Was könnte ein Berater der #digiges geraten haben?

Dass Markus Beckedahl mit seinem „Digitale Gesellschaft e.V.“ (Digiges) irgendwie eine Art Fehlstart hingelegt hat, lässt sich kaum verleugnen. Ob der Shitstorm und das Gebashe wirklich berechtigt sind, wird die Zeit zeigen. Aber was hätte man anders machen können, wie hätte Markus diesen Aufruhr vermeiden können?

1) Der Vorwurf der Arroganz

Es wird den Vertretern (für mich nachvollziehbar) ein gerüttelt Maß an Arroganz vorgeworfen, da sich der digiges – zumindest per Namensgebung – als Vertreter aller Bewohner des digitalen Dorfes (verdammt, das ist mittlerweile eine Großstadt/ein kleiner Kontinent geworden) vorstellt. Um hier keinen Konfliktstoff zu sehen, muss man schon über ein ausgesprochen grosses  Stück Selbstvertrauen verfügen. Vielleicht wäre es schlauer gewesen im ersten Schritt unter einem anderen Namen zu arbeiten und die „Digitale Gesellschaft“ erst bei einer bereits erfolgten breiteren Akzeptanz in der Netzwelt aus dem Köfferchen zu holen.

2) Der Alleinvertretungsanspruch

Da stellt sich einer vor das digitale Volk und erklärt: Ich habe da etwas gegründet, das ab sofort eure Interessen vertritt. Das fühlt sich – wenn das so von 0 auf 100 geschieht – ein wenig wie eine versuchte Machtübernahme an. Vielleicht wäre es klüger gewesen, andere Organisationen (wie z.B. den CCC, den FOEBUD, den AK Zensur und andere) an einen Tisch zu holen und von diesen der Onlinewelt erklären zu lassen:“Seht her, da gibt es eine übergeordnete Interessenvertretung“. Zumindest Alvar Freude (AK Zensur) scheint aber auch nicht vollumfanglich glücklich über die Art des Auftreten von Digiges zu sein. Seitens anderer „typischer Verdächtiger“ habe ich noch keine konkrete Meinung zu der Digiges gehört. Also auch kein positives Echo.

3) Wir machen was wir wollen

Die Digiges machte den Fehler, sich mit dem Mantel des „Wie können uns nicht total öffnen, weil sonst alles durcheinander geht“ zu schützen. Dieser Schutz ist – für die Realisten unter uns – zwingend erforderlich. Aber seitdem es so etwas wie das Web 2.0 gibt, besteht die Möglichkeit denjenigen, die man vertreten möchte Mittel in die Hand zu geben, informell in die Meinungsfindung einzugreifen. Wer mittels so hohem Anspruch in die Welt hinaustritt, sollte derartige Tools direkt präsentieren können. Eine erste Idee, die mir sofort einfällt, ist eine Art Petitionssystem, mittels dessen Bürger „Befindlichkeiten“ melden können und von anderen unterstützt werden. Man kann dem Deutschen nicht einerseits vorwerfen, stets einen Leithammel zu brauchen, um dann andererseits genau diesen Leithammel versuchen zu installieren.

4) Die Mitglieder befinden sich im Schatten

Der Digiges möchte OB Vulgaris (normaler Onlinebürger) vor Gesellschaften und politischen Gremien (Deutschland und Europa) vertreten,  sträubt sich aber,  die Namen und Gesichter der betreffenden Personen zu zeigen, sie sind nicht öffentlich. Warum sollte ich mich als Netzbürger von einem „Phantom“ vertreten lassen? Habe ich als Individuum nicht das Bedürfnis mir genau anzuschauen, wer mich und meine Interessen vertritt? Es gibt in der deutschen Onlineszene ein paar Menschen von denen ich mich niemals vertreten lassen würde, da diese Personen – total subjektiv – einfach nicht mein Vertrauen haben. Eine Tabelle der derzeitigen Mitarbeiter inklusive einer – späteren – Option  der Onlineabstimmung um einzelnen Personen als „Vertreter der Masse“ das Vertrauen auszusprechen – oder eben auch zu entziehen wäre doch nicht zu viel verlangt, oder?

