Was ist eigentlich „Notwehr“. Betrachtungen zu staatlichen Sparmassnahmen

Notwehr bezeichnet laut §227 BGB und §32 StGB folgende Handlung:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Moment der Entscheidung „liegt eine Notwehr vor oder nicht“, dem potentiell Handelnden also eine Stressituation zugesprochen werden darf, ist die Gesetzeslage sogar ausgesprochen „wohlwollend“. Der §33 StGB definiert:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach dieser Einleitung möchte ich zum eigentlichen Punkt dieses Postings kommen: Der „Tötung“ eines Menschen durch eine Polizistin. Diese hatte, nachdem ein Kollege von ihr mit einem Messer angegriffen wurde, zur Waffe gegriffen und auf die Person geschossen, die ihren Kollegen bereits mit einem Messer verletzt hatte.

Bis zu diesem Punkt ist – in meinen Augen – alles rechtmässig und völlig legitim, aber:

Daraufhin habe die Polizistin ihre Waffe gezogen und ein Mal geschossen, um den Angriff abzuwehren. Die Frau wurde in den Oberkörper getroffen und brach zusammen. Die genaue Todesursache steht noch nicht fest; eine Obduktion soll Klarheit bringen. Die Polizistin habe ersten Ermittlungen zufolge aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das LKA ermittelt weiter.

Quelle: Badische Zeitung. Und genau hier möchte ich ansetzen, denn es gibt nun genau zwei Möglichkeiten:

  1. Die Beamtin hat in zu Recht in Notwehr gehandelt, obschon auch eine andere Handlung (z.B. Schuss in Schulter, Arm oder Oberschenkel, oder andere Überwältigung) die Täterin von weiteren Handlungen hätte abhalten können. In dem Fall würde §33 StGB zur Anwendung kommen, da sie aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ in den Oberkörper und nicht auf andere Körperteile schoss. Ausserdem hatte Sie keine andere Hilfsmittel (Pfefferspray oder Schlagstock) zur Verfügung, mit deren Hilfe sie den Angriff auf ihren Kollegen hätte abwenden können.
  2. Die Beamtin ist gut ausgebildet, wurde im Rahmen der Aus- und steten Weiterbildung auf diese Art von Situationen vorbereitet und/oder hätte andere Hilfsmittel anwenden können um den Angriff abzuwehren. Dann hätte sie überreagiert. Damit würde die Anwendung des Notwehrparagraphen nicht in Frage kommen und ihre Handlung würde (wenn ich mich nicht irre) den Straftatbestand „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“ erfüllen.

Ich möchte an dieser Stelle eine etwaige Schuld gar nicht in Richtung der Polizistin suchen, sondern vielmehr hinterfragen, ob deutsche Polizisten ausreichend für ihre Aufgaben ausgebildet und ausgerüstet sind. Manchmal – nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Bereich (De)Eskalation durch Beamte der Bereitschaftshundertschaften – habe ich das gefühl, dass wir (der Staat) auch in diesem Bereich schlicht am falschen Ende sparen. Denn dieser Fall hinterlässt nicht nur einen toten Menschen, sondern wahrscheinlich auch eine traumatisierte Polizistin. All dies hätte vermieden werden können und müssen, wenn die Beamten besser ausgebildet wäre, um in Stressituationen schlicht „cooler“ zu reagieren.

Die Frage warum es zu dieser Eskalation überhaupt kam, passt auch in den Bereich „der Staat spart“:

Bei dem Streit ging es ersten Erkenntnissen nach darum, dass die Frau (Anm.: die später Getötete) bestimmte Zahlungen nicht bekommen sollte.

Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob ein Staat der zuviel spart, die gesamte Situation zu verantworten hat.

Aber es geht uns ja gut, die Managergehälter sind wieder auf Rekordniveau und wer redet da schon vom sparen? Antwort: Diejenigen, die darunter zu leiden haben, dass das Geld nur „Oben“ angesammelt wird.

Nochmal Neuwiedenthal – Karim hat schuld

Wenn mich die lokale Leserschaft auffordert am Ball zu bleiben und sich dafür bedankt, dann schreibe ich auch mal auf Zuruf 🙂

Der NDR hat einen Beitrag in die Mediathek gestellt, der eine Woche abrufbar sein wird. Diesem sind zwei interessante Informationen zu entnehmen und eine Anmerkung zu machen..

Erstens äussert sich der Polizeisprecher „Die Situation hat sich hochgeschaukelt“ – da wird der Zensor wohl gerade eine Rauchen gewesen sein (TM Fefe), denn wenn sich etwas hoch schaukelt, bedingt diese Aussage, dass BEIDE Seiten Schuld an der letztendlichen Situation haben. War das ein Ausrutscher oder ein Zeichen des Entgegenkommens was die Bewertung der Sachlage angeht?

Zum zweiten die Aussage der Gewerkschaft der Polizei (2005: 175.000 Mitglieder) die KEINE Strafverschärfungen, sondern personelle Aufrüstung und Umkehr der personellen Sparmassnahmen fordert. So ganz anders als die Deutsche Polizeigewerkschaft (80.000 Mitglieder), die eher den rechten Flügel vertritt und auch von mir bekannten Polizisten als „dumme Scharfmacher“ betituliert werden.

Die Anmerkung geht in Richtung des wohlgefälligen Hamburger Innensenators, der den Tätern zurufen möchte: „Das Maß ist voll“. Dem schliesse ich mich vorbehaltlos an, WENN er damit AUCH die Polizeigewalt meint. Ansonsten kann der Fredi hingehen wo der Pfeffer wächst

Auch möchte ich auf das Blog einer Anwohnerin hinweisen, durch welches ich auch auf das NDR-Video aufmerksam wurde.

Was ist die Frau von der Leyen doch für ein Wendehals

Erinnert ihr euch an ein Projekt, dass Ursula von der Leyen als Familienministerin durchgesetzt hat? Genau: Das Elterngeld:

Unter ihrer Führung als Familienministerin wurde in Deutschland zum 1. Januar 2007 das Elterngeld eingeführt und das Erziehungsgeld abgeschafft.  (Wikipedia)

Nun sollte man meinen, dass Frau von der Leyen – so stark sie für das Elterngeld kämpfte – dieses auch gegen Sparmassnahmen verteidigt. Schliesslich war dies ja mal ein Herzthema für sie. Aber ein moderne deutsche Politikerin interessiert sich doch nicht mehr für den Schwachsinn den sie noch gestern durchgepaukt hat:

wies auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen den Vorwurf der sozialen Unausgewogenheit zurück. ImARD-Morgenmagazin verteidigte die CDU-Politikerin den Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger. „Ja, wir nehmen ihnen das Elterngeld weg. Aber wir geben eine viel größeren Betrag wieder rein“, sagte sie. Die Regierung investiere gezielt in die Bildung der betroffenen Kinder. (Tagesschau)

Wenn die Investition in Bildung so viel besser und Sparsamer ist, warum wurde dies denn nicht schon zum Januar 2007 eingeführt? Oder hat Frau von der Leyen vergessen, dass Sie selbst für das Elterngeld verantwortlich zeichnete?  Ist unsere Zensursula nun flexibel, vergesslich, dämlich oder schlicht eine Mischung von allem und somit eine kompetente Politikerin? ICH weiss es nicht.