In Deutschland brauchen wir keine Kameras

um zu erkennen, dass unsere Politiker käuflich sind. Da reicht es – dank „Gesetz über die politischen Parteien“ – auf den Seiten des Deutschen Bundestages nachzuschauen welche Partei wieviel Kohle abgestaubt hat. Oder gleich bei Unklarheiten vorbeischaun, da werden die Informationen gleich schön aufbereitet. Auch Wikipedia hat einen informativen Artikel.

Von wegen, sowas wäre bei uns nicht möglich. Da braucht keiner so erschrocken zu tun. Gewöhnt euch dran. Heute ist es als Arbeitnehmer sinnvoller einer Spendengruppe beizutreten um sich eine Partei zu kaufen, als seine Gewerkschaftsbeiträge zu zahlen.

32% der Bundesbürger in „atypischen Beschäftigungsformen“

Wer kann sich etwas unter dem Begriff „atypische Beschäftigungsformen“ vorstellen?

Ich auch nicht, aber wenn man den die aktuelle Meldung des Deutschen Bundestages liest, dann findet man dort eine Erklärung:

Zu ”atypischen Beschäftigungsverhältnissen“ zählt das Statistische Bundesamt Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige sowie befristete Beschäftigungen.

Damit wird die Aussage

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten im Jahr 2008 in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen; das entspricht einer Quote von 32,4 Prozent der Erwerbstätigen.

auch les- und vor allem verstehbar. 32% der Bundesbürger haben also kein Arbeitsverhältnis, dass ihnen auf unbefristete Zeit ein gesichertes Einkommen bietet. Sozialstaat? Nur für den „der es hat“.

Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen