Sicherungsverwahrung, die Bankrotterklärung der Gesellschaft

Gefängnisstrafe sollte eigentlich als eine Zeit zu werten sein, die ähnlich einem „ich gehe ins Kloster“ zu werten ist – aber eben nicht freiwillig. Die Strafe sollte dem Täter Möglichkeit der Besinnung geben. Eine Strafe, die allein aus Rache der Gesellschaft verhängt wird, oder die allein die Gesellschaft schützen soll, halte ich persönlich für äusserst fragwürdig.

Wie komme ich zu dieser Meinung?

1) Wer Freiheitsentzug als Schutz der Gesellschaft vor einem potentiellen Täter akzeptiert, sollte selbst schnell die Strafanstalt seiner Wahl aufsuchen. Denn potentiell können wir alle zu Tätern werden. Allein was emotionale Notlagen aus einem Menschen machen können ist beachtlich. Gefängnisstrafe als Prophylaxe halte ich für äusserst fragwürdig Ich wäre eher dafür potentiellen Täter die Möglichkeit zu geben, die Tat nicht auszuführen. Durch Stärkung des Selbstbewusstseins, durch Integration oder schlicht durch Aufzeigen von Perspektiven und Alternativen.

2) Rache ist immer ein schlechter Ratgeber. Was glaubt ihr, wie viele Menschen ich schon gekillt hätte, wenn ich jedwedem Aufflammens eines Rachegedankens nachgeben würde? Ich würde ja morgens meist nicht zur Arbeit kommen ohne ein Blutbad anzurichten. Rache ist eine Sache, die innerhalb zivilisierter Gesellschaften gänzlich ausgestorben sein sollte.

Was bleibt also über? Warum schliesst man Menschen weg? Es bleibt nur die Möglichkeit der Besinnung. Quasi wie „Stubenarrest für Grosse“: Du gehst jetzt in deine Zelle und erhälst Zeit über deine Tat nachzudenken.

Aber haben uns unsere Eltern bei jeder Verfehlung in unser Kinderzimmer gesperrt? Oder haben wir eher gelernt, dass unsere Eltern uns zur Seite nahmen und uns (meist sogar erfolgreich) vermittelten warum unsere Tat oder unser Verhalten von ihnen nicht gern gesehen wird? Wir alle bekommen (sollten…) von unseren Eltern vorgelebt bekommen, dass einige Dinge gesellschaftlich nicht akzeptabel sind. Unsere Eltern nehmen uns die Zeit uns zu erklären, warum wir keine Äpfel oder Schnittblumen klauen sollen. Warum wir andere Menschen nicht ärgern oder gar verprügeln sollen.

In dem Moment wo das Strafrecht zuschlägt ist alles anders. Da wird nicht mehr erklärt, da wird weggesperrt.

Ich frage mich: Ist es wirklich billiger Menschen einfach weg zu sperren, als ihnen „Berater“ zur Verfügung zu stellen, die sich ernsthaft mit ihnen beschäftigen? Ist es nicht gesellschaftlich erstrebenswerter, einem Menschen die Hand zu reichen um ihn wieder zu integrieren, als ihn im dunkelsten Verliess weg zu sperren und ihn zu vergessen?

Ein heute 27jähriger Mann hat vor 3 Jahren 2 Frauen getötet. Damals war er 24 Jahre alt. Ich schätze mal, der er immer noch feucht hinter den Ohren war. Und was macht unsere Gesellschaft mit ihm? Sie schliesst ihn Lebenslänglich (typischerweise bedeutet dies 15 Jahre) weg. Dies ist die Zeit die dieser Mensch von seinem neunten Lebensjahr bis zur Ausführung der Tat hatte. Der Mann ist krank – er ist schwer gestört. Aber warum wird ihm nicht geholfen? Der Richter stellt eine besonders schwere Schuld fest. Woran wird diese festgemacht? Ist es nicht eher eine besonders schweres krankhaftes Verhalten?

Ein damals 18Jähriger, hat 1993 (vor 18 Jahren!) aus nichtigem Grund einen Menschen getötet. In 18 Jahren hat es die Gesellschaft nicht geschafft Kontakt zu diesem Menschen aufzunehmen, nun wird verhandelt ob dieser Mensch den Rest seines Lebens mittels nachträglicher Sicherungsverwahrung weggesperrt werden soll.

