Hamburger Richter verklagt Merkel wegen „Billigung von Straftaten“

Als Hamburger ist man nicht sonderlich stolz auf die in der Hansestadt ansässigen Gerichte. Sind doch gerade im Bereich Urheberrecht die Hamburger Richter eher – im negativen Sinne – „bemerkenswert“. Dass nicht alle Hamburger Richter deshalb ihre „Pflicht zum Recht“ vernachlässigen zeigt der Hamburger Richter am Arbeitsgericht Heinz Uthmann, der die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt hat.

Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“

Quelle: Hamburger Morgenpost.

Dankeschön liebe Frauenrechtlerinnen – für nix!

Ich meine: Nicht, dass ich für den Job wirklich in Frage kommen würde. Aber manchmal fordere ich ein Ende der Diskriminierung des Mannes:

Frauen werden bevorzugt eingestelltIn gross und ganz gibt es die Anzeige hier. Ich bin ein Freund von Gleichberechtigung. Wer das nicht glaubt, kann gern meine Prinzessin fragen, denn die ist was diese Thematik angeht, ohne Pardon. Wenn allerdings die Gleichberechtigung der Frau dazu führt, dass gleichermassen geeignete Männer hinten anstehen müssen ist es mit der Gleichberechtigung nicht so weit her. Oder ist das die Rache für die alte Weisheit, dass Frauen mehr können müssen um mit Männern beruflich gleich ziehen zu können?

Ein stiller Trost bleibt mir, erinnert mich der Satz doch an „Bei gleicher Eignung werden Behinderte bevorzugt eingestellt“ – und darüber kann ich fiese grinsen. (Meine Prinzessin wird mich für diese Assoziation hassen ….)

Amtshilfe ist toll #Gorleben

Als ich – ich war ja noch ein junger Bengel – zur Bundeswehr kam, da fand ich den Truppenausweis so richtig klasse. Stand doch auf seiner Rückseite der grossartige Satz:

Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren.

Ja, da war man auf einmal wichtig. Dieser „Wir helfen und gegenseitig“-Passus gilt nicht nur bei Soldaten, auch für Polizisten gibt es da so eine Selbsthilfeverantwortung – sogar international:

Zudem prüfe man, wo die Strafanzeige des Berliner Anwalts Christoph Müller geblieben sei. Müller hatte das Vorgehen des französischen Beamten im Wendland beobachtet. Vor Ort erstattete er beim zuständigen Zugführer der Bundespolizei gegen den französischen Beamten Anzeige. Der Vorwurf Müllers: Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle TAZ. Strafanzeigen verschwinden mal so eben. Da reicht ein Anruf und schwupp-di-bupp ist diese lästige Anzeige gelöscht. Man ist ja flexibel. Was mit den Anzeigen gegen eigene Beamte klappt, wird ja wohl mit dem Kollegen aus dem Lande der Baguettes auch klappen.

Ich sagt ja: Amsthilfe ist toll!