Polizei und Eigenbewertung von Maßnahmen – St.Pauli vs. Rostock

Ja, die Polizei ist manchmal ein Hort humoristischer Taten und Worte. Und deren Pressemeldungen führen Taten und Worte auf eindrucksvolle Weise zusammen. Glaubt ihr nicht? Da habe ich gerade ein Beispiel gefunden:

Die erste Pressemitteilung sagt aus:

Anlässlich der Zweitligabegegnung FC. St. Pauli gegen Hansa Rostock hatte die Polizei Hamburg wegen massiver Ausschreitungen in der Vergangenheit bei den Spielen sowohl in Rostock als auch in Hamburg erstmalig eine Verfügung erlassen, die das Kontingent der Eintrittskarten für die Gäste aus Rostock auf 500 personalisierte Sitzplatzkarten begrenzte. Der FC Hansa Rostock verzichtete auf die Abnahme und entsendete lediglich sieben Fanvertreter des FC Hansa Rostock, die jedoch vor Anpfiff des Spiels das Stadion verließen.

Aha, also hat die Polizei Hamburg dafür gesorgt, dass höchstens 500 Fans des Fußballvereins Hansa Rostock  in Hamburg Live verfolgen können. Die Fans reagierten mit Ignoranz und blieben größtenteils Zuhause, was sollen sie auch in Hamburg, wenn sie weder Karten haben noch eine Aussicht besteht welche zu bekommen. Die sind ja nicht blöd.

Eine zweite Polizeipressemitteilung sagt aus (Hervorhebungen von mir):

  • Anlässlich der Begegnung in der 2. Bundesliga FC. St. Pauli / FC Hansa Rostock hatte  sich die Bundespolizeiinspektion Hamburg auf Beeinträchtigungen durch Fußballfans  innerhalb der Bahnhöfe und in den Zügen personell mit über 300 Bundespolizisten eingestellt.
  • Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei reisten ca. 50 Rostocker Fußballfans mit Zügen von Rostock nach Hamburg.
  • „Die Bundespolizeiinspektion Hamburg zieht eine positive Abschlussbilanz. Die erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen sowie alkoholischen Getränken in Zügen und  die hohe  bundespolizeiliche Präsenz  haben für einen ruhigen Einsatzverlauf im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gesorgt.“

Wir halten fest:

  1. Die Polizei sorgt dafür dass kaum ein Fan nach Hamburg reist.
  2. Für jeden Fan der sich dennoch auf den Weg nach Hamburg macht stellt man 6 (SECHS) persönliche Aufpasser zu Verfügung.
  3. Man stellt fest, dass man eine hervorragende Arbeit abgeliefert hat!

Ich weiss ja nicht ob ich den Begriff „mutig“ hier nutzen soll.

  1. Bürger eines demokratischen Landes finde ich es absolut zum kotzen, dass die Polizei entscheidet wie viele Fans ein Fußballspiel besuchen dürfen.
  2. Als Steuerzahler würde ich dem für den Einsatz verantwortlichen Führungsstab gern einmal kräftig in den (sorry) Arsch treten.

Eine Hundertschaft (oder auch zwei) in Bereitschaft halten (es gibt da ja sowas wie „Bereitschaftspolizei“) mag ja eine gute Idee sein. Diese aber in den Einsatz versetzen bedeutet auch, dass diese jungen Polizisten einen Sonntag nicht bei der Familie oder Freunden verbringen können (dafür haben sie die Fußballfans bestimmt GANZ doll lieb) und zweitens kostet der Einsatz uns Steuerzahler Geld.

Also lieber Zuständiger für diesen Einsatz: Hast Du den Schuss nicht gehört? Hat die Polizei zuviel Geld? Das wird den Innenminister freuen zu hören. Dann kann das Geld in die Bildung oder das Gesundheitsressort fliessen.

Fußball geht mir persönlich knapp am Arsch vorbei, wenn ich von solchen Aktionen lese kommt mir einfach als Steuerzahler und als die Freiheit liebender Bürger die Galle hoch.

