Ich habe da einen Verdacht, was von der Leyens Motivationsmotor ist

Hat sie sich noch vor kurzem massiv für „Stoppschilder“ im Internet eingesetzt, so hört man nun immer und immer wieder ihre Forderung nach „Gutscheinen für Hartz-IV Bezieher“. Schon das Stoppschild war eine katastrophale Fehlleistung, die schlicht und ergreifend einzig auf Unwissenheit der Materie beruhte. Nun also „Gutscheine für Hartz-IV“.

Was mir jetzt erst auffällt ist, dass beides Instrumentarien sind, die zwar knackige Bezeichnungen mit langanhaltendem Erinnerungseffekt haben, aber inhaltlich völlig am Ziel vorbei. Denn auch die Gutscheine sind eine Maßnahme, die nicht wirklich zielführend ist. Diejenigen Hartz-IV Bezieher, die aus „kann nicht mit dem Geld umgehen“-Gründen Probleme haben, bekommen schon heute Bezugsscheine, oder die Miete wird direkt von der Arge an den Wohnungsbesitzer überwiesen. Schlussendlich ist diese Maßnahme – in der Wirkung für den Betroffenen – einzig dazu geeignet ihn zu demütigen. Denn – und dass weiss ich aus eigener Erfahrung – viele Hartz-IV Abhängige schämen sich für diesen gesellschaftlichen Status. Diese Gutscheine wären das gesellschaftliche Kainsmal (fast hätte ich hier etwas von einem „Stern“ geschrieben, aber das wäre dann doch deutlich übertrieben, NOCH werden Hartz-IVer ja nicht deportiert). Diese Gutscheinen hätten allerdings EINEN wirklichen Profiteur: Denjenigen, der diese Gutscheine einlöst. Denn durch Verträge mit der Arge, könnte man den Geldfluss steuern. Alle Verbrauchsmaterialen ausschliesslich von Aldi oder Lidl. Wäre doch toll für den Discounter. Angebote von Spar, dem Gemüsemann an der Ecke wären unerreichbar.

Wenn aber beide Maßnahmen (Stoppschild und Gutschein) unsinnig sind, was ist es was diese Maßnahmen für von der Leyen so attraktiv machen? Ist es das Denkmal, dass man sich selbst setzt? Möchte sie in 20 Jahren in ihrem Haus im Grünen sitzen und sinnieren „Mein Vater ist durch das Celler-Loch unsterblich und ich durch das Stoppschild die Gutscheine“?

Ich bin gespannt, was sich unsere Ministerin für alles einfallen lässt, wenn auch diese unseligen Gutscheine undurchsetzbar sind….

Wird das Bundesverfassungsgericht nun auch Mindestlöhne definieren?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unvereinbarkeit der derzeitigen Hartz-IV Regelsätze mit dem Grundgesetz festgestellt hat, sehe ich als nächstes Bedarf an einer Definition was die Höhe und die bundesweite Einführung von Mindestlöhnen angeht.

Denn wenn das Grundgesetz wie folgt interpretiert wird

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

so müsste sich daraus herleiten lassen, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitangestellten ein Entgeld zahlt, dass die Ansprüche  „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht gerecht wird, sittenwidrig handelt.

Ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ertragsgestaltung darauf ausgelegt ist, dass die Personalkosten des Unternehmens teilweise indirekt vom bundesdeutschen Staatshaushalt getragen wird, darf man sicher als Schmarotzer der Allgemeinheit bezeichnen. Dieses darf und kann nicht legitim sein – Ausnahme sind hierbei natürlich hoheitliche Aufgaben des Staates selbst.

Wie also ist ein Mindestlohn zu definieren?

  1. Die Grundkosten des Lebens sind durch die neuen Hartz-IV-Sätze zu definieren
  2. Zusätzlich sind Werbungskosten zu kalkulieren, wie Fahrtkosten und Arbeitskleidung sowie erhöhte Kosten für Ernährung (der Mensch verbraucht mehr Energie wenn er arbeitet, als wenn er nur Tagesthemen schaut) sowie weitere Kosten.
  3. Zur langfristigen Gesunderhaltung des Körpers und des Geistes steht einem Beschäftigten auch ein Erholungsurlaub zu. Dieses schliesst nicht 3x im Jahr Malediven ein, allerdings alle 2 Jahre ein mindestens 14-tägiger Schwarzwald, Nord- oder Ostsee Urlaub sollte finanzierbar sein.

Bei Teilzeitarbeit gilt es zu beachten, dass Teile obiger Kalkulationsansätze anteilig zu zahlen sind, während andere (z.B. Fahrtkosten) als Fixkosten in die Berechnung des Mindestlohnes einzufliessen haben.

Bei einer Einführung eines Mindestlohnes auf oben angesprochenen Standards wäre jeder Arbeitnehmer auch wieder in der Lage ein wenig mehr Kapital in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, so dass die Gesamtwirtschaft in der Lage wäre vom erhöhten Geldfluss zu profitieren.

Der heutige Tag ist der „Tag der Restgerechtigkeit“ – Hartz IV und Verfassungsgericht

Auch wenn ich schon seit Jahren kein Hartz-IV mehr beziehen muss, so habe ich lange genug unter der Knute des SGB-II Gesetzbuches leben müssen um diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes feiern zu können:

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Der obige Link führt euch direkt zu dem Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 – welches unter dem Aktenzeichen „1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 “ verhandelt wurde.

Die Kernaussage ist folgende:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Man muss nicht „arbeutsscheu“ oder ein „Generalversager“ erster Güte sein um in das Netz des SGB II zu fallen. Das kann wahrlich jedem passieren – ja auch DIR! Man glaubt gar nicht WIE schnell man zu der stets wachsenden „Randgruppe“ der Gesellschaft gehört, die vom System regelrecht ausgepresst wird., die das System am liebsten unter den Teppich kehren würde.

Ich zum Beispiel hatte VIELE Jahre einen sehr guten Verdienst, der dazu führte, dass ich geradezu fürstlich in die Sozialkassen einzahlte (womit ich kein Problem habe: Eigentum verpflichtet). Dann machte ich mich selbstständig und führte (damals gab es noch keine freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenkasse für Selbstständige) diese Selbstständigkeit länger als zwei Jahre. Nachdem meine Selbstständigkeit den Bach runter ging -> DIREKT Hartz-IV. Ich hatte zu lange nicht eingezahlt. SO geht unser System mit Menschen um, die früher dafür sorgten, dass das Bruttosozialprodukt auch von anderen Schultern als Aktionären getragen wird.

Dank Hartz-IV ist man aber auf einmal nur noch Dreck für die Meinungsmacher gewisser Medien. DIESES wurde durch das Bundesverfassungsgericht nun ein wenig gerade gerückt. Ich bedanke mich dafür und stelle fest, dass ich die Kosten des BVG gern von meinen Steuern zahle!