Polizei und Eigenbewertung von Maßnahmen – St.Pauli vs. Rostock

Ja, die Polizei ist manchmal ein Hort humoristischer Taten und Worte. Und deren Pressemeldungen führen Taten und Worte auf eindrucksvolle Weise zusammen. Glaubt ihr nicht? Da habe ich gerade ein Beispiel gefunden:

Die erste Pressemitteilung sagt aus:

Anlässlich der Zweitligabegegnung FC. St. Pauli gegen Hansa Rostock hatte die Polizei Hamburg wegen massiver Ausschreitungen in der Vergangenheit bei den Spielen sowohl in Rostock als auch in Hamburg erstmalig eine Verfügung erlassen, die das Kontingent der Eintrittskarten für die Gäste aus Rostock auf 500 personalisierte Sitzplatzkarten begrenzte. Der FC Hansa Rostock verzichtete auf die Abnahme und entsendete lediglich sieben Fanvertreter des FC Hansa Rostock, die jedoch vor Anpfiff des Spiels das Stadion verließen.

Aha, also hat die Polizei Hamburg dafür gesorgt, dass höchstens 500 Fans des Fußballvereins Hansa Rostock  in Hamburg Live verfolgen können. Die Fans reagierten mit Ignoranz und blieben größtenteils Zuhause, was sollen sie auch in Hamburg, wenn sie weder Karten haben noch eine Aussicht besteht welche zu bekommen. Die sind ja nicht blöd.

Eine zweite Polizeipressemitteilung sagt aus (Hervorhebungen von mir):

  • Anlässlich der Begegnung in der 2. Bundesliga FC. St. Pauli / FC Hansa Rostock hatte  sich die Bundespolizeiinspektion Hamburg auf Beeinträchtigungen durch Fußballfans  innerhalb der Bahnhöfe und in den Zügen personell mit über 300 Bundespolizisten eingestellt.
  • Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei reisten ca. 50 Rostocker Fußballfans mit Zügen von Rostock nach Hamburg.
  • „Die Bundespolizeiinspektion Hamburg zieht eine positive Abschlussbilanz. Die erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen sowie alkoholischen Getränken in Zügen und  die hohe  bundespolizeiliche Präsenz  haben für einen ruhigen Einsatzverlauf im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gesorgt.“

Wir halten fest:

  1. Die Polizei sorgt dafür dass kaum ein Fan nach Hamburg reist.
  2. Für jeden Fan der sich dennoch auf den Weg nach Hamburg macht stellt man 6 (SECHS) persönliche Aufpasser zu Verfügung.
  3. Man stellt fest, dass man eine hervorragende Arbeit abgeliefert hat!

Ich weiss ja nicht ob ich den Begriff „mutig“ hier nutzen soll.

  1. Bürger eines demokratischen Landes finde ich es absolut zum kotzen, dass die Polizei entscheidet wie viele Fans ein Fußballspiel besuchen dürfen.
  2. Als Steuerzahler würde ich dem für den Einsatz verantwortlichen Führungsstab gern einmal kräftig in den (sorry) Arsch treten.

Eine Hundertschaft (oder auch zwei) in Bereitschaft halten (es gibt da ja sowas wie „Bereitschaftspolizei“) mag ja eine gute Idee sein. Diese aber in den Einsatz versetzen bedeutet auch, dass diese jungen Polizisten einen Sonntag nicht bei der Familie oder Freunden verbringen können (dafür haben sie die Fußballfans bestimmt GANZ doll lieb) und zweitens kostet der Einsatz uns Steuerzahler Geld.

Also lieber Zuständiger für diesen Einsatz: Hast Du den Schuss nicht gehört? Hat die Polizei zuviel Geld? Das wird den Innenminister freuen zu hören. Dann kann das Geld in die Bildung oder das Gesundheitsressort fliessen.

Fußball geht mir persönlich knapp am Arsch vorbei, wenn ich von solchen Aktionen lese kommt mir einfach als Steuerzahler und als die Freiheit liebender Bürger die Galle hoch.

Befindlichkeitsträger und Vorratsdatenspeicherung

Ja, die Ermittlungsbehörden haben es schon schwer:

Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher. (FAZ)

Dieser Absatz ist interessant, denn wenn man ihn genau liest, stecken da viele Informationen, Wahrheiten und Erkenntnisse drinnen.

  1. Die Polizeigewerkschaft sieht es als ihre Aufgabe an, die Überwachung zu forcieren. Bislang dachte ich, die Aufgabenerfüllung wäre eher im Bereich Arbeitgeber- denn Arbeitnehmervertretung zu suchen.
  2. Natürlich ist es Aufgabe der Polizei Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Würde man den Planeten mittels atomaren Overkills vergasen, würde es keine Straftaten mehr geben – Ziel erreicht? NEIN! Überwachung/Sicherheit und Freiheit bewegen sich in einem Spannungsfeld. Auch eine Totalüberwachung des privaten Bereiches ist – aus Sicht der Polizeibehörden – praktisch. Aber würde der Polizeibeamte auch gern sein Schlafzimmer verwanzen lassen?
  3. Politiker arbeiten schlampig und verdienen eine Abmahnung vom Wähler. Wann machen wir das? Wer hat den Abreissblock?
  4. Alles was man gern hätte wird als „notwendig“ bezeichnet. Meine stündliche Nackenmassage am Arbeitsplatz ist notwendig.

Ich habe nichts dagegen, dass ein Richter – bei besonders schweren Straftaten – die Erhebung und Auswertung von Kommunikations- und Bewegungsdaten einzelner Personen anordnet. Eine einzelnes Land total zu überwachen kann und werde ich NIEMALS gut heissen.