Alles in allem habe ich das Gefühl, dass das Konzept „digitale Gesellschaft“ eher (a’la John Wayne)  aus der Hüfte geschossen wurde, nachdem man sich generell einig war „etwas in der Art“ zu machen. Manche Projekte sind wie ein Wein. Sie müssen reifen – auch gern im Dunkeln – bevor man sie in den Ausschank bringt. War am Ende der Termin der re:publika zu früh? War es eine Frühgeburt aufgrund eines „wir brauchen den Boost der Veranstaltung“? Wenn dem so war, hätte man besser eine andere Veranstaltung zum Launch genutzt – auch wenn diese nicht zwingend von Beckedahl mitveranstaltet wird.

Die „digitale Gesellschaft“ eine fünfte Kolonne der Grünen?

Wenn ich in der Überschrift von der „digitalen Gesellschaft“ schreibe, so meine ich nicht Menschen, die sich weitestgehend fehlerfrei und mit ausreichender Medienkompetenz im Internet bewegen. Ich meine den in Berlin gegründeten, eingetragenen Verein „Digitale Gesellschaft e.V.„. Ein Verein, der über sich selbst sagt:

In den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl an Kampagnen, gegen die Vorratsdatenspeicherung, das Zugangserschwerungsgesetz oder für den Erhalt der Privatkopie. Alle Kampagnen standen vor dem Problem, erst einmal Infrastrukturen und ein Unterstützernetzwerk aufzubauen. Dazu fehlten oft Menschen, die Zeit haben, diese Kampagnen zu betreuen – und manche Kampagnen erreichten nur bereits Informierte. Das wollen wir ändern.

Demnach ist diese „digitale Gesellschaft“ also gar keine Lobbyvereinigung, sondern eher so etwas wie ein Partyservice, den ich beauftrage für mich tätig zu werden? So wie sich der CCC e.V. seine „Chaos Computer Club Veranstaltungs GmbH“ hält, um eben Veranstaltungen zu organisieren.

Bei Fixmbr liest man:

Im Impressum finden sich drei Namen, so neben Markus Beckedahl auch Benjamin von der Ahe. von der Ahe war Parteipolitiker der Grünen, so kandidierte er bei der Europawahl 2004 auf Listenplatz 14 und war Landesschatzmeister in Berlin. Bei aller Sympathie, die ich gegenüber den Grünen hege und pflege, fällt es spätestens an diesem Punkt dann doch sehr schwer, nicht mehr an ein grünes Projekt zu glauben.

Wenn man dann noch feststellt, dass dieser „e.V.“ keine Vereinssatzung veröffentlicht und sich auch ansonsten bezüglich des Hintergrundes deutlich zurückhält.

Ist es am Ende (hier kommt der Teil für die Freunde der Verschwörungstheorien) eine Art fünfte Kolonne der Grünen? Würde Sinn machen, da die Grünen bei den „digitalen“ Themen eher am verkacken sind. Da könnte es schon Sinn machen, die diversen digitalen Befindlichkeiten zu sammeln und je nach eigenen politischen Befindlichkeiten zu thematisieren oder zu in der Senke verschwinden zu lassen. Und die Grünen müssen im Bereich digitales Leben etwas auf die Beine stellen, sonst ergeht es ihnen – dank Piratenpartei – wie der SPD nach auftauchen der Grünen.

Allein die Bezeichnung dieser „Veranstaltung“ als „digitale Gesellschaft“ empfinde ich persönlich als eine Frechheit. Ich fühle mich absolut nicht von Beckedahl und Konsorten vertreten. Wenn Mitglieder dieses e.V. nun irgendwo als „ich vertrete die digitales Gesellschaft“ auftritt, empfinde ich dieses als schwerstens anmassend. Vom Marketingstandpunkt aus gesehen: Gutes Naming. Vom moralisch ethischen Standpunkt aus betrachtet: Ausserordentlich überheblich.

Ich stelle hiermit – bis auf weiteres – fest: Die digitale Gesellschaft vertritt definitiv nicht meine Interessen. Me8ine Interessen lasse ich von der Piratenpartei sowie dem CCC vertreten. Damit bin ich deutlich ausreichend ausgestattet und sehe auch keinen Bedarf an weiteren Resourcen benötigenden Organisationen.

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.