Piraten und Waffen

Klaus Peukert hat über seinen Tweet

„Ups. Als AG getarnte Waffenlobbyisten bei Piraten: http://bit.ly/JETtC0  – http://bit.ly/Ks7W62  /http://bit.ly/JETzcM  – http://bit.ly/Ks859F

dafür gesorgt, dass ich mich mit meiner Einstellung zum Thema „Waffen in privater Hand“ und zum zweiten mit der „AG Waffenrecht“ und den Zusammenhängen beschäftige. Herausgekommen sind folgende, absolut subjektive – Gedanken:

Vorab möchte ich festhalten, dass ich „beruflich“ mehrere Jahre an Waffen unterschiedlichster Bauart und Wirkungsweise ausgebildet wurde und auch ausgiebig die Nutzung von Waffen trainiert habe.

Klaus stellt die Behauptung in den Raum, dass als AG getarnte Waffenlobbyisten in der Piratenpartei aktiv sind. Diese Formulierung ist sicherlich provokant und nicht vollumfanglich richtig. Dennoch stellte ich fest, dass innerhalb der AG Waffenrecht der Piratenpartei diverse Personen aktiv tätig sind, die z.B. entweder ihren Lebensunterhalt mit dem Handel von erlaubnispflichtigen Waffen verdienen oder in Vereinen aktiv dem Hobby des Schießsports nachgehen. Dieses ist generell völlig normal, so wie es z.B. in einer AG „Ski fahren“ mit Sicherheit auch Personen gegen wird, die dem Skisport frönen oder ihren Lebensunterhalt mit dem Vertrieb von Skisportartikeln bestreiten . Wenn ich ein Interesse habe, ist es legitim dieses Interesse auch zu vertreten.

Knifflig würde es werden, wenn nun – um am obigen Beispiel zu bleiben – die AG „Ski fahren“ ausschließlich Personen aktiv sind, die den „positiven Befindlichkeitsträgern“ angehören und die AG sich für die umfangreiche Abholzung für neue Skipisten,  massive Investitionen in Skilifte und Auflösung von Naturschutzgebieten ausspricht. Jede AG sollte die Allgemeininteressen berücksichtigen und (ein nicht umsetzbarer Idealfall) prozentual die Meinungen der Gesamtbevölkerung wiedergeben.

Aber zurück zur AG Waffenrecht. Wenn ich mir die Themensammlung der AG anschaue, habe ich das Gefühl dass tatsächlich die Interessen der Waffenbesitzer und -händler  überwiegen. Leider vermisse ich gänzlich die Dokumentation einer kritischen Auseinandersetzung. Diese mag es vielleicht im Vorfeld innerhalb der AG Waffenrecht  gegeben haben, aber sichtbar ist diese nicht. Die Inhalte der AG Waffenrecht könnte – so ist mein Eindruck – direkt aus der Feder eines Waffenherstellers oder Besitzers „von Waffen im Privathaushalt“ stammen. Und genau dies stimmt mich nachdenklich und wird wohl auch Klaus Peukert zu seiner oben zitierten Aussage verleitet haben.

Ich habe – wie schön erwähnt – längere Zeit mit Waffen „hantiert“. Ich habe keineswegs Angst vor Waffen, sondern Respekt vor ihrer Wirkung. Auch ich habe gern geschossen (sprengen mach auch Spaß ….) und würde es auch heute noch tun, habe aber keine Gelegenheit oder doch ein zu geringes Interesse. Was mir aber stets ein mulmiges Gefühl macht, sind Waffen in der Hand von Menschen – die Möglichkeit dass auch Menschen (mit wenig gefestigtem Charakter) auch unkontrolliert mit Waffen umgehen können. Und aus diesem Grund befürworte ich eine restriktive Gesetzgebung was den Waffenbesitz und -umgang angeht.

Waffen brauchen nicht in Privathaushalten gelagert werden. Vielmehr wäre es z.B. deutlich preiswerter,  (alarm)gesicherte zentrale Waffenkammern an den Veranstaltungsorten zu erreichten, als dass jeder Waffenbesitzer sich einen Tresor anschaffen muss. Aber selbst diese – für reine Sportler wohl umsetzbare Maßnahme – wird auf der Webseite der AG Waffenrecht mit vielen Argumenten als „nicht sinnvoll“ herausgestellt, aber nicht ein Satz beleuchtet eventuelle Vorteile, die sich aus dieser Maßnahme ergeben könnten.

