U-Haft für dumme Qualitätsjournalisten?

Wann wird ein Richter für einen Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft (U-Haft) anordnen, d.h. ihm bevor seine Schuld einwandfrei (durch Richterspruch nach einer ordentlichen Verhandlung!) festgestellt  die Freiheit nehmen, sich frei zu bewegen? Wohl nur in drei Fällen:

  1. Fluchtgefahr
  2. Gefahr der Wiederholung
  3. Verdunkelungsgefahr

Wenn keiner der drei Punkte konkret zutrifft, so wäre die Anordnung der U-Haft ebenfalls eine Straftat: Freiheitsberaubung.

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig berichtet über eine Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die sich genötigt fühlt, die Berichterstattung des Berliner Presseerzeugnisses „B.Z.“ zu „kritisch zu begleiten“:

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ – BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Hoenig schreibt dazu in seinem Blog:

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

Und ich bin geneigt mich dieser Meinung vollumfanglich anzuschliessen. SO wird Meinung gemacht und das Prinzip des Rechtsstaates mit den Füssen getreten.

Ein mögliches Feindbild: Frauen

Nachdem man sich nun – seitens „Wissenschaftlern und allen voran den „Leitmedien“ so schön auf die Hartz-IV Empfänger eingeschossen hat, könnte nun eine Freiburger Studie (via Welt) Wasser auf die Mühlen der Stammtischfreunde giessen:

Frauen profitieren von den Sozialversicherungen deutlich stärker als Männer. Dies geht aus Berechnungen der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen und Jasmin Häcker hervor. 

 Begründung wird mitgeliefert:

Frauen seien aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung die „Rendite-Gewinner“ in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

Das Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, ist hinlänglich bekannt. Auch andere Argumente wie „die im Durchschnitt geringere Erwerbsbeteiligung der Frauen“ sind nichts neues und weitgehend gesellschaftlich bedingt: Vaterschaftsurlaub wird zwar öfter genutzt, aber kriegen müssen die Frauen die zukünftigen Steuerzahler noch, auch ist der niedrigere Durchschnittslohn der Frauen sicher keine „Schuld“ des weiblichen Anteils der Bevölkerung.

Herr Bernd Raffelhüschen weist aber auch darauf hin, dass

„Er sei sich durchaus bewusst, dass die Aussage, Frauen seien die Rendite-Gewinner bei den Sozialversicherungen, „politisch unkorrekt“ sei.“ 

und er 

 „plädiert für eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen.“

Ich hoffe nun, dass die „typisch verdächtige Tagespresse“ diese Arbeit nicht manipulierend auszugsweise zitiert um eben „meinungsBILDend“ tätig zu sein.