladen bereit steht. Schon seit Jahren investieren verschiedene Gruppierungen viel Zeit um die Medienkompetenz in allen Bereichen der Bevölkerung auszubauen. Leider gehört Medienkompetenz nicht zu den von unserer Bundesregierung geförderten Bereichen – aber dazu später mehr.

2) Internetzugriff vom Schulcomputer

Computer die in Schulen stehen, müssen schon seit Jahren mit Zugriffbeschränkungen ausgestattet sein. An dieser Stelle dürfte es derzeit absolut keinen Handlungsbedarf geben.

3) Internetzugriff vom Internetcafe

Auch Internetcafes sind dafür verantwortlich zu machen, dass jugendgefährdete Inhalte eben nicht von Jugendlichen aufgerufen werden können. Bei Linksandlaw findet man eine hervorragende Ausarbeitung von Dr. Stephan Ott, so dass ich hier auf dieses Thema wirklich nicht weiter eingehen muss und möchte.

4) Internetzugriff vom Mobiltelefon

Da Mobilfunkverträge – genau wie Festnetzanschlüsse – ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen abgeschlossen werden können, greifen hier die bereits zum ThemaInternetzugriff vom Homecomputer“ gemachten Aussagen. Es ist zu beachten, dass Prepaid-Karten zwar an jeder Supermarktkasse ausliegen und auch von 14-Jährigen erworben werden können, das Telefon selbst aber, kann ein Jugendlicher NICHT ohne Einwilligung der Eltern bekommen. Etwaige Gefälligkeitskäufe – vergl. Alkohol und Zigarettenweitergabe – darf man hier geflissentlich ausser acht lassen.

5) Internetzugriff vom PC des Freundes

Hier gilt wieder der Punkt 1), denn die Eltern des Freundes sind natürlich dafür verantwortlich, was im Kinder- oder Jugendzimmer passiert.

Wo also besteht realer Handlungsbedarf? Ich sehe absolut KEINEN Sinn in einer Ausweitung des Jugendschutzes im Internet. Das einzige, was hier real umgesetzt wird ist eine Entmündigung der Eltern sowie ein eventueller Versuch durch die Hintertür das Internet zentralistisch von Regierungsstellen kontrollierbar zu machen.

Zum Thema Medienkompetenz generell habe ich mir in einem parallel erscheinenden Artikel ein paar Gedanken gemacht.