Also komme ich für mich persönlich zu dem Schluß, dass entweder die Aussendarstellung der AG Waffen  äusserst ungeschickt betrieben wird, oder – wie Klaus Peukert es in seinem Tweet beschrieb – die AG Waffenrecht eher als Lobbygruppe anzusehen ist. Und wenn ich z.B. in ein Protokoll der AG Waffenrecht schaue, finde ich z.B. folgenden Satz:

[Bemerkung zur möglichen Vorgehensweise in der Diskussion – zunächst Gemeinschaft stiften, danach auf das spezielle Thema eingehen: Piraten setzen sich für Datenschutz, Datensparsamkeit, Informationelle Selbstbestimmung ein. Piraten stehen für Freiheits-, Bürger-, Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Übrigens wir sind Sportschützen/Waffenbesitzer und damit in besonderer Weise von Einschnitten in Datenschutz, Bürger-, Freiheits- und Grundrechten betroffen.]

und ich frage mich: Ist das eine Lobbyorganisation? Sollte sich die AG Waffenrecht ehrlichweise  in „AG Sportschützen“ umbenennen? Das wäre – weil transparent – deutlich piratiger.

Die Bewährungsstrafe von Winnenden

Ich habe noch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich den Balla-Balla-vulgaris (den gemeinen Sportschützen) für latent-potentiell mitschuldig an bewaffneten Amokläufen halte. Es sind nicht die „Killer“spiele, die allen Tätern gemein sind, es ist die Waffe die leicht zu beschaffen war.

Das Landgericht Stuttgart hat nun heute den Vater des „Amokläufers von Winnenden“ schuldig gesprochen.

Nach Meinung der Richter hat sich der Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig gemacht.

Quelle SWR. Eine Meinung, der ich mich vorbehaltlos anschliesse. Der Besitz einer Waffe impliziert eine sehr weitgehende Verantwortung. Waffen sind keine Spielzeuge und ich selbst reagiere (trotz oder wegen einer Ausbildung an vielen Handfeuerwaffen) äusserst allergisch auf Waffen in meiner Nähe.

Was ich aber keineswegs verstehe ist das Strafmass:

Das Landgericht Stuttgart hat den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Dieses Strafmass werte ich als erhobenen Zeigefinger, aber nicht als Strafe die das begangene Vergehen gerecht bestraft.

Erklärung: Eine Bewährungsstrafe hat typischerweise den Sinn den Täter eine letzte Warnung zukommen zu lassen. „Mache dies nie wieder, sonst wird die Gesellschaft dich strafen“. Bewährungsstrafen machen Sinn. Viele jugendliche Kleinkriminelle könnten – bei rechtzeitiger, zeitnaher Bestrafung (Schuss vor den Bug) – vielleicht von Wiederholungstaten abgehalten werden. Wie hoch aber mag die Gefahr sein, dass sich ein Waffenbesitzer durch sein Fehlverhalten nochmals einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig macht?

Wäre ich Waffenbesitzer, was würde ich aus diesem Strafmass lernen? Wäre ich gesellschaftlich motiviert stets den Verschlusszustand meiner Waffen zu kontrollieren? Wäre eine Bewährungsstrafe Grund genug Nachts aufzustehen und nochmal am Schloss des Schrankes zu rütteln – nur um sicher zu sein ?

Der Tod des eigenen Sohne wiegt schwer – ist ein Verlust der mir als Vater ganz sicher schlaflose Nächte und Schuldgefühle bescheren würde. Aber es geht nicht um den eigenen Sohn – der ist in diesem Fall (so hart es klingen mag) Kollateralschaden. Es geht um die Opfer, die Angehörigen der Opfer und an all die traumatisierten Schüler, die diesen Amoklauf zwar unverletzt überlebten, aber dennoch sicher unter der Tat litten.

Was bringt mich zu solch harten Worten gegen den Vater:

Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Vater von den Tötungsfantasien seines Sohnes gewusst. Im April 2008 und damit knapp ein Jahr vor dem Massaker seien die Eltern von den Ärzten der psychiatrischen Klinik in Weinsberg darüber informiert worden. Dort hatte Tim K. bei einem therapeutischen Gespräch gesagt, er habe einen Hass auf die ganze Welt und stelle sich vor, die ganze Menschheit umzubringen.

