Nicht nur wegen der Hartz-IV Betrachtungen mag ich das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist leider zu oft die letzte Bastion der Menschenrechte und auch der Menschenwürde in diesem Land. Wahrscheinlich bekommen unsere Regierenden pickligen, eitrigen Ausschlag, wenn sie an das letzte Korrektiv in unserem Staat denken, der ihnen allzu oft in ihre lobbygesteuerten Bemühungen fährt, die in der Bundesrepublik lebenden Menschen zu unterdrücken und zu kontrollieren.

So sind die derzeitig laufenden Untersuchungsergebnisse und Bewertungen der Karlsruher Richter nur ein weiteres Detail der Perversion unseres „Rechtsstaates“.

Wusstet ihr, wie der Hartz-IV Regelsatz ermittelt wird?

Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge – und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge – weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht.(Hervorhebung von mir)

klärt die Süddeutsche auf. Das hervorgehoben, kleine, unscheinbare Detail birgt allerdings Potential, denn erst mit folgendem:

Umstritten war in Karlsruhe aber auch grundsätzlich, ob die Vergleichsgruppe, die kein Hartz IV bezieht, überhaupt ein geeigneter Maßstab für die Definition des Existenzminimums ist. So fragte Verfassungsrichter Johannes Masing, ob ein niedriges Einkommen heute das Existenzminimum decken könne, solange es keine Mindestlöhne gebe. (Quelle TAZ)

kann man das Ausmass der Statistikperversion begreifen. Denn als Einkommensbezieher gelten AUCH diejenigen Arbeitnehmer, die mit einem so niedrigen Gehalt auskommen müssen, dass sie selbst Anspruch auf Hartz-IV hätten. Im worst-case wird also der Hartz-IV Regelsatz wie folgt errechnet:

  • Man nehme eine Menge X an Hartz-IV Beziehern
  • Man kürze deren zur Verfügung stehende Einkommen um y%
  • Man erhält den zukünftigen Regelbetrag der Hartz-IV Bezieher.

Wer an dieser Stelle noch nicht kotzen muss, hat wahrscheinlich einen Magen der auch in der Lage ist Granit zu verdauen.

32% der Bundesbürger in „atypischen Beschäftigungsformen“

Wer kann sich etwas unter dem Begriff „atypische Beschäftigungsformen“ vorstellen?

Ich auch nicht, aber wenn man den die aktuelle Meldung des Deutschen Bundestages liest, dann findet man dort eine Erklärung:

Zu ”atypischen Beschäftigungsverhältnissen“ zählt das Statistische Bundesamt Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige sowie befristete Beschäftigungen.

Damit wird die Aussage

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten im Jahr 2008 in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen; das entspricht einer Quote von 32,4 Prozent der Erwerbstätigen.

auch les- und vor allem verstehbar. 32% der Bundesbürger haben also kein Arbeitsverhältnis, dass ihnen auf unbefristete Zeit ein gesichertes Einkommen bietet. Sozialstaat? Nur für den „der es hat“.

Mindestlöhne entlarven politische Unzulänglichkeiten

Als ich las, dass nun auch die Müllwerker (Müllkutscher, Müllabfuhr wie auch immer) in den gesetzlichen Mindestlohn integriert werden, war mein erster Gedanke WTF? Aber es ist ja nicht mehr so, dass die Müllentsorgung eine Aufgabe der staatlichen Stellen (Kommune) ist. Zu viel wurde privatisiert, weil die Kosten zu hoch wurde – andere können es billiger.

Aber zu welchem Preis? Offensichtlich vor allem auf dem Rücken der Arbeitnehmer. Denn warum sonst besteht überhaupt ein Bedarf dafür, dieser Berufsgruppe mittels Mindestlohn ein minimales Auskommen mit dem Einkommen zu garantieren?

Die Müllentsorgung wurde aus der Hand gegeben, die Mitarbeiter nagen am Hungertuch und die gewählten Volksvertreter lassen sich feiern, weil sie Steuergelder gespart haben. Widerliches Pack…