Sicherheitsloch München 2 – oder man muss nur genau lesen

Was fällt euch an folgendem Part (Quelle FAZ) auf:

Nach der Sicherheitspanne auf dem Münchner Flughafen fahndet die Polizei weiter nach dem Mann, dessen Laptop-Computer den Sprengstoffalarm ausgelöst hat. Es könnte sich um einen Geschäftsmann mittleren Alters handeln, sagte Bundespolizei-Sprecher Thomas Borowik am Donnerstagmorgen in München. Der Mann wurde bislang nicht gefunden und könnte gleich nach dem Alarm den Flughafen in einer Maschine verlassen haben. Die Fahndung läuft weiter. (Hervorhebung von mir)

Ich habe es euch nochmal hervorgehoben (ich vermeide hier bewusst das Auslösen der „Insiderglocke“).

Da wird ein Sprengstoff(Verdachts)Alarm ausgelöst und die auslösende Person könnte MIT dem auslösenden Gegenstand den Flughafen mit einer Maschine (damit ist doch ganz sicher ein Flugzeug gemeint) verlassen haben? Das ist ja wohl der Witz des Jahrzehnts.

Das heisst, WENN tatsächlich ein Sprengstoffattentäter in München als Abflug-Airport nutzt passiert folgendes:

  • Es wird erkannt, dass er Sprengstoff bei sich hat
  • Er wird laufen gelassen und NIEMAND weiß wer er ist
  • Flüge fallen aus, Tausende Passagiere müssen warten
  • Es wird KEIN sofortiges Startverbot an den Tower gemeldet
  • Der vermeintliche Attentäter steigt in seine Maschine und kann seine Tat ausführen
  • Der Flughafen München 2 kann belegen, wann der Unbekannte positiv getestet wurde und dass er in München zustieg.

Mal ehrlich: Wie unnütz ist dieses – sauteure – Sicherheitstheater eigentlich? Wusstet ihr eigentlich, dass der Grossteil des „Sicherheitspersonals“ auf den Flughäfen unterbezahlte und nur knapp „ausgebildete“ Hilfskräfte von privaten Dienstleistern – meist mit Zeitarbeitsverträgen – sind?

Nach Finnland: Erwägen Lidl, Aldi und Bundesbahn den Einsatz von Nacktscannern?

Tja, was will man machen? Kaum hat man Konzepte um sich mittels Nacktscanner vor Attentätern in Flugzeugen zu schützen, muss man feststellen dass auch andere viel genutzte Lokationen zu schützen sind.

Wie will man sich schützen? Waffenbesitzern die Waffen wegnehmen? DAS geht ja nun gar nicht, auch wenn diese nicht wirklich sorgfältig die Waffen vor unbefugter Nutzung schützen. Aber Nacktscanner, die könnten das Allheilmittel gegen Anschläge sein und ein massiver Einsatz dieser Technik würde sogar die Arbeitslosigkeit bekämpfen können!

Meine Idee: Jedes Einkaufzentrum – ach was:  JEDER Ort an dem viele Menschen ein- und/oder ausgehen wird durch Nacktscanner geschützt. Alternativ könnte man auch in jedem Hauseingang einen Nacktscanner postieren. Natürlich würde ein grosser Bedarf an Arbeitskräften entstehen, die eben die Ergebnisse auswerten.  Das wäre doch ein prima Einsatzfeld für all die Arbeitslosen. Durch komplette Vernetzung könnte man diese Aufgabe auch vom Homeoffice aus erledigen.

Der Clou dabei ist, dass man mittels des RFID-Personalausweises (inkl. Biometriedaten!) auch gleich sicher stellen könnte, welche Person genau gescannt wird.  Sollten bei einem Scan „atypische Beobachtungen“ gemacht werden, wird diese Person solange zur Fahndung ausgeschrieben, bis der Fall restlos geklärt ist. Wer drei mal einen „Fehlalarm“ ausgelöst hat, wird mittels elektronischer  Fussfesseln zu einem Jahr Hausarrest verurteilt – automatisch, da brauchen wir keinen Richter für.

Alternativ zu obigem Szenario könnte man auch warten, bis die Erderwärmung weit genug fortgeschritten ist und Kleidung total verbieten. Wobei – gerade wenn ich an so einige Politiker denke – ich diese Massnahme als sehr surreal empfinde…

Willkommen am Pranger des BKA

Aber was das BKA sich hier geleistet hat, schlägt dem Fass echt den Boden aus. Da initiiert das BKA eine bundesweite Fahndung – über nahezu alle Medien, mit Bild und allem drum und dran – nach einem Mann der bereits vor 15 Jahren(!!) für die tat weshalb das BKA ihn jetzt sucht verurteilt wurde. Trotz rechtskräftiger Verurteilung stellt das BKA einen Mann an den öffentlichen Pranger!

Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden.

berichtet Heise. Ihr erinnert euch, das BKA ist DIE Institution, die so vertrauenserweckend ist und so sauber arbeitet, dass sie OHNE richterliche Erlaubnis über recht und Unrecht in Sachen Kinderpornografie entscheiden darf. Ja, genau: Kinderpornografie.

Sollte der vor 15 Jahren verurteilte Täter es geschafft haben, sich auch nur ansatzweise wieder einzugliedern, so dürfte der Versuch mit dieser Aktion des BKA gescheitert sein. Wer so leichtsinnig mit dem Schicksal von Menschen umgeht, hat in meinen Augen sein Vertrauen verspielt. Wer bis jetzt noch nicht genügend Beweggründe gegen die vom BKA kontrollierten Onlinesperren hatte: Nun sollte das Mass übervoll sein.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?