Er habe sich nicht nur der psychiatrischen Exploration verweigert, sondern sei auch während der Haft wiederholt gewalttätig gegenüber dem Justizpersonal oder Mithäftlingen geworden. B. ist nach diesen Angaben in hohem Maße rückfallgefährdet, auch künftig bestehe die Gefahr von Gewalttaten.

Vielleicht bin ich ein Träumer, aber es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass man überhaupt nicht an einen Menschen herankommen kann. Sicher mag es Menschen wie Hannibal Lector geben. Aber ich glaube nicht, dass es so viele sind wie uns Gesellschaft, Judikative und vor allem die Medien glauben machen wollen. Ich bin sogar davon überzeugt, dass man insbesondere bei jugendlichen Straftätern sehr gute Möglichkeiten hätte sie wieder zu integrieren. Man müsste es nur versuchen – etwas, dass unsere Gesellschaft nicht tut. Ausblenden und wegsperren scheint einfacher. Aus den Augen, aus dem Sinn.

Das Grundgesetz: Der natürliche Feind der deutschen Regierung

Wenn Eltern einen Roman – z.B. Hannibal von Thomas Harris – kaufen, wacht dann der Staat darüber, dass dieses (für Kinder wahrlich ungeeignete) Druckwerk nicht in den Zugriff von Kindern gelangen kann?

Wenn Eltern eine Pornosammlung (soll es ja geben, habe ich mir sagen lassen) besitzen, überwacht dann der Staat, ob, wo und wie dieser (für die CDU-Wähler) Schmutz sicher vor dem Zugriff der Kinder geschützt ist?

Wird der oben erwähnte Roman von Thomas Harris in den Buchhandlungen im Bereich „Zutritt erst ab 16 Jahren“ verwahrt, damit keine Kinder mal einen Blick darein werfen können?

Nein, nein und nochmal nein. In den ersten zwei Fällen neigt der Staat dazu, den Eltern – dem Grundgesetz entsprechend:

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

das natürliche Recht auf Erziehung zu überantworten. Und welcher verdammte Politiker hat seine Scheisse im Hirn gelagert, auf dass er mir dieses Recht auf Erziehung beim Zugriff auf Internetinhalte nimmt? Die ARD schränkt den Zugriff auf die Tatortfolge „Nie wieder frei sein“ in der Mediathek auf die Zeit von 20:00 bis 06:00 ein.

Screenshot des Angebotes der ARD-Mediethek

Liebe Holzkopfpolitiker der Schwachmatenfraktion: Es gibt in Deutschland – da bin ich mir GANZ sicher – nicht ein einzelnes Kind, dass einen eigenen Internetzugang hat. Weder Zuhause per DSL noch unterwegs auf dem Handy. Im Gegensatz zu euch regierenden Volltrotteln, weiss jeder nicht ganz unbelichtete Mensch, dass Kinder keine diesbezüglichen Verträge schliessen können.

Insofern kann man den Internetzugriff direkt mit der häuslichen Sammlung von Romanen und sogar Pornos vergleichen: Die Eltern erwerben Romane, Pornos und den Internetzugang und haben somit – als Einzige – das Recht und die Pflicht die Weitergabe zu restriktieren frei zu geben.

Wenn der Staat argumentiert: Ja, aber die Eltern sind damit überfordert, den Zugriff restriktiv zu handhaben, dann fordere ich ein sofortiges, umfassendes Verkaufs- und Genußverbot für Alkohol in der Zeit von 06:00 bis 24:00. Aber da ihr Politiker anscheinend eure Gesetze im Zustand forgeschrittenem Delirium Tremens beschliesst, werdet ihr den Alkoholmissbrauch niemals wirklich wirksam bekämpfen. Würdet ihr doch sonst eure Droge nicht mehr zu euch nehmen können.

Verdammt: Weil ihr zu dämlich seid Vertragsrechte, gültige Gesetze und das Leben überhaupt zu verstehen, dürfen weder ich, noch meine Töchter (14 und 21) den Tatort sehen, wann wir wollen.

Der ARD gebe ich nur eine kleine Mitschuld. Denn ein so grosses Unternehmen wir die müssen vorab auf zu erwartende Gesetzesänderungen eingestellt sein.

Und noch eine letzte Frage: Werden in den Hotelzimmern die Pornokanäle nun auch nur noch zwischen 24:00 und 06:00 gesendet? Schliesslich können die Eltern ja in der Bar, am Pool sitzen und das Kind pfeifft „Latex-Luder“ rein. Aber Hoteliers stehen ja unter eurem besonderen Schutz ihr Dumpfbacken

Boah werde ich sauer wenn man mir meine Rechte nimmt.