Das Abendblatt verkauft Pressemeldungen als Qualitätsjournalismus

Hach ich muss ja sagen, ich liebe Springer dafür dass der Begriff Qualitätsjournalismus von denen so aufgebauscht wurde. Nirgendwo kann man besser draufschlagen, als auf diese bauschigen Hohlphrasen. Was der Axel- Springer-Konzern unter Qualitätsjournalismus versteht beschreibt das Finblog:

Es hat schon zahlreiche Versuche gegeben, aus Scheiße Gold zu machen. Das Hamburger Abendblatt aus dem Axel-Springer-Verlag geht bei diesem Experiment noch einen Schritt weiter: Es macht aus Versicherer-PR Paid Content.

Da wird eine Pressemitteilung des Versicherers ARAG Wort für Wort als Qualitätsjournalismus (hihi) in das Onlineportal gestellt und ist nur abruffähig, wenn man schön dafür bezahlt. Ist das nicht toll? Danke Finblog!

„Radfahrer“ – Neue Pressemitteilung und offene Fragen

Die Pressesestelle der Berliner Polizei hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:

Mit Vorrang betreibt das Fachkommissariat für Amtsdelikte beim Landeskriminalamt umfangreiche Ermittlungen, um den Sachverhalt aufzuklären, der im Zusammenhang mit einem Aufzug am vergangenen Samstag zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Wie berichtet, war gegen 18 Uhr 40 ein 37-Jähriger bei seiner Festnahme am Fontaneplatz verletzt worden. Der Ablauf des Geschehens ist teilweise auf einer ins Internet eingestellten Videosequenz zu sehen.
Die zurzeit bekannten Videobilder begründen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Um eine umfassende Aufklärung des Falles zu erreichen, wird aber nicht nur auf die Videobilder zurückgegriffen. Es müssen alle in Betracht kommenden Beweismittel herangezogen werden. Deshalb sind einerseits die Aussagen aller Beteiligten von Bedeutung, andererseits ist aber auch die Mitwirkungsbereitschaft anderer noch nicht bekannter Zeugen, umfassend auszusagen, gefragt.
Gemäß der ersten Pressemeldung der Polizei hatten die Beamten angeführt, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lautsprecherwagens zu massiven Störungen ihrer Maßnahmen gekommen sei. Dem 37-Jährigen sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, dem er nicht gefolgt sei. Dieser ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass diese Schilderung falsch sei. Die ermittelnde Fachdienststelle muss die Schläge auf den 37-Jährigen Radfahrer und die komplexen Ereignisse, die der Eskalation voraus gegangen sind, zeitlich plausibel zusammenführen und versuchen, bestehende Lücken zu füllen.
Die Beamten des Landeskriminalamtes haben sich heute um die Vernehmung des Opfers bemüht, konnten ihn jedoch noch nicht persönlich erreichen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die beiden Beamten, denen der Tatvorwurf gemacht wird, im Innendienst eingesetzt.

So sehr ich die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch begrüsse, so stark bleibt bei mir die Frage offen: Gegen wieviele Beamte wird wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder Freiheitsberaubung ermittelt? Die offensichtliche Körperverletzung ist nicht die einzige ermittlungsfähige Tat! Das sollte man nicht vergessen! Gegen alle Beamten, die in der Lage waren die entstandene Situation zu beurteilen und NICHT die beiden Polizisten (gegen die nun ermittelt wird)  zurückhielten besteht in meinen Augen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Denn sind Polizisten nicht verpflichtet Bürger gegen JEDE Gefahr zu schützen? Muss ein Polizist nicht auch gegen seine Kollegen tätig werden, wenn diese eine Straftat begehen – muss er den Versuch nicht bereits im Vorfeld versuchen zu verhindern?

Aber da wird bestimmt ein Schutzschirm gespannt – leider. Denn der Korpsgeist muss aufgebrochen werden. Es muss sich das Bewusstsein durchsetzen, dass fehlhandelnde Polizisten diejenigen sind, die ihr Nest beschmutzen und eben nicht die Kollegen, die dafür sorgen, dass der Bürger wieder Vertrauen zu der Polizei haben kann.