Der jetzt verurteilte Vater habe seinen Sohn sogar nach dem ersten Therapiegespräch zum Schießtraining in den Schützenverein mitgenommen. Der Angeklagte habe nicht nur die spätere Tatwaffe ungesichert in einem Schlafzimmerschrank aufbewahrt. Er habe auch größere Mengen Munition im ganze Haus verteilt herumliegen lassen. Dadurch sei es Tim K. leicht möglich gewesen, über längere Zeit die große Zahl an Patronen anzusammeln, die er beim Amoklauf am 11. März 2009 dabei hatte: 285 Schuss Munition.

Sollte all dies den Tatsachen entsprechen, hat sich der Vater schlicht unverantwortlich verhalten. Unverantwortlich was die Erziehung seines Sohne angeht und unverantwortlich, was den Umgang mit den Waffen und der Munition angeht. Ist der Umgang mit den Waffen – im Bewusstsein um die Phantasien seines Sohne nicht sogar grob fahrlässig?

Wenn die Verteidiger anbringen:

Die Verteidiger plädierten hingegen dafür, von einer Strafe ganz abzusehen. Das Leben des Angeklagten sei zerstört. Auch er habe seinen Sohn verloren. Die Familie habe wegziehen müssen, lebe an einem geheimen Ort und sei vom wirtschaftlichen Ruin bedroht. Sie sei seit dem Amoklauf sozial isoliert und müsse mit einer neuen Identität leben.

Muss ich feststellen: Selbst Schuld. Der Vater hätte (wahrscheinlich als Einziger) die Möglichkeit gehabt, die Tat zu verhindern. Er hat unverantwortlich gehandelt und die von den Verteidiger vorgebrachten Argumente sind – in meinen Augen – lächerlich. Das ist als wenn ein Mörder auf Freispruch plädiert, weil er bei der Flucht aus einem fahrenden Bus gesprungen ist und sich verletzte. Ursache->Wirkung.

Ja, manchmal bin ich hartherzig.

Nach Finnland: Erwägen Lidl, Aldi und Bundesbahn den Einsatz von Nacktscannern?

Tja, was will man machen? Kaum hat man Konzepte um sich mittels Nacktscanner vor Attentätern in Flugzeugen zu schützen, muss man feststellen dass auch andere viel genutzte Lokationen zu schützen sind.

Wie will man sich schützen? Waffenbesitzern die Waffen wegnehmen? DAS geht ja nun gar nicht, auch wenn diese nicht wirklich sorgfältig die Waffen vor unbefugter Nutzung schützen. Aber Nacktscanner, die könnten das Allheilmittel gegen Anschläge sein und ein massiver Einsatz dieser Technik würde sogar die Arbeitslosigkeit bekämpfen können!

Meine Idee: Jedes Einkaufzentrum – ach was:  JEDER Ort an dem viele Menschen ein- und/oder ausgehen wird durch Nacktscanner geschützt. Alternativ könnte man auch in jedem Hauseingang einen Nacktscanner postieren. Natürlich würde ein grosser Bedarf an Arbeitskräften entstehen, die eben die Ergebnisse auswerten.  Das wäre doch ein prima Einsatzfeld für all die Arbeitslosen. Durch komplette Vernetzung könnte man diese Aufgabe auch vom Homeoffice aus erledigen.

Der Clou dabei ist, dass man mittels des RFID-Personalausweises (inkl. Biometriedaten!) auch gleich sicher stellen könnte, welche Person genau gescannt wird.  Sollten bei einem Scan „atypische Beobachtungen“ gemacht werden, wird diese Person solange zur Fahndung ausgeschrieben, bis der Fall restlos geklärt ist. Wer drei mal einen „Fehlalarm“ ausgelöst hat, wird mittels elektronischer  Fussfesseln zu einem Jahr Hausarrest verurteilt – automatisch, da brauchen wir keinen Richter für.

Alternativ zu obigem Szenario könnte man auch warten, bis die Erderwärmung weit genug fortgeschritten ist und Kleidung total verbieten. Wobei – gerade wenn ich an so einige Politiker denke – ich diese Massnahme als sehr surreal empfinde…