Hamburger Richter verklagt Merkel wegen „Billigung von Straftaten“

Als Hamburger ist man nicht sonderlich stolz auf die in der Hansestadt ansässigen Gerichte. Sind doch gerade im Bereich Urheberrecht die Hamburger Richter eher – im negativen Sinne – „bemerkenswert“. Dass nicht alle Hamburger Richter deshalb ihre „Pflicht zum Recht“ vernachlässigen zeigt der Hamburger Richter am Arbeitsgericht Heinz Uthmann, der die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt hat.

Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“

Quelle: Hamburger Morgenpost.