Gratulation an Ägypten

Bereits 3000 vor Christi (vor über 5000 Jahren!) konnte man Ägypten bereits als Hochkultur bezeichnen. Hier bei uns in Europa, war da noch nicht so viel los. Mangels Beinkleider war hier nicht mal tote Hose.

Dieses Ägypten hat nun die Chance, die wir Deutschen 1989 verspielt haben: Aus einem überholten System etwas neues machen. Aus den eigenen Erfahrungen – und denen anderen – lernen und etwas besseres machen. Ägypten könnte das Land werden, in dem eine Demokratie etabliert wird, die wirklich demokratisch ist. Es könnte sich eine Gesellschaft formen, die es erlaubt sowohl Christen, Moslems und auch andere gleichberechtigt nebeneinander leben zu lassen. Wäre das nicht wunderbar?

Wir Deutschen hatten diese historische Chance auch – und wir haben sie verspielt. Wir haben nicht das getan, was das Grundgesetz vorsieht, nämlich etwas noch besseres zu etablieren. Wir haben es erlaubt, dass die gleichen Reichen und Mächtigen ihre Macht und ihren Reichtum mehren.

Das ägyptischer Volk wurde über 30 Jahre vom Mubarak-Clan ausgebeutet. Ich hoffe, dass es sich nicht von den Konzernen der westlichen Industrienationen einwickeln lässt.

Volk von Ägypten: Ihr habt es wirklich großartiges geschafft! Ich gratuliere und wünsche euch viel Glück. Der Weg ist noch lange nicht zuende gegangen. Aber ihr habt euch auf den Weg gemacht. Und ein riesiger Stein wurde von euch mit Durchhaltewillen und ohne Gewalt aus dem Weg geräumt. Ihr könnt stolz auf euch sein. Ich drücke euch die Daumen!

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.

Stuttgart schränkt verfassungsmässige Grundrechte wegen #S21 ein

Wird man in Zukunft in Deutschland noch von seinem Grundrecht „Versammlungsfreiheit“ Gebrauch machen können, oder wird auch dieses recht nur noch für die „besser verdienende“ erreichbar sein?

Einer der prominentesten Stuttgart-21-Gegner, Gangolf Stocker, steht am kommenden Donnerstag vor Gericht. Der Sprecher des Bündnisses gegen das umstrittene Bahnvorhaben wehrt sich vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro.

Quelle: Schwaebische.de. Nun mag man sich fragen, was Gangolf Stocker denn verbrochen haben mag. Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoss gegen einen Platzverweis? Tätlicher Angriff? Nichts dergleichen – Gangolf Stocker hat einen Telefonanruf nicht beantwortet:

Hintergrund sei, dass er als Versammlungsleiter während einer Demonstration Ende August vergangenen Jahres nicht an sein Handy gegangen sei, um einen Anruf der Polizei entgegenzunehmen, erläuterte Stocker. (Hervorhebung von mir)

Wart ihr schon mal auf einer Demo? Habt ihr wenigstens schon mal einen Bericht über eine Demo im Fernsehen oder auf Youtube gesehen? Wenn nein – hier mal eine kleine Impression bezüglich der Geräuschkulisse:

httpv://www.youtube.com/watch?v=RO1bmqb-wMw

Ich kann die widerwärtigen Versuche unseres totalitären Polizei und Überwachungsstaates die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzulösen nur aufs schärfste verurteilen und zitiere – wieder einmal – unseren Grundgesetz:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hervorhebung von mir.

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