Wenn Eltern einen Roman – z.B. Hannibal von Thomas Harris – kaufen, wacht dann der Staat darüber, dass dieses (für Kinder wahrlich ungeeignete) Druckwerk nicht in den Zugriff von Kindern gelangen kann?
Wenn Eltern eine Pornosammlung (soll es ja geben, habe ich mir sagen lassen) besitzen, überwacht dann der Staat, ob, wo und wie dieser (für die CDU-Wähler) Schmutz sicher vor dem Zugriff der Kinder geschützt ist?
Wird der oben erwähnte Roman von Thomas Harris in den Buchhandlungen im Bereich „Zutritt erst ab 16 Jahren“ verwahrt, damit keine Kinder mal einen Blick darein werfen können?
Nein, nein und nochmal nein. In den ersten zwei Fällen neigt der Staat dazu, den Eltern – dem Grundgesetz entsprechend:
Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
das natürliche Recht auf Erziehung zu überantworten. Und welcher verdammte Politiker hat seine Scheisse im Hirn gelagert, auf dass er mir dieses Recht auf Erziehung beim Zugriff auf Internetinhalte nimmt? Die ARD schränkt den Zugriff auf die Tatortfolge „Nie wieder frei sein“ in der Mediathek auf die Zeit von 20:00 bis 06:00 ein.
Liebe Holzkopfpolitiker der Schwachmatenfraktion: Es gibt in Deutschland – da bin ich mir GANZ sicher – nicht ein einzelnes Kind, dass einen eigenen Internetzugang hat. Weder Zuhause per DSL noch unterwegs auf dem Handy. Im Gegensatz zu euch regierenden Volltrotteln, weiss jeder nicht ganz unbelichtete Mensch, dass Kinder keine diesbezüglichen Verträge schliessen können.
Insofern kann man den Internetzugriff direkt mit der häuslichen Sammlung von Romanen und sogar Pornos vergleichen: Die Eltern erwerben Romane, Pornos und den Internetzugang und haben somit – als Einzige – das Recht und die Pflicht die Weitergabe zu restriktieren frei zu geben.
Wenn der Staat argumentiert: Ja, aber die Eltern sind damit überfordert, den Zugriff restriktiv zu handhaben, dann fordere ich ein sofortiges, umfassendes Verkaufs- und Genußverbot für Alkohol in der Zeit von 06:00 bis 24:00. Aber da ihr Politiker anscheinend eure Gesetze im Zustand forgeschrittenem Delirium Tremens beschliesst, werdet ihr den Alkoholmissbrauch niemals wirklich wirksam bekämpfen. Würdet ihr doch sonst eure Droge nicht mehr zu euch nehmen können.
Verdammt: Weil ihr zu dämlich seid Vertragsrechte, gültige Gesetze und das Leben überhaupt zu verstehen, dürfen weder ich, noch meine Töchter (14 und 21) den Tatort sehen, wann wir wollen.
Der ARD gebe ich nur eine kleine Mitschuld. Denn ein so grosses Unternehmen wir die müssen vorab auf zu erwartende Gesetzesänderungen eingestellt sein.
Und noch eine letzte Frage: Werden in den Hotelzimmern die Pornokanäle nun auch nur noch zwischen 24:00 und 06:00 gesendet? Schliesslich können die Eltern ja in der Bar, am Pool sitzen und das Kind pfeifft „Latex-Luder“ rein. Aber Hoteliers stehen ja unter eurem besonderen Schutz ihr Dumpfbacken
Boah werde ich sauer wenn man mir meine Rechte